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RW_13.01.01 - Abschnitt 12.10 Zugstraße



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12.10 Zugstraße

(2) Bei einer durchgehenden Gleisfreimeldung innerhalb einer Zugstraße: im welchen Bereich ist diese auf Freisein zu überprüfen bei:

a) einer Einfahrt in einen Bahnhof

b) einer Weiterfahrt in einem Bahnhof

c) bei einer Ausfahrt aus einem Bahnhof

d) bei Fahrten in Überleitstellen und Abzeigstellen?

x) Welche Besonderheiten gibt es bezüglich der Auswertung von Gleisfreimeldungen bei Ausfahrten bzw. Fahrten in Überleitstellen und Abzeigstellen?

(2) Ist eine durchgehende Gleisfreimeldung in der Zugstraße vorhanden, so ist diese wie
folgt auf ihr Freisein zu überprüfen:

a) bei der Einfahrt in einen Bahnhof mindestens ab dem Signal –
VERSCHUBHALTTAFEL – der Gegenrichtung bis zum Ende des Einfahrgleises;

b) bei der Weiterfahrt in einem Bahnhof ab dem Zwischensignal oder Schutzsignal bis
zum Ausfahrsignal, Zwischensignal, Schutzsignal, Signal – WEITERFAHRT
VERBOTEN – oder – FAHRWEGENDE –;

c) bei der Ausfahrt aus einem Bahnhof ab dem Ausfahrsignal oder dem Signal –
FAHRWEGENDE – bis mindestens zum Signal – VERSCHUBHALTTAFEL –;

d) bei Fahrten in Überleitstellen und Abzweigstellen mindestens ab einem eventuell
vorhandenen Signal – VERSCHUBHALTTAFEL – der Gegenrichtung bzw. von der
ersten befahrenen Weiche, Flachkreuzung bzw. Gleiskreuzung bis mindestens zum
eventuell vorhandenen Signal – VERSCHUBHALTTAFEL – bzw. zur letzten
befahrenen Weiche, Flachkreuzung bzw. Gleiskreuzung.

x) Bei Ausfahrten bzw. Fahrten in Überleitstellen und Abzweigstellen ist eine vorhandene
Gleisfreimeldung des anschließenden Blockabschnittes auf das Freisein zu überprüfen.

12.10 Zugstraße

(5) Welches Ergebnis resultiert aus einer erfolgreichen Signalanschaltung einer Zugstraße?

(5) Es wird am Startsignal ein entsprechender Freibegriff angezeigt oder die Meldung „Frei“ am Standort eines Signals – ETCS STOP MARKER – bzw. – ETCS LOCATION MARKER – generiert.

12.10 Zugstraße

(3) Welche weiteren Besonderheiten gibt es bei Ausfahrten aus einem Bahnhof bzw. bei Fahrten in Überleitstellen und Abzweigstellen?

(3) Auf Strecken mit Streckenblock ist bei der Ausfahrt aus einem Bahnhof bzw. bei Fahrten
in Überleitstellen und Abzweigstellen der Streckenblock in die Signalfreistellung
einzubinden.

12.10 Zugstraße

(1) Welche Elemente sind bei Zugstraßen zu verschließen und festzuhalten?

(1) Für eine Zugstraße sind alle Weichen und Flachkreuzungen gemäß dem Fahrweg, der
erforderlichen Festhaltung hinter dem Zugstraßenziel und dem Flankenschutz zu
verschließen und festzulegen.

12.10 Zugstraße

(4) Wie sind EKSAn im Zuge von Fahrstraßen zu betrachten?

(4) Sofern Signale technisch gesicherte schienengleiche Eisenbahnübergänge decken
können, sind die erforderlichen Abhängigkeiten zur Eisenbahnkreuzungssicherungsanlage herzustellen.

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