12.8 Gleisfreimeldung
(3) a) Was ist für eine elektrisch fernbediente Weiche unbedingt notwendig?
(3) b) Was bedeutet die grenzfreie Isolierung einer Weiche?
(3) a) Eine elektrisch fernbediente Weiche muss immer eine Gleisfreimeldung besitzen.
(3) b) Es ist ein Abstand von mindestens 4,2 m zwischen dem Ende der
Gleisfreimeldung und dem Signal – GRENZMARKE – bzw. – MARKIERTE
GRENZMARKE – einzuhalten, um eine Weiche grenzfrei isolieren zu können.
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(1) und (2): Welche Anforderungen sind bei der Situierung der Gleisfreimeldung in Bezug auf Signale zu beachten?
(1) Die Gleisfreimeldung von Gleisabschnitten, die sich vor einem Signal befindet, muss
mindestens bis zu diesem Signal reichen.
(2) Der Abstand von einem Signal zum Beginn des dahinterliegenden
Gleisfreimeldeabschnittes muss zwischen 0 m und 3 m betragen.
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(3) c) Wann muss der Abstand zwischen dem Ende der Weichenisolierung und dem Signal – GRENZMARKE – bzw. – MARKIERTE GRENZMARKE von 4,2 m auf 6 m erhöht werden?
(3) c) Wenn,
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(11) Was versteht man unter Flankenraumüberwachung?
(11) Die Funktionalität „Flankenraumüberwachung“ für Zugstraßen ist die Überprüfung der
Gleisfreimeldeanlage der Gleiselemente außerhalb des Fahrweges bis zum
flankenschutzbietenden Element auf Freisein. Eine Besetzung der Gleiselemente
aufgrund einer vorhergehenden Zugfahrt ist nicht als Besetzung des Flankenraumes zu
werten.
Bei Eisenbahnsicherungsanlagen ist die Funktionalität „Flankenraumüberwachung“ zu
projektieren. Davon ausgenommen sind Eisenbahnsicherungsanlagen, die nicht über
diese Funktionalität verfügen.
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(4) Was versteht man unter einem WIG-Fall? Wann ist dieser anzuwenden?
(4) Aufgrund der Weichenkonfiguration (Weichenstränge schließen aneinander an) kann
eventuell eine grenzfreie Gleisfreimeldung mit direkter Auswertung der Gleisfreimeldeabschnitte
nicht angewendet werden, weil dies zu unerwünschten Besetzungen (Rotausleuchtung)
der Weiche(n) führen würde.
In diesem Fall ist ein sogenannter WIG-Fall (Generierung eines fiktiven Gleisabschnittes)
zwischen den beiden aneinander anschließenden Weichen herzustellen.
Der fiktive Gleisabschnitt wird mit Besetzung und Verlust der ablenkenden Stellung einer
der beiden Weichen besetzt. Die Besetztmeldung des fiktiven Gleisabschnittes wird erst
durch die Freimeldung der einbezogenen Gleisfreimeldeabschnitte der beiden Weichen
gelöscht.
Dieser fiktive Gleisabschnitt ist anstelle der vorhandenen Gleisfreimeldung im nicht
grenzfrei isolierten Weichenstrang auszuwerten.
In der Abbildung 78: WIG-Fall wird der Gleisfreimeldeabschnitt 104 in Abhängigkeit der
Weichenlagen über den fiktiven Gleisabschnitt in die Weiche 105 bzw. der
Gleisfreimeldeabschnitt 105 in Abhängigkeit der Weichenlagen über einen weiteren
fiktiven Gleisabschnitt in die Weiche 104 einbezogen.
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(9) Was ist bei der Gleisfreimeldung von Flankenschutzeinrichtungen zu beachten?
(9) Eine Gleisfreimeldeanlage muss mindestens bis zur letzten Flankenschutzeinrichtung
aller Zugstraßen errichtet werden. Dies bedeutet für
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(6) Wie lang muss ein Gleisfreimeldeabschnitt mind. sein?
(6) Die Mindestlänge eines Gleisfreimeldeabschnittes hat 20 m zu betragen.
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(7) Wie lang muss ein Gleisfreimeldeabschnitt lang sein, um diesen für das zugbewirkte Haltstellen von Signalen zu verwenden?
(7) Ein Gleisfreimeldeabschnitt, der für das zugbewirkte Haltstellen von Signalen dient
(Haltfallabschnitt), muss mindestens 25 m hinter dem haltzustellenden Signal liegen.
(Grund: Aufgrund des PZB Fahrzeuggerät ist dieser Absatz notwendig => kann in der Mitte des Fzg liegen und somit bei Haltfallen eine Zwangsbremsung erwirken.)
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(10) Wie ist die Gleisfreimeldung von Blockabschnitten auszuführen?
(10) Eine Gleisfreimeldung von Blockabschnitten muss:
Die Gleisfreimeldung kann aus mehreren Gleisfreimeldeabschnitten bestehen, die
funktional zusammengeschaltet sind.
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(3) d) Welche Besonderheiten bezüglich der Gleisfreimeldung bestehen bei Verteilweichen in Abrollanlagen und fernbediente Weichen in Eisenbahnsicherungsanlagen ohne Verschubstraßen? (in Bahnhöfen, Überleit- und Abzweigstellen bzw. Bahnhofsteilen mit dem Signal –VERSCHUBHALTTAFEL–)
(3) e) Wie wird Vorlauflänge bestimmt und welche Geschwindigkeiten des Verschubs sind anzunehmen? Gibt es Besonderheiten bei elektronischen Stellwerken?
(3) d) Verteilweichen in Abrollanlagen und fernbediente Weichen in Eisenbahnsicherungsanlagen ohne Verschubstraßen sind mit einer zu bestimmenden Länge in Fahrtrichtung:
in die Gleisfreimeldung der Weiche einzubeziehen (=Vorlauflänge).
(3) e) Die Vorlauflänge ist gemäß folgender Formel zu bestimmen:
Die Geschwindigkeit des Verschubs ist mit 40 km/h anzunehmen, außer in den folgenden
Fällen:
Für elektronische Eisenbahnsicherungsanlagen sind Systemlaufzeiten in der
Vorlauflänge zu berücksichtigen.
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(8) Was ist bei angrenzenden sowie verschiedenartigen Gleisfreimeldesystem zu beachten? Was ist die Mindestüberdeckung?
(8) eines ein Achszählersystem ohne verzögerte Freimeldung ist und beide Systeme von
einer Eisenbahnsicherungsanlage ausgewertet werden, sind so zu planen, dass beide
Gleisfreimeldeabschnitte während einer Mindestdauer von 0,150 s gleichzeitig besetzt
gemeldet werden.
Beim Besetzen eines einschienigen Gleisfreimeldeabschnittes unterbrechen die
Schließer-Kontakte des Zweilagen-Motorrelais spätestens nach 0,220 s.
Deshalb müssen sich die beiden Gleisfreimeldesysteme um ein gewisses Mindestmaß
gemäß Tabelle 2 überdecken.
Bei zulässigen Geschwindigkeiten v über 160 km/h ist die Mindestüberdeckung mit
einem minimalen Achsstand Amin der äußersten Achsen eines Triebfahrzeuges von 10 m
gemäß Formel 5 zu ermitteln:
Werden die beiden aneinander angrenzenden, verschiedenartigen Gleisfreimeldesysteme in einer Selbstblockstelle von zwei Eisenbahnsicherungsanlagen ausgewertet und ist mindestens eine Eisenbahnsicherungsanlage ein elektronisches Stellwerk, gilt Folgendes: