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RW_13.01.01 - Abschnitt 12.2 Fahrweg von Verschubstraßen



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12.2 Fahrweg von Verschubstraßen

(2) Bleibt frei.

(2) Bleibt frei.

12.2 Fahrweg von Verschubstraßen

(1) b) Welche Elemente können ein projektiertes Verschubziel sein?

(1) b) Projektierte Verschubziele sind:

a) Zielsignale (Verschubsignale, Schutzsignale, Sperrsignale, Hauptsignale oder
Signale – ETCS STOP MARKER – mit einem Verschubsignal am selben Standort),
b) Signale – VERSCHUBHALTTAFEL – oder
c) das Ende des in die Eisenbahnsicherungsanlage einbezogenen Teils der
Gleisanlage (Regelung in Bsb).

12.2 Fahrweg von Verschubstraßen

(1) a) Welche aktiven Fahrwegelemente sind bei Verschubstraßen zu stellen und zu sichern?

(1) a) Im Fahrweg sind elektrische Weichen und Flachkreuzungen zwischen einem Signal –
VERSCHUBVERBOT AUFGEHOBEN – oder einem Schutzsignal ohne mittig lotrechten weißen Streifen mit dem Signal – FAHRVERBOT AUFGEHOBEN – und dem projektierten Verschubziel zu stellen und zu sichern.

12.2 Fahrweg von Verschubstraßen

(3) Was ist bei Verschubstraßen in Betriebsstellen mit implementierten Gefahrenpunktabstand beim Zugbeeinflussungssystem PZB zu beachten?

(3) Bei Anwendung des Gefahrenpunktabstands mit PZB hat eine Verschubstraße mit einem
Ausfahrsignal, Schutzsignal, Zwischensignal oder Signal – VERSCHUBVERBOT AUFGEHOBEN – am Standort eines Signals – FAHRWEGENDE – als Beginn der Verschubstraße mindestens eine Länge von 110 m.

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