11.3 Grundstellung
(12) Wie ist die Grundstellung von Weichenriegel definiert?
(12) Als Grundstellung von Weichenriegeln ist für Weichen von Anschlussbahnen und für
sonstige Weichen auf der Strecke die verriegelte Stellung vorzusehen. In den übrigen
Fällen ist die entriegelte Stellung vorzusehen.
11.3 Grundstellung
(2) Was ist die Grundstellung eines Vorsignals und welche Ausnahmen gibt es?
(2) Die Grundstellung von Vorsignalen ist das Signal – VORSICHT –, ausgenommen am
Standort von haltzeigenden oder gestörten Hauptsignalen ist das Vorsignal finster.
11.3 Grundstellung
(9) Was ist die Grundstellung von Verschubsignalen und welche Ausnahmen gibt es?
(9) Die Grundstellung von Verschubsignalen als Lichtsignal ist das Signal –
VERSCHUBVERBOT ––, ausgenommen am Standort von Haupt- und Schutzsignalen.
11.3 Grundstellung
Teil II von (11) Ist für elektrisch fernbediente Weichen in Gleisbildstellwerken eine Grundstellung vorzusehen?
(11) Für elektrisch fernbediente Weichen in Gleisbildstellwerken ist grundsätzlich keine
Grundstellung vorzusehen.
11.3 Grundstellung
(3) Was ist die Grundstellung von Schutzsignalen?
(3) Die Grundstellung von Schutzsignalen ist das Signal – FAHRVERBOT –.
11.3 Grundstellung
(8) Was ist die Grundstellung von Weichenüberwachungssignalen als Lichtsignal?
(8) Die Grundstellung von Weichenüberwachungssignalen als Lichtsignal ist das Signal –
RÜCKFALLWEICHE BEFAHREN NICHT ERLAUBT –.
11.3 Grundstellung
(5) Was ist die Grundstellung von Geschwindigkeitsvoranzeiger?
(5) Die Grundstellung von Signalen – GESCHWINDIGKEITSVORANZEIGER – als Lichtsignal
ist finster.
11.3 Grundstellung
(1) Was ist die Grundstellung eines Hauptsignals und welche Ausnahmen gibt es?
(1) Die Grundstellung von Hauptsignalen ist das Signal – HALT –. Davon ausgenommen sind
bestimmte Selbstblock- und Deckungssignale.
11.3 Grundstellung
Teil I von (11) Was ist für die Ermittlung der Grundstellung von Weichen in Reihenstellwerken und ortsbedienten Weichen zu beachten?
(11) Für die Ermittlung der Grundstellung von Weichen in Reihenstellwerken und ortsbediente
Weichen gilt Folgendes:
11.3 Grundstellung
(13) Wie ist die Grundstellung von Sperrschuhen definiert?
(13) Für Sperrschuhe gilt als Grundstellung die aufgelegte Stellung.
11.3 Grundstellung
(10) Was ist die Grundstellung des Signals - ZUSTIMMUNG -?
(10) Die Grundstellung von Signalen – ZUSTIMMUNG – ist finster.
11.3 Grundstellung
(7) Was ist die Grundstellung von – ERSATZSIGNAL – und – VORSICHTSSIGNAL -?
(7) Die Grundstellung von Signalen – ERSATZSIGNAL – und – VORSICHTSSIGNAL – ist
finster.
11.3 Grundstellung
(4) Was ist die Grundstellung von Geschwindigkeitsanzeiger?
(4) Die Grundstellung von Signalen – GESCHWINDIGKEITSANZEIGER – als Lichtsignal ist
finster.
11.3 Grundstellung
(14) Wie ist die Grundstellung von Drehscheiben und Schiebebühnen definiert?
(14) Für Drehscheiben und Schiebebühnen gilt als Grundstellung jene Lage, die die größere
Sicherheit des IB gewährleistet. Für Drehscheiben und Schiebebühnen, an die Anschlussbahnen anschließen, ist als Grundstellung jene Stellung anzunehmen, in welcher das Gleis der ÖBB-Infrastruktur AG nicht unterbrochen ist.
11.3 Grundstellung
(6) Was ist die Grundstellung von Signalnachahmer und welche Ausnahmen gibt es?
(6) Die Grundstellung von Signalnachahmern ist das Signal – HAUPTSIGNAL ZEIGT HALT –,
ausgenommen am Standort von haltzeigenden oder gestörten Schutzsignalen ist der
Signalnachahmer finster.