12.11 Auflösung
(5) a) Was versteht man unter dem Gegenfahrtausschluss?
(5) a) Nach Auflösung der Zugstraße kann noch ein sogenannter Gegenfahrtausschluss
vorliegen. Dieser bewirkt einen Ausschluss von Verschubgegenfahrten auf den vorherigen Zugstraßenzielgleisabschnitt und wird nach dem Zeitablauf automatisch deaktiviert.
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(5) b) Welche Parameter sind ohne Anwendung des Gefahrenpunktabstandes für die Berechnung der Gegenfahrtausschlussrücknahmezeit notwendig?
(5) b) Es werden folgende Parameter zur Berechnung angenommen:
Für die Ermittlung der Gegenfahrtauschlussrücknamezeit ist der Abstand zwischen Zielsignal und Auflösepunkt der Zugstraße relevant, wobei die zugehörige Deaktivierungszeit aus einer Tabelle abgelesen wird.
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(3) a) Welche Arten gibt es zur Auflösung eines Schutzweges je nach Einsatz der ESA?
(3) a) Die Auflösung eines Schutzweges kann je nach Einsatz der Eisenbahnsicherungsanlagen folgendermaßen funktionieren:
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(2) Was versteht man unter der Mittelweichenfunktionalität?
(2) Bei Eisenbahnsicherungsanlagen mit Teilfahrstraßenauflösung können Weichen, Gleis-, Flachkreuzungen oder elektrische Festlegeschlösser im Bahnhof mit einer sogenannten Mittelweichenfunktionalität projektiert werden.
Wird solch ein Element durch eine Zugfahrt besetzt, bekommt sie einen sogenannten Mittelweichenverschluss. Sodann kann die Zugstraße durch ein Freifahren der vorgelegenen Weichen, Gleis-, Flachkreuzungen oder elektrischen Festlegeschlösser aufgelöst werden.
Der Mittelweichenverschluss wird durch das Freifahren der betroffenen Elemente aufgelöst.
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(4) a) Welche Arten zur Auflösung des Gefahrenpunktabstandes gibt es?
(4) a) Die Auflösung des Gefahrenpunktabstandes kann folgendermaßen funktionieren:
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(3) c) Existieren innerhalb einer ESA Schutzweg und Gefahrenpunktabstände, welche Auflösezeit ist heranzuziehen?
(3) c) Bei einer Kombination von Schutzweg und Gefahrenpunktabstand ist immer
die Auflösezeit des Gefahrenpunktabstandes zu projektieren.
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(3) b) Wie wird die notwendige Zeit bis zur automatischen Rücknahme ermittelt und welche Parameter sind dafür anzunehmen?
(3) b) Es werden folgende Parameter zur Berechnung der autom. Schutzwegrücknahme angenommen:
Daraus ergibt sich folgende Formel 6 zur Berechnung der Schutzwegauflösezeit:
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(4) b) Wie wird die Auflösezeit zur automatischen Rücknahme des Gefahrenpunktabstandes ermittelt?
(4) b) Zur Ermittlung der Auflösezeit für die automatische Rücknahme des Gefahrenpunktabstands ist:
Aufgrund der vorgenannten Längen kann entsprechend je nach Bauart der ESA die zugehörige Auflösezeit für die automatische Rücknahme des Gefahrenpunktabstands aus einer Tabelle abgelesen werden.
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(5) c) Gibt es Besonderheiten für die Ermittlung der Deaktivierungszeit des Gegenfahrtausschlusses bei Anwendung des Gefahrenpunktabstandes.
(5) c) Zur Ermittlung Verzögerungszeit des Gegenfahrtausschlusses bei Anwendung des Gefahrenpunktabstands ist ebenfalls der Abstand zwischen Zielsignal und Auflösepunkt der Zugstraße relevant. Allerdings ist der Wert aus einer anderen Tabelle auszuwählen.
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(1) Welche 2 unterschiedlichen Arten von Fahrstraßenauflösungen gibt es?
(1) Die Auflösung einer Zug- oder Verschubstraße kann abhängig von der Bauart der
Eisenbahnsicherungsanlage als Gesamtfahrstraßen- oder als Teilfahrstraßenauflösung
erfolgen.