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RW_13.01.01 - Abschnitt 7.3 Zwischensignale



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7.3 Zwischensignale

(4) a) Was ist bei der Standortwahl von Zwischensignalen zu beachten?

(4) b) Wo sollte ein Zwischensignal am Bahnhofsgleis aufgestellt werden?

(4) a) Die Standorte von Zwischensignalen sind so zu wählen, dass

  • schienengleiche Eisenbahnübergänge möglichst nicht durch haltende Züge besetzt werden;
  • die Ein- oder Ausfahrt von Zügen derselben oder der entgegengesetzten Richtung auf benachbarten Gleisen möglichst nicht behindert wird (Festhaltungen hinter dem Zugstraßenziel);
  • möglichst die größte betrieblich nutzbare Bahnsteiglänge zur Verfügung steht
    (Ausfahrsignal mindestens 10 m oder mehr nach der betrieblich nutzbaren
    Bahnsteiglänge oder nach der Orientierungstafel „LOK“); oder
  • möglichst die größte betrieblich nutzbare Gleislänge zur Verfügung steht.

(4) b) Kann auf einem Bahnhofsgleis auf mehrere Bahnhofsgleise gefahren werden, so ist das Zwischensignal möglichst vor der ersten Verzweigungsweiche aufzustellen.

7.3 Zwischensignale

(1) Wann sind Zwischensignale in welcher Ausführung zu errichten?

(1) In Bahnhöfen sind Zwischensignale aufzustellen und als Lichtsignal, Signal – ETCS
STOP MARKER – oder Signal – ETCS LOCATION MARKER – auszuführen, wenn

a) Hauptgleise unterteilt werden sollen oder
b) Weichen, Gleis- oder Flachkreuzungen weder von Einfahr- noch von Ausfahrsignalen
abhängig gemacht werden sollen.

7.3 Zwischensignale

(3) a) Was ist bei Abzweigbahnhöfen bezüglich Zwischensignale zu beachten?

(3) b) Was ist zu beachten, wenn mehrere Bahnhofsgleise für die Weiterfahrt im Bahnhof genutzt werden?

(3) a) Sind bei Abzweigbahnhöfen Zwischensignale aufzustellen, so sind diese für alle vorgesehenen Weiterfahrten im Bahnhof aufzustellen, ausgenommen es verlaufen Bahnhofsgleise baulich getrennt.

(3) b) Es sind für alle Bahnhofsgleise Zwischensignale zu errichten.

7.3 Zwischensignale

(2) Welche Besonderheit gibt es bei der Aufstellung eines Zwischensignals im Bahnhof einer zweigleisigen Strecke?

(2) Wird in Bahnhöfen, an die zweigleisige Strecken anschließen, für ein durchgehendes
Hauptgleis ein Zwischensignal als Lichtsignal angeordnet, ist auch das andere durchgehende Hauptgleis mit einem Zwischensignal als Lichtsignal für die gleiche Fahrtrichtung auszurüsten

7.3 Zwischensignale

(5) Zwischensignale sind grundsätzlich in hoher Ausführung zu errichten. Wann kann davon abgegangen werden?

(5) Aufgrund örtlicher Zwänge (z. B. zu geringer Gleisabstand) dürfen Zwischensignale auf Hauptgleisen ohne Bahnsteig in niedriger Ausführung errichtet werden, wenn diese nicht von Zugstraßen überstellt werden bzw. nicht das Ziel von Zugstraßen sind.

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