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RW_13.01.01 - Abschnitt 8.1 Anordnung und Ausführung der Vorsignale



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8.1 Anordnung und Ausführung der Vorsignale

(4) WIRD NICHT GEFRAGT! Daher hier nur als Information!

(4) Ein Vorsignal, das gleichzeitig einem Hauptsignal und einem Signal – ETCS STOP
MARKER – bzw. – ETCS LOCATION MARKER – zugeordnet ist, soll zusätzlich zum
Signalbegriff des Hauptsignals den Signalbegriff der eingestellten Zugstraße ab dem
Signal – ETCS STOP MARKER – oder – ETCS LOCATION MARKER – ankündigen.
Diese Zuordnung des Vorsignals zum Signal – ETCS STOP MARKER – bzw. – ETCS
LOCATION MARKER – muss bis zu einem Abstand von 2500 m zwischen Vorsignal und
Signal – ETCS STOP MARKER – bzw. – ETCS LOCATION MARKER – durchgeführt
werden.

8.1 Anordnung und Ausführung der Vorsignale

(5) Wann muss ein Vorsignal trotz freizeigendem zugehörigen Hauptsignal das Signal –
VORSICHT – zeigen?

(5) Ein Vorsignal muss trotz freizeigendem zugehörigen Hauptsignal das Signal –
VORSICHT – zeigen, wenn

a) ein dazwischen aufgestelltes Schutzsignal nicht das Signal – FAHRVERBOT
AUFGEHOBEN – zeigt;
b) ein dazwischen aufgestelltes Schutzsignal mit einem abwertenden Signal –
GESCHWINDIGKEITSANZEIGER – nicht durch ein Signal –GESCHWINDIGKEITSVORANZEIGER – angekündigt wird; oder
c) damit ein abwertendes Signal – GESCHWINDIGKEITSANZEIGER – mit der
Kennziffer 2 oder 3 am zugehörigen Hauptsignal angekündigt wird.

[Info zu c): Laut Signalbuch wird bei GA 3 das Vorsignal mit Hauptsignal Frei mit 40 km/h plus GVA]

8.1 Anordnung und Ausführung der Vorsignale

(1) Wann sind Vorsignale grundsätzlich auszuführen?

(1) Vorsignale sind grundsätzlich zu Hauptsignalen anzuordnen und als Lichtsignale in hoher
Ausführung auszuführen. Werden Hauptsignale durch die Signale – ETCS STOP
MARKER – bzw. – ETCS LOCATION MARKER – ersetzt, entfällt die Anordnung von
zugehörigen Vorsignalen, ausgenommen das Vorsignal dient der Ankündigung eines weiteren Hauptsignals.

8.1 Anordnung und Ausführung der Vorsignale

(6) Wann ist das Signalschild eines Vorsignals "weiß" zu umranden?

(6) Das Signalschild eines Vorsignals ist weiß zu umranden, wenn eine Zugstraße auf ein
haltzeigendes Schutzsignal mit einer zulässigen Geschwindigkeit größer 40 km/h am
Standort des Vorsignals projektiert wird.

8.1 Anordnung und Ausführung der Vorsignale

(3) Wann darf das Lichtsignal Signal – VORSICHT – rückstrahlend ausgeführt werden?

(3) Das Lichtsignal Signal – VORSICHT – darf gemäß (1) auf Nebenbahnen rückstrahlend
ausgeführt werden, sofern die „Geschwindigkeit ohne Führerstandsignalisierung“ (gemäß VzG) höchstens 60 km/h
beträgt.

8.1 Anordnung und Ausführung der Vorsignale

(2) Wann darf bei Hauptsignalen auf die Anordnung von Vorsignalen verzichtet werden?

(2) Bei Hauptsignalen darf auf die Anordnung von Vorsignalen verzichtet werden, wenn diese Vorsignale sich am Standort eines:

a) Signal – TRAPEZTAFEL – oder

b) Signal -ETCS STOP MARKER- oder

c) Signal – ETCS LOCATION MARKER –

befinden müssten.

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