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RW_13.01.01 - Abschnitt 7.7 Standort von Hauptsignalen



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(10) Wie ist der Standort eines Hauptsignals zu kennzeichnen?

(10) Der Standort eines Hauptsignals wird mit dem Signal – KENNZEICHNUNG – am
Signalmast gekennzeichnet. Ist kein Signalmast vorhanden, ist das Signal – KENNZEICHNUNG – neben dem Signalschild angebracht.

7.7 Standort von Hauptsignalen

Teil a von (5) Was ist bei der Situierung von Signalgruppen zu beachten?

(5) Gehören die Hauptsignale zu einer Signalgruppe, so sind diese so aufzustellen, dass der
Triebfahrzeugführer eines sich nähernden Zuges ein klares, eindeutiges Bild erhält und die Hauptsignale zumindest ab der erforderlichen Sichtweite in der richtigen Reihenfolge nebeneinander erblickt.

 

7.7 Standort von Hauptsignalen

Teil b von (4) Welche Geschwindigkeit ist bei Strecken mit ausschließlich ETCS für die Ermittlung der erforderlichen Sichtbarkeit heranzuziehen?

(4) Für die Ermittlung der erforderlichen Sichtweite auf Hauptsignale in Bereichen, wo
ausschließlich das Zugbeeinflussungssystem ETCS zum Einsatz kommt, ist eine Geschwindigkeit von 40 km/h heranzuziehen.

7.7 Standort von Hauptsignalen

(1) Wie sind Einfahrsignale, Deckungssignale und Blocksignale grundsätzlich zu situieren?

(1) Unabhängig von den Neigungsverhältnissen und der zulässigen Geschwindigkeit sind
Einfahrsignale, Deckungssignale und Blocksignale:

  • mindestens 50 m vor der Gefahrenstelle und
  • mindestens 50 m vor der ersten Weichenspitze

anzuordnen.

Zusätzlich sind ist der Gefahrenpunktabstand bei PZB für Einfahrsignale und Deckungssignale anzuwenden.

 

7.7 Standort von Hauptsignalen

Teil b von (5) Welche Maßnahmen können getätigt werden, wenn die richtige Reihenfolge der Hauptsignale nicht erkennbar ist?

(5) Kann die richtige Reihenfolge nicht erzielt werden, so ist durch eine Anordnung von
Signalnachahmern dafür zu sorgen, dass keine Gefahr einer Signalverwechslung
besteht.

7.7 Standort von Hauptsignalen

(6) Was ist bezüglich der Höhe einer Hauptsignalgruppe für das Signal -Halt- zu beachten?

(6) Die Signale – HALT – einer Hauptsignalgruppe sind möglichst in gleicher Höhe über der
Schienenoberkante anzuordnen.

7.7 Standort von Hauptsignalen

(7) Wann darf von den Bestimmungen bezüglich der Aufstellungsseite von Hauptsignalen gemäß RW 30.02 abgegangen werden?

(7) Es darf von den Bestimmungen abgewichen werden, wenn

  1. dadurch eine Verwechslung von Hauptsignalen vermieden werden kann;
  2. dadurch die erforderliche Sichtbarkeit des Hauptsignals erreicht werden kann, sofern dadurch keine Verwechslungsgefahr entsteht; oder
  3. es die örtlichen Verhältnisse erfordern, sofern dadurch keine Verwechslungsgefahr
    entsteht.

7.7 Standort von Hauptsignalen

Teil a von (4) Was ist bezüglich der Sichtbarkeit von Hauptsignalen zu beachten?

(4) Hauptsignale sind so aufzustellen, dass

  1. die Sichtweite (in m) mindestens das 2,5-Fache der vor dem Hauptsignal höchsten zulässigen Geschwindigkeit (in km/h) – mindestens aber 100 m – beträgt.
  2. Das Hauptsignal muss innerhalb dieser erforderlichen Sichtweite ununterbrochen zu erkennen sein, wobei kurzzeitige Unterbrechungen der Sicht durch Oberleitungsmaste, einzelne Fahrzeuge u. dgl. unberücksichtigt bleiben dürfen.

7.7 Standort von Hauptsignalen

(2) Welche oberleitungstechnischen Voraussetzungen sind bei der Situierung von Signalen zu beachten bzw. gilt dies für elektrifizierte und/oder nicht elektrifizierte Strecken?

(2) Auf allen Strecken sind die Bestimmungen für den erforderlichen Abstand der Bahnhof-Streckentrennung (gemäß ED 48 (RP 12.17.02.01.)) einzuhalten, so dass auch auf nicht elektrifizierten Strecken einer späteren Elektrifizierung nichts im Wege steht.

7.7 Standort von Hauptsignalen

(8) Was ist im Zuge der Signalstandortbestimmung zu erledigen, wenn Hauptsignale abweichend von den Aufstellungsbestimmungen gemäß RW 30.02 aufgestellt werden?

(8) Werden Hauptsignale abweichend von der Aufstellungsseite gemäß RW 30.02 aufgestellt, ist im Rahmen der Signalstandortbestimmung festzulegen, ob ein Signal – SIGNALHINWEIS – und bzw. oder – RICHTUNGSPFEIL – erforderlich ist.

7.7 Standort von Hauptsignalen

(3) Wie ist die Aufstellungsseite der Hauptsignale zu wählen?

(3) Die Aufstellungsseite der Hauptsignale ist grundsätzlich rechts neben oder über dem zugehörigen Gleis. Bei Einfahr-, Block- und Deckungssignale auf zweigleisigen Strecken ist die Aufstellungsseite grundsätzlich außen neben oder über den Gleisen.

7.7 Standort von Hauptsignalen

(9) Wie sind auf zweigleisigen Strecken Einfahr- Block- und Deckungssignale grundsätzlich aufzustellen und wann darf von diesen Bestimmungen abgegangen werden?

(9) Auf zweigleisigen Strecken sind Einfahr-, Deckungs- und Blocksignale grundsätzlich in
gleicher Höhe (kilometrische Lage) zu errichten. Davon darf abgewichen werden, wenn
es die örtlichen Verhältnisse erfordern (z. B. Bodenbeschaffenheit, Felswand, Lage der Bahnsteige), die
Streckengleise in getrennten Tunnels oder übereinander (z. B. entlang eines
Berghanges), Nutzung von Anbringungsmöglichkeiten (z. B. OL-Mast) verlaufen.

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