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RW_13.01.01 - Abschnitt 9.21 – ETCS LOCATION MARKER –



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9.21 – ETCS LOCATION MARKER –

(7) Wie ist die Aufstellungsseite bei ETCS LOCATION MARKER definiert ?

(7) Die Aufstellungsseite des Signals – ETCS LOCATION MARKER – ist grundsätzlich rechts neben oder über dem zugehörigen Gleis. Bei Blocksignalen auf zweigleisigen Strecken ist die Aufstellungsseite grundsätzlich außen neben oder über den Gleisen.

9.21 – ETCS LOCATION MARKER –

(2) Was ist für startende Züge (planmäßiger Aufstartbereich) bezüglich ETCS LOCATION MARKER zu beachten? 

(2) Nach einem planmäßigen Aufstartbereich für startende Züge darf das nächsterreichte Signal nach dem Startsignal nicht als Signal – ETCS LOCATION MARKER – ausgeführt werden.

9.21 – ETCS LOCATION MARKER –

(3) Info: Die Verweise auf das Signal – ETCS STOP MARKER – gelten sinngemäß auch für das Signal – ETCS LOCATION MARKER –.

(3) Info: Siehe Fragestellung.

9.21 – ETCS LOCATION MARKER –

(4) Wie ist die erforderliche Sichtweite für ETCS LOCATION MARKER zu definieren?

(4) Für die Ermittlung der erforderlichen Sichtweite ist eine Geschwindigkeit von 40 km/h heranzuziehen.

9.21 – ETCS LOCATION MARKER –

(1) Wann darf anstatt eines ETCS STOP MARKERs ein ETCS LOCATION MARKER errichtet werden?

(1) Aufgrund der funktionalen Anforderung darf statt dem Signal – ETCS STOP MARKER – in der Funktion als Zwischen- oder Blocksignal das Signal – ETCS LOCATION MARKER – errichtet werden, wenn die folgenden Bedingungen vorliegen:

  • Bis zum nächsten Hauptsignal, Schutzsignal oder zu den Signalen – ETCS STOP MARKER –, – ETCS LOCATION MARKER –, – FAHRWEGENDE – ist keine Weiche,
    Gleiskreuzung, Flachkreuzung, technisch gesicherter schienengleicher Eisenbahnübergang, die durch das betroffene Signal überwacht wird, vorhanden.
  • Das Blocksignal ist nicht das letzte Blocksignal vor Verlassen des Bereichs einer Eisenbahnsicherungsanlage oder nicht das erste Blocksignal nach dem Einfahren in den Bereich einer Eisenbahnsicherungsanlage.
  • Das Zwischensignal ist nicht das letzte Zugstraßenstartsignal in eine fremde Eisenbahnsicherungsanlage oder das erste Zugstraßenzielsignal aus einer fremden
    Eisenbahnsicherungsanlage.

9.21 – ETCS LOCATION MARKER –

(5) Was ist bezüglich des Vorsignalabstands bei ETCS LOCATION MARKER zu beachten?

(5) Für den Standort des Signals – ETCS LOCATION MARKER – sind Vorsignalabstände nicht relevant.

9.21 – ETCS LOCATION MARKER –

(9) Was ist bei einer abweichenden Aufstellungsseite im Zuge der Signalstandortbestimmung zu evaluieren?

(9) Werden die Bestimmungen bezüglich einer abweichenden Aufstellungsseite angewendet, ist im Rahmen der
Signalstandortbestimmung festzulegen, ob ein Signal – SIGNALHINWEIS – erforderlich ist. Ein Signal – RICHTUNGSPFEIL – darf nicht errichtet werden.

9.21 – ETCS LOCATION MARKER –

(6) In welcher Ausführung ist ein ETCS LOCATION MARKER zu errichten?

(6) Das Signal – ETCS LOCATION MARKER – ist in hoher Ausführung zu errichten. Der Pfeil zeigt auf das zugehörige Gleis.

9.21 – ETCS LOCATION MARKER –

(8) Wann darf von der Aufstellungsseite abgewichen werden?

(8) Es darf von der korrekten Aufstellungsseite abgewichen werden, wenn:

a) dadurch eine Verwechslung des Signals – ETCS LOCATION MARKER – vermieden werden kann;
b) dadurch die erforderliche Sichtbarkeit des Signals – ETCS LOCATION MARKER – erreicht werden kann, sofern dadurch keine Verwechslungsgefahr entsteht; oder
c) es die örtlichen Verhältnisse erfordern, sofern dadurch keine Verwechslungsgefahr entsteht.

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