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RW_13.01.01 - Abschnitt 7.9 Ankündigung von Hauptsignalen und Signalen – ETCS STOP MARKER –



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Abschnitt 7.9 Ankündigung von Hauptsignalen und Signalen – ETCS STOP MARKER

(6) Sind die Tafeln zur Ankündigung von Hauptsignalen im Bahnhofsbereich aufzustellen?

(6) Eine Aufstellung der Tafeln im Bahnhofsbereich ist grundsätzlich nicht vorgesehen,
ausgenommen zur Erreichung der Sichtweite von 100 m beim Signal – ETCS STOP
MARKER –  mit mindestens einer Tafel. Ob die Aufstellung von Tafeln in
Bahnhöfen erforderlich ist, ist bei der Signalstandortbestimmung festzulegen.

Abschnitt 7.9 Ankündigung von Hauptsignalen und Signalen – ETCS STOP MARKER

(2) Wie ist eine Ankündigung von Hauptsignalen auf einer Strecke mit elektrischen Betrieb auszuführen?

(2) Auf Strecken mit elektrischem Betrieb sind grundsätzlich drei Tafeln vor dem zugehörigen
Hauptsignal und dem Signal – ETCS STOP MARKER – auf der für das zugehörige
Signal vorgeschriebenen Seite anzubringen.
Die Anbringung der Tafeln sollte möglichst auf Oberleitungsmasten erfolgen. Hierbei sind
drei in Fahrtrichtung aufeinanderfolgende vor dem Signal situierte Oberleitungsmasten
auszurüsten. Die letzte Tafel vor dem Signal muss mindestens 30 m vor dem
zugehörigen Signal situiert sein.

Abschnitt 7.9 Ankündigung von Hauptsignalen und Signalen – ETCS STOP MARKER

(3) Was ist bei eingleisiger Streckenabschnitte bezüglich der Ankündigung erlaubt?

(3) Bei der Anbringung der Tafeln auf Oberleitungsmasten eingleisiger Streckenabschnitte
ist die Einhaltung der für das zugehörige Signal vorgeschriebenen Seite nicht zwingend.

Abschnitt 7.9 Ankündigung von Hauptsignalen und Signalen – ETCS STOP MARKER

(5) Wie sind die Tafeln bei Strecken ohne elektrischen Betrieb mit einer örtlich zulässigen Geschwindigkeit von über 60 km/h aufzustellen?

(5) Auf Strecken ohne elektrischen Betrieb sind bei einer örtlich zulässigen Geschwindigkeit von über 60 km/h am Standort des Signals grundsätzlich drei Tafeln vor dem Signal auf der für das zugehörige Signal vorgeschriebenen Seite aufzustellen. Der Abstand der letzten Tafel zum Signal bzw. der Abstand zwischen den Tafeln muss 80 m betragen. Aus örtlichen bzw. baulichen Gründen darf eine Toleranz von ±10 m angewendet werden.

Abschnitt 7.9 Ankündigung von Hauptsignalen und Signalen – ETCS STOP MARKER

(4) Wie sind die Tafel anzubringen, wenn diese nicht auf den Oberleitungsmasten angebracht werden können?

(4) Können die Tafeln nicht an Oberleitungsmasten angebracht werden (z. B. im Tunnel), so
hat der Abstand der letzten Tafel zum Signal bzw. der Abstand zwischen den Tafeln 80 m zu betragen. Aus örtlichen bzw. baulichen Gründen darf eine Toleranz von ±10 m angewendet werden.

Abschnitt 7.9 Ankündigung von Hauptsignalen und Signalen – ETCS STOP MARKER 

(1) Was ist zur Ankündigung von Hauptsignalen und ETCS STOP MARKER zu errichten?

(1) Zur Ankündigung von Hauptsignalen und Signalen – ETCS-STOP MARKER – sind nicht rückstrahlende weiß-rot-weiße Tafeln zu verwenden.

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