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RW_13.01.01 - Abschnitt 12.5 Flankenschutz



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12.5 Flankenschutz

(5) Welche Signale können als flankenschutzbietende Elemente herangezogen werden?

(5) Folgende Signale können Flankenschutz bieten:

  • ein Hauptsignal
  • ein Schutzsignal
  • ein Verschubsignal
  • ein Verschubsignal und ein Signal – ETCS STOP MARKER – am selben Standort in Betriebsstellen mit Verschubstraßen
  • ein Signal – ETCS STOP MARKER – in Betriebsstellen ohne Verschubstraßen

12.5 Flankenschutz

(1) Wozu dient Flankenschutz und was versteht man darunter?

(1) Flankenschutz soll verhindern, dass Schienenfahrzeuge in den Fahr- bzw. Schutzweg
bzw. Gefahrenpunktabstand von festgelegten Fahrstraßen (eventuell Fahrweg von
Verschubstraßen) gelangen.
Dies wird grundsätzlich durch das Sichern der nächstliegenden Flankenschutzeinrichtung
gemäß betrieblicher Richtlinie 30.01. in schutzbietender Stellung erreicht.

12.5 Flankenschutz

(7) Ist Flankenschutz in Betriebstellen ohne Ein- und Ausfahrsignal notwendig?

(7) Nein, auf Flankenschutz darf in Bahnhofsbereichen ohne Einfahr- oder Ausfahrsignale
verzichtet werden.

12.5 Flankenschutz

(4) Wann ist die Errichtung von Sperrschuhen als Flankenschutzeinrichtung zwingend notwendig?

(4) Sperrschuhe sind in Bahnhöfen und Anschlussstellen vor einmündenden Nebengleisen
für Gleise, die mit einer Geschwindigkeit von mehr als 160 km/h befahren werden, bei
der Errichtung einer neuen Eisenbahnsicherungsanlage auf neuen Gleis- und
Weichenanlagen oder der Erhöhung der Geschwindigkeit erforderlich, sofern nicht eine
Schutzweiche herangezogen werden kann. Auf diese Sperrschuhe darf verzichtet
werden, wenn im Hinblick auf die konkrete Gefährdungssituation mit anderen Mitteln
ausreichende Sicherheit erzielt werden kann. Diese anderen Mittel sind über einen
risikobasierten Ansatz (gemäß CSM) festzulegen, und es ist eine
Ausnahmegenehmigung von § 22 (4) EisbBBV gemäß § 10 EisbBBV zu erwirken.

 

12.5 Flankenschutz

(2) Ist Flankenschutz für Weichen auf der freien Strecke erforderlich?

(2) Ja für Weichen auf der freien Strecke ist Flankenschutz erforderlich.

12.5 Flankenschutz

(9) Wie kann der Flankenschutz von Schutzwegen bei Reihenstellwerken realisiert werden?

(9) Der Flankenschutz von Schutzwegen kann bei Reihenstellwerken durch einen
Fahrtausschluss realisiert werden, wenn das Einstellen des gefährdenden Verschubs
akzeptiert werden kann.

12.5 Flankenschutz

(8) ##

(8) ##

12.5 Flankenschutz

(3) Wann sind Schutzweichen zwingend erforderlich?

(3) Schutzweichen sind in Bahnhöfen und Abzweigstellen vor einmündenden Hauptgleisen
bzw. Streckengleisen für Gleise, die mit einer Geschwindigkeit von mehr als 160 km/h
befahren werden, bei der Errichtung einer neuen Eisenbahnsicherungsanlage auf neuen
Gleis- und Weichenanlagen oder der Erhöhung der Geschwindigkeit grundsätzlich
erforderlich. Auf diese Schutzweichen darf verzichtet werden, wenn im Hinblick auf die
konkrete Gefährdungssituation mit anderen Mitteln ausreichende Sicherheit erzielt
werden kann. Diese anderen Mittel sind über einen risikobasierten Ansatz (gemäß CSM)
festzulegen, und es ist eine Ausnahmegenehmigung von § 22 (4) EisbBBV gemäß
§ 10 EisbBBV zu erwirken.

12.5 Flankenschutz

(6) a) Wann ist Flankenschutz von Verschubstraßen erforderlich?

(6) b) Wann müssen Weichen innerhalb einer Verschubstraße Flankenschutz anfordern?

(6) a) Flankenschutz von Verschubstraßen ist für Weichen mit WIG-Fällen erforderlich, wenn
die Besetztmeldung nicht mit einem entsprechenden WIG-Fall realisiert ist. (WIG-Fall korrekte Abbildung nicht möglich: SpDrL und SpDrS)

(6) b) Bei der Anwendung des Gefahrenpunktabstandes bei PZB ist innerhalb von 110 m nach einem Verschubstart, das gleichzeitig Zugstraßenziel ist, Flankenschutz anzufordern.

 

12.5 Flankenschutz

(10) Was ist eine Zwieschutzweiche und wie verhält sich die Zwieschutzweiche im Bezug auf den Flankenschutz?

(10) Die Zwieschutzweiche ist eine Weiche, die zwei Fahrwegen in verschiedenen Stellungen
Schutz bieten soll.

Finden Fahrten auf beiden Fahrwegen gleichzeitig statt, wird der Flankenschutz über die
Zwieschutzweiche bis zur nächsten flankenschutzbietenden Einrichtung weitertransportiert. Diese wird als Flankenschutz in schutzbietender Stellung gesichert.
Soll eine Zwieschutzweiche zwei Hauptgleisen, von denen eines mit einer Geschwindigkeit von mehr als 160 km/h befahren wird, Flankenschutz bieten, so ist die Zwieschutzweiche zwingend in die flankenschutzbietende Stellung für das schnellere Hauptgleis zu stellen.

12.5 Flankenschutz

(11) Was versteht man unter einer Eigenzwieschutzweiche und in welcher Stellung ist sie zu sichern?

(11) Eine Weiche, die demselben Fahrweg in verschiedenen Stellungen Schutz bieten soll,
wird als Eigenzwieschutzweiche bezeichnet.

Die Eigenzwieschutzweiche ist in jener Stellung zu sichern, in welcher der größte
Abstand zu der zu schützenden Fahrt erreicht wird.
Der Flankenschutz wird analog der Zwieschutzweiche über die Eigenzwieschutzweiche
bis zur nächsten flankenschutzbietenden Einrichtung weitertransportiert.

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