Flashcard Info

Here you can learn everything about this flashcard

RW_13.01.01 - Abschnitt 9.2 - Geschwindigkeitsanzeiger -



Multiple choice cards
Normal cards
Cards total
Category
Language
From

9.2 - Geschwindigkeitsanzeiger -

Teil a von (8) Was ist zu beachten bei einer Herabsetzung der zulässigen Geschwindigkeit im Weichenbereich durch ein Signal Geschwindigkeitsanzeiger?

(8) Eine Herabsetzung der zulässigen Geschwindigkeit innerhalb des Weichenbereiches
durch ein Signal – GESCHWINDIGKEITSANZEIGER – darf nur am Standort eines auf
Vorsignalabstand gemäß 8.2 (1), (2), (3) bzw. (4) für eine signalisierte Geschwindigkeit
größer 40 km/h aufgestellten Schutzsignals mit einem Signalnachahmer mit gelben
Lichtpunkten für das Signal – HAUPTSIGNAL ZEIGT HALT – und gelber Umrandung
erfolgen.

9.2 - Geschwindigkeitsanzeiger -

(13) Was ist bei abwertenden Geschwindigkeitsanzeigern als Lichtsignale auf Hauptsignalen bezüglich eines Ausfalls des Geschwindigkeitsanzeigers zu beachten?

(13) Verlischt ein Signal – GESCHWINDIGKEITSANZEIGER – als Lichtsignal, der die durch
ein Hauptsignal signalisierte Geschwindigkeit herabsetzt am Standort eines Haupt- oder
Schutzsignals, so muss dieses Signal in die Haltstellung gelangen.

9.2 - Geschwindigkeitsanzeiger -

(10) Wann darf ein Geschwindigkeitsanzeiger als Lichtsignal auf einem Mast eines Haupt- oder Schutzsignals aufleuchten?

(10) Ein Signal – GESCHWINDIGKEITSANZEIGER – als Lichtsignal am Standort eines
Haupt- oder Schutzsignals darf nur aufleuchten, wenn sich dieses Signal für eine
entsprechende Zugfahrt in Freistellung befindet.

9.2 - Geschwindigkeitsanzeiger -

(5) Wann ist ein -Geschwindigkeitsanzeiger- als Lichtsignal auszuführen?

(5) Ein Signal – GESCHWINDIGKEITSANZEIGER – ist als Lichtsignal auszuführen, wenn

  1. die angezeigte Geschwindigkeit nicht für alle Fahrwege gelten soll,
  2. verschiedene Geschwindigkeiten angezeigt werden sollen.

9.2 - Geschwindigkeitsanzeiger -

(4) Was ist bei einer Aufstellung eines Geschwindigkeitsanzeigers zur Erhöhung der zulässigen Geschwindigkeit im Weichenbereich zu beachten?

(4) Das das Signal – GESCHWINDIGKEITSANZEIGER – ist dabei am
Beginn des geänderten Geschwindigkeitsbereiches in hoher Ausführung aufzustellen.

9.2 - Geschwindigkeitsanzeiger -

(11) Wann darf ein aufwertender Geschwindigkeitsanzeiger als Lichtsignal zwischen Vorsignal und Hauptsignal aufleuchten?

(11) Ein aufwertendes Signal – GESCHWINDIGKEITSANZEIGER – als Lichtsignal zwischen
Vorsignal und Hauptsignal darf nur aufleuchten, wenn am nachfolgenden Hauptsignal ein
gleicher oder größerer Geschwindigkeitsbegriff signalisiert wird.

9.2 - Geschwindigkeitsanzeiger -

(15) Wie ist die Aufstellungsseite eines Geschwindigkeitsanzeigers definiert?

(15) Die Aufstellungsseite eines Signals – GESCHWINDIGKEITSANZEIGER – ist
grundsätzlich

  1. am Standort eines Haupt- bzw. Schutzsignals unmittelbar über dem Signal oder
  2. am Standort eines Vorsignals bzw. Signalnachahmers unmittelbar über/unter/neben dem Signal oder
  3. nach dem Einfahrsignal bis zur letzten befahrenen Weiche eines Bahnhofes,
    ausgenommen a) und b), rechts neben oder über dem zugehörigen Gleis.

9.2 - Geschwindigkeitsanzeiger -

(1) Wann ist ein Signal -Geschwindigkeitsanzeiger- anzuordnen? (3) und befindet es sich am Mast des HS/SS?)

(1) Ein Signal – GESCHWINDIGKEITSANZEIGER – ist anzuordnen, wenn

  1. das Signalbild eines Hauptsignals herabgesetzt werden muss oder (Befindet sich am Mast des HS)
  2. der an ein Schutzsignal anschließende Fahrweg bis zum Ausfahr- bzw.
    Zwischensignal mit einer geringeren Geschwindigkeit als 40 km/h befahren werden
    darf (befindet sich am Mast des SS).

(Info zu 2.: wird idR nicht umgesetzt, da im Falle einer Schutzsignalstörung der FDL laut 30_06_31 den Tfzf fernmündlich befehlisieren müsste.)

9.2 - Geschwindigkeitsanzeiger -

(14) Was ist zu beachten, wenn ein aufwertender Geschwindigkeitsanzeiger als Lichtsignal auf einen Hauptsignal erlischt?

(14) Verlischt ein Signal – GESCHWINDIGKEITSANZEIGER – als Lichtsignal, der die durch
ein Hauptsignal signalisierte Geschwindigkeit anhebt, so muss auch ein zugehöriges
Signal – GESCHWINDIGKEITSVORANZEIGER – verlöschen.

9.2 - Geschwindigkeitsanzeiger -

(12) Was ist zu beachten, wenn sich ein Geschwindigkeitsanzeiger zwischen einer Ankündigungstafel und einer Geschwindigkeitstafel befindet?

(12) Befindet sich ein Signal – GESCHWINDIGKEITSANZEIGER – zwischen einem Signal –
ANKÜNDIGUNGSTAFEL – und dem zugehörigen Signal –GESCHWINDIGKEITSTAFEL –, müssen die Kennziffern des Signals –GESCHWINDIGKEITSANZEIGER – gleich oder niedriger als der angegebene Wert des Signals – ANKÜNDIGUNGSTAFEL – sein.

9.2 - Geschwindigkeitsanzeiger -

(2) Wann darf ein Signal – GESCHWINDIGKEITSANZEIGER – angeordnet werden? (3) und befindet es sich am Mast des HS/SS?)

 

(2) Ein Signal – GESCHWINDIGKEITSANZEIGER – darf angeordnet werden, wenn

  1. das Signalbild eines Hauptsignals für eine höhere zulässige Geschwindigkeit nicht ausreicht (Am Mast des Hauptsignals),
  2. der an ein Schutzsignal anschließende Fahrweg bis zum Ausfahr- bzw.
    Zwischensignal mit einer höheren zulässigen Geschwindigkeit als 40 km/h befahren werden darf (Am Mast des Schutzsignals) oder
  3. die zulässige Geschwindigkeit innerhalb des Weichenbereiches erhöht werden soll (Nicht am Mast des Hauptsignals).

9.2 - Geschwindigkeitsanzeiger -

Teil b von (8) Wann kann ein Geschwindigkeitsanzeiger als Formsignal im Weichenbereich die Geschwindigkeit verändern ohne dabei als abwertend oder aufwertend zu gelten?

(8) Ein Signal – GESCHWINDIGKEITSANZEIGER – als Formsignal im Weichenbereich, der
die zulässige Geschwindigkeit auf die „Geschwindigkeit ohne Führerstandsignalisierung“ (gemäß VzG) verändert
(vermindert bzw. erhöht), gilt für Zugstraßen mit dem Signal – FREI – nicht als
herabsetzend.

(Info: Ist im Sinne dieses Paragraphen keine Geschwindigkeitsabwertung oder -aufwertung. Wird über die Geschwindigkeitslinie im Buchfahrplan herabgesetzt.)

9.2 - Geschwindigkeitsanzeiger -

(9) Wann ist ein Geschwindigkeitsanzeiger als Formsignal im Weichenbereich zulässig?

(9) Ein Signal – GESCHWINDIGKEITSANZEIGER – innerhalb eines Weichenbereiches ist
als Formsignal zulässig, wenn

  1. das nachfolgende Hauptsignal keine Weichen deckt;
  2. sich das Signal – GESCHWINDIGKEITSANZEIGER – noch vor dem zum
    nachfolgenden Hauptsignal gehörenden Vorsignal befindet;
  3. sich das Signal – GESCHWINDIGKEITSANZEIGER – am Mast eines Vorsignals
    befindet; oder
  4. das Signal – GESCHWINDIGKEITSANZEIGER – mit einem Signalnachahmer mit gelben Lichtpunkten für das Signal – HAUPTSIGNAL ZEIGT HALT – und gelber Umrandung ergänzt ist.

(INFO: Hier kann es sich NUR um aufwertende Geschwindigkeitsanzeiger handeln, da ein abwertender Geschwindigkeitsanzeiger im Weichenbereich nur mit Schutzsignal + gelber Signalnachahmer + Vorsignalabstand für v > 40 km/h zum Schutzsignal errichtet werden darf.)

9.2 - Geschwindigkeitsanzeiger -

(6) Welche Kennziffern von Geschwindigkeitsanzeigern sind zu welchen Hauptsignalbegriffen zuzuordnen?

(6) Am Standort von Hauptsignalen ist ein Signal – GESCHWINDIGKEITSANZEIGER – mit
den Kennziffern:

  1. „2“, „3“ und „5“ mit dem Signal – FREI MIT 40 km/h –
  2. ab „7“ mit dem Signal – FREI MIT 60 km/h

anzuwenden.

9.2 - Geschwindigkeitsanzeiger -

(7) Welche Anforderung ist bei Geschwindigkeitsanzeigern im Weichenbereich zwingend einzuhalten?

(7) Die zulässige Geschwindigkeit innerhalb eines Weichenbereiches darf durch ein Signal –
GESCHWINDIGKEITSANZEIGER – (alleinstehend oder am Standort eines Schutzsignals) nur einmal geändert werden.

© 2024 MemoCard