Flashcard Info

Here you can learn everything about this flashcard

RW_13.01.01 - Abschnitt 12.7 Projektierte Festhaltung



Multiple choice cards
Normal cards
Cards total
Category
Language
From

12.7 Projektierte Festhaltung hinter dem Zugstraßenziel

(2) c) Was versteht man unter dem natürlichen Schutzweg und welche Bedingungen gelten für diesen?

(2) c) Unter einem natürlichen Schutzweg versteht man einen Schutzweg, Gefahrenpunktabstand oder Fahrtausschluss, der aufgrund der tatsächlichen Entfernung zwischen dem Zielsignal und dem nächsten kreuzenden Element ohne Festhaltung von aktiven Elementen auskommt.

Folgende Bedingungen gelten für einen natürlichen Schutzweg:

  • Innerhalb des Schutzweges nach dem Zugstraßenziel wird kein Fahrweg gekreuzt.
  • Innerhalb des Gefahrenpunktabstands gemäß 12.4.1 mit einem Projektierungswert von 45 m wird kein Fahrweg gekreuzt.
  • Innerhalb des Gefahrenpunktabstandes gemäß 12.4.2 (bei PZB) von mindestens 110 m bzw. gemäß 12.4.2 (4) b) (bei PZB) von mindestens 50 m wird kein Fahrweg gekreuzt.
  • Ein Fahrtausschluss wegen übereinanderliegender Schutzwege liegt nicht vor.
  • Ein Fahrtausschluss von Schutzweg und Verschubstraße liegt nicht vor.

Der natürliche Schutzweg wird dem Bediener nicht dargestellt.

12.7 Projektierte Festhaltung hinter dem Zugstraßenziel

(1) b) Welche Zugbeeinflussungssysteme können alleinig oder in welchen Kombinationen vorhanden sein?

(1) b) Folgende Zugbeeinflussungssysteme können einzeln oder gemeinsam in Teilen einer
Eisenbahnsicherungsanlage vorkommen bzw. gänzlich fehlen:

  • PZB,
  • LZB,
  • ETCS-Level 2 ohne kaskadierte Entlassungsgeschwindigkeit,
  • ETCS-Level 2 mit kaskadierter Entlassungsgeschwindigkeit,
  • PZB + LZB,
  • PZB + ETCS-Level 1,
  • PZB + ETCS-Level 2 ohne kaskadierte Entlassungsgeschwindigkeit,
  • PZB + ETCS-Level 2 mit kaskadierter Entlassungsgeschwindigkeit.

12.7 Projektierte Festhaltung hinter dem Zugstraßenziel

(1) a) Welche grundsätzlichen Vorgaben müssen in der ESA bezüglich der Festhaltung hinter einem Zugstraßenziel bei der Projektierung beachtet werden?

(1) a) Eine Eisenbahnsicherungsanlage muss gemäß den Vorgaben aus

  • 12.3 Schutzweg
  • 12.4 Gefahrenpunktabstand
  • 12.6 Fahrtausschlüsse

und den vorhandenen Zugbeeinflussungssystemen projektiert werden.

12.7 Projektierte Festhaltung hinter dem Zugstraßenziel

(2) b) Welche Elemente sollen nach Möglichkeit nicht innerhalb des Schutzweges bzw. Gefahrenpunktabstands liegen?

(2) b) Im Schutzweg bzw. im projektierten Gefahrenpunktabstand (höchstens 110 m) sollen
nach Möglichkeit keine schienengleichen Eisenbahnübergänge vorhanden sein.

12.7 Projektierte Festhaltung hinter dem Zugstraßenziel

(2) a) Welche Anforderungen zur Festhaltung von aktiven Elementen hinter einem Zugstraßenziel gibt es und welche muss wann herangezogen werden?

(2) a) Es gibt:

  • Schutzweg,
  • Gefahrenpunktabstand und
  • Fahrtausschluss.

Sind in einer Zugstraße gleichzeitig Bestimmungen zum Schutzweg, Gefahrenpunktabstand und Fahrtausschluss einzuhalten, ist immer die vom Zugstraßenziel weiter entfernte Festhaltung durchzuführen.

© 2024 MemoCard