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RW_13.01.01 - Abschnitt 7.8 Signalisierung der Hauptsignale



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7.8 Signalisierung der Hauptsignale

(3) Wann ist das Signal – FREI MIT 60 km/h – zu verwenden?

(3) Das Signal - FREI MIT 60 km/h - ist zu verwenden, wenn

  1. die zulässige Geschwindigkeit im Weichenbereich geringer als die „Geschwindigkeit ohne Führerstandsignalisierung“ (gemäß VzG),
  2. jedoch gleich oder größer als 60 km/h ist und
  3. ein im Weichenbereich beginnender Vorsignalabstand den Bestimmungen gemäß 8.2 (1), (2), (3) bzw. (4) entspricht.

7.8 Signalisierung der Hauptsignale

(4) Wann ist das Signal – FREI MIT 40 km/h – zu verwenden?

(4) Das Signal – FREI MIT 40 km/h – ist zu verwenden,

  1. wenn die zulässige Geschwindigkeit geringer als die „Geschwindigkeit ohne Führerstandsignalisierung“ (gemäß VzG) und geringer als 60 km/h ist;
  2. bei Fahrten in ein Stumpfgleis, ausgenommen die zulässige Geschwindigkeit wird mit einem Geschwindigkeitsanzeiger mit der Kennziffer 4 am Standort eines
    Schutzsignals herabgesetzt; oder
  3. wenn § 54 „Sicherheit der Bahnbenützenden“ gemäß betrieblicher Richtlinie 30.01. nicht durch den Eintrag im Buchfahrplan abgedeckt ist. Der Bereich der
    Signalisierung mit 40 km/h beginnt gemäß RW 01.06. in Fahrtrichtung mindestens 100 m vor dem schienengleichen Bahnsteigzugang.

7.8 Signalisierung der Hauptsignale

(1) Wann ist das Signal -FREI- grundsätzlich zu verwenden?

(1) Das Signal – FREI – ist grundsätzlich zu verwenden, wenn

  1. die zulässige Geschwindigkeit im Weichenbereich ebenso groß ist wie die „Geschwindigkeit ohne Führerstandsignalisierung“ (gemäß VzG) und
  2. ein im Weichenbereich beginnender Vorsignalabstand den Bestimmungen gemäß 8.2 (1), (3) bzw. (4) entspricht.

7.8 Signalisierung der Hauptsignale

(2) Wann ist das Signal – FREI – in Bereichen mit mehreren Strecken zu verwenden?

(2) A Unterschiedliche Geschwindigkeiten auf den Strecken

Das Signal – FREI – in Bereichen mit mehreren Strecken (Bahnhof, Abzweigstelle) darf
nur für die Strecke mit der höchsten „Geschwindigkeit ohne Führerstandsignalisierung“ (gemäß VzG) verwendet
werden.

Der zu betrachtende Bereich für die höchste „Geschwindigkeit ohne Führerstandsignalisierung“ (gemäß VzG) beginnt mit:

  1. dem ersten Berührungspunkt der Fahrwege der verschiedenen Strecken (Weichenspitze oder Kreuzungspunkt einer Kreuzungsweiche bzw. Kreuzung)

und endet:

  1. am Ende des Weichenbereichs, wenn dies zugleich das Streckenende ist,
  2. am nächsten Ausfahr- oder Zwischensignal des Fahrweges nach dem kilometrischen Streckenende,
  3. nach dem Weichenbereich mit dem nächsten Signal ANKÜNDIGUNGSTAFEL oder
  4. maximal 1000 m nach dem Weichenbereich (=maximaler Abstand zwischen Ankündigungstafel und Geschwindigkeitstafel

B Gleiche Geschwindigkeiten auf den Strecken

Ist die „Geschwindigkeit ohne Führerstandsignalisierung“ (gemäß VzG) der verschiedenen Strecken im betrachteten Bereich gleich, wobei Geschwindigkeitsanhebungen außerhalb des Weichenbereiches
nicht berücksichtigt werden, darf das Signal – FREI – für alle Hauptsignale im
betrachteten Bereich der Strecken unter Anwendung von (1) verwendet werden.

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