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RW_13.01.01 - Abschnitt 9.11 Weichenüberwachungssignal



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9.11 Weichenüberwachungssignal

(3) Was ist weiter bei Betriebsstellen mit Verschubfahrten und Rückfallweichen zu beachten?

(3) Zusätzlich ist das Signal – RÜCKFALLWEICHE BEFAHREN ERLAUBT – bzw. –
RÜCKFALLWEICHE BEFAHREN NICHT ERLAUBT – vor der Weichenspitze von
Rückfallweichen aufzustellen, wenn in Betriebsstellen Verschubfahrten erforderlich sind.

9.11 Weichenüberwachungssignal

(2) Mit welchen Signal ist eine Rückfallweiche auszurüsten, bzw. wie wird dieses situiert?

(2) Das Signal – RÜCKFALLWEICHE BEFAHREN ERLAUBT – bzw. – RÜCKFALLWEICHE BEFAHREN NICHT ERLAUBT – muss sich unterhalb des Signals – TRAPEZTAFEL – befinden und ab dem Signal – KREUZTAFEL – gesehen werden. Ist eine durchgehende Sicht nicht vorhanden, ist das Signal zusätzlich bis zum Erreichen der Sicht rechts neben dem Gleis, erforderlichenfalls auch mehrmals, aufzustellen. Kurzzeitige Unterbrechungen der Sicht durch Oberleitungsmaste, einzelne Fahrzeuge u. dgl. dürfen unberücksichtigt
bleiben.

9.11 Weichenüberwachungssignal

(1) Wann ist ein Weichenüberwachungssignal notwendig und was zeigt dies?

(1) Das Signal wird für Betriebsstellen mit Rückfallweichen verwendet und zeigt die
Befahrbarkeit aller gegen die Spitze befahrenen Rückfallweichen an.

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