9.13 Signal - WARTESIGNAL -
Teil I von (1) Wozu dient das Signal - WARTESIGNAL -?
(1) Das Signal – WARTESIGNAL – dient
9.13 Signal - WARTESIGNAL -
Teil III von (1) Für welche Fahrten gilt das Wartesignal?
(1) Ein Wartesignal gilt nur für Verschubfahrten.
9.13 Signal - WARTESIGNAL -
(2) Auf welcher Aufstellungsseite ist das Wartesignal zu situieren?
(2) Das Signal – WARTESIGNAL – steht grundsätzlich rechts neben dem zugehörigen Gleis.
9.13 Signal - WARTESIGNAL -
Teil II von (1) In welcher Ausführung darf ein Wartesignal errichtet werden und durch welches Signal darf es in Absprache mit dem Infrastrukturbetreiber ersetzt werden?
(1) Das Signal – WARTESIGNAL – ist in hoher Ausführung anzuordnen. In Abstimmung mit den Infrastrukturbetreibern darf es durch ein Verschubsignal ersetzt werden.
9.13 Signal - WARTESIGNAL -
(4) Was ist im Rahmen der Signalstandortbestimmung festzulegen, wenn die Aufstellungsseite abweichend gewählt wird?
(4) Wird eine abweichende Aufstellungsseite angewendet, ist im Rahmen der
Signalstandortbestimmung festzulegen, ob ein Signal – RICHTUNGSPFEIL – erforderlich ist.
9.13 Signal - WARTESIGNAL -
(3) Wann darf von der Aufstellungsseite eines Wartesignals abgegangen werden?
(3) Es darf von den Bestimmungen gemäß (2) abgewichen werden, wenn es die örtlichen Verhältnisse erfordern.