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RW_13.01.01 - Abschnitt 12.6 Fahrtausschlüsse



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12.6 Fahrtausschlüsse

(2) Dürfen Schutzwege einander berühren?

(2) Ja, Schutzwege dürfen einander berühren, aber nicht überschneiden.

 

12.6 Fahrtausschlüsse

(3) Bleibt frei.

(3) Bleibt frei.

 

12.6 Fahrtausschlüsse

(5) a) Welche Anforderungen müssen bei gleichzeitiger Einstellung von Zug- und Verschubstraße erfüllt sein?

(5) b) Welche Verschubstraße darf abweichend von den oben genannten Anforderungen dennoch eingestellt werden?

(5) a) Zug- und Verschubstraßen dürfen gleichzeitig zugelassen werden, wenn

  • der Fahrweg der Zugstraße und der Fahrweg der Verschubstraße,
  • der Schutzweg und der Fahrweg der Verschubstraße und
  • der Gefahrenpunktabstand mit Festhaltung von Weichen und der Fahrweg der
    Verschubstraße

getrennt voneinander verlaufen.

(5) b) Ausgenommen ist jene Verschubstraße, die beim Zugstraßenziel beginnt und entlang des
eingestellten Schutzwegs bzw. Gefahrenpunktabstands mit Festhaltung von Weichen
führt, wobei das Zugstraßenziel kein Schutzsignal ohne mittig lotrechtem weißen Streifen
ist.

 

12.6 Fahrtausschlüsse

(1) Wenn in einer ESA 2 unterschiedliche Fahrstraßen eingestellt werden, welche Teile der jeweiligen Zugstraßen müssen voneinander getrennt verlaufen?

(1) Eine Zugstraße und eine fremde Zugstraße dürfen gleichzeitig zugelassen werden, wenn

  • der eigene Fahrweg und der fremde Fahrweg,
  • der eigene Fahrweg und der fremde Schutzweg,
  • der eigene Fahrweg und der fremde Gefahrenpunktabstand mit Festhaltung von
    Weichen hinter dem Zugstraßenziel und
  • der eigene Schutzweg und der fremde Schutzweg

getrennt voneinander verlaufen (siehe Abbildung Abbildung 71: Fahrtausschluss von
Schutzwegen).

12.6 Fahrtausschlüsse

(6) Welche Elemente können als Schutz errichtet werden, wenn eine Zugstraße einer ESA unmittelbar vor einer nicht in dieser ESA eingebundenen Gleisanlage endet?

(6) Zu Schutz der Zugstraße kann:

  • ein Verschubsignal
  • ein Hauptsignal
  • oder ein Schutzsignal 

entgegen der genannten Zugstraße aufgestellt werden (=Kopfschutz).

Es kann auch eine entgegen der Zugstraße ablenkende Weiche errichtet werden.

12.6 Fahrtausschlüsse

(4) a) Welche Anforderung muss erfüllt sein, damit zwei oder mehrere Verschubstraßen gleichzeitig eingestellt werden dürfen?

(4) b) Welche zusätzliche Zulässigkeit kann der IB bei der Einstellung von mehrere Verschubstraßen verlangen?

(4) a) Mehrere Verschubstraßen dürfen gleichzeitig zugelassen werden, wenn ihre
Verschubwege getrennt voneinander verlaufen.

(4) b) Auf Verlangen des IB dürfen Verschubstraßen in denselben Gleisabschnitt gegeneinander zugelassen werden.

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