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RW_13.01.01 - Abschnitt 9.3 Geschwindigkeitsvoranzeiger



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9.3 Geschwindigkeitsvoranzeiger

(6) Was muss passieren wenn ein herabsetzender GVA auf einem Hauptsignal oder Vorsignale verlischt?

(6) Verlischt ein Signal – GESCHWINDIGKEITSVORANZEIGER –, das eine Herabsetzung
der zulässigen Geschwindigkeit ankündigt, so muss das am selben Standort befindliche
zugehörige Vor- bzw. Hauptsignal in die Haltstellung gelangen.

9.3 Geschwindigkeitsvoranzeiger

(1) Wann ist ein Signal Geschwindigkeitsvoranzeiger anzuordnen?

(1) Ein Signal – GESCHWINDIGKEITSVORANZEIGER – ist anzuordnen, wenn

  1. die durch ein Hauptsignal signalisierte Geschwindigkeit durch ein Signal –
    GESCHWINDIGKEITSANZEIGER – um mehr als 10 km/h hinaufgesetzt wird und
    die zulässige Geschwindigkeit am Standort des zugehörigen Vorsignals um mehr als 10 km/h höher ist als der Signalbegriff dieses Vorsignals; oder
  2. innerhalb des Weichenbereiches an einem Schutzsignal die Geschwindigkeit durch ein Signal – GESCHWINDIGKEITSANZEIGER – herabgesetzt wird, ausgenommen das zugehörige Vorsignal zeigt das Signal – VORSICHT – .

9.3 Geschwindigkeitsvoranzeiger

(4) Welches Signal darf nicht zwischen einem Geschwindigkeitsvoranzeiger und dem zugehörigen Geschwindigkeitsanzeiger angeordnet sein?

(4) Zwischen einem Signal – GESCHWINDIGKEITSVORANZEIGER – und dem zugehörigen
Signal – GESCHWINDIGKEITSANZEIGER – darf kein weiteres Signal –GESCHWINDIGKEITSVORANZEIGER – angeordnet sein.

9.3 Geschwindigkeitsvoranzeiger

(3) Was ist bei einem Geschwindigkeitsvoranzeiger auf einem Hauptsignal zu beachten?

(3) Am Standort eines Hauptsignals darf ein Signal –GESCHWINDIGKEITSVORANZEIGER –, das eine Herabsetzung der Geschwindigkeit innerhalb des Weichenbereiches ankündigt, nicht gleichzeitig mit einem Signal –GESCHWINDIGKEITSANZEIGER – sichtbar sein.

9.3 Geschwindigkeitsvoranzeiger

(2) Wann ist ein Signal Geschwindigkeitsvoranzeiger als Lichtsignal auszuführen?

(2) Ein Signal – GESCHWINDIGKEITSVORANZEIGER – ist als Lichtsignal auszuführen,
wenn:

  1. die angekündigte Geschwindigkeit nicht für alle Fahrwege gilt; oder
  2. verschiedene Geschwindigkeiten angekündigt werden.

9.3 Geschwindigkeitsvoranzeiger

(5) Wann darf ein Geschwindigkeitsvoranzeiger aufleuchten?

(5) Ein Signal – GESCHWINDIGKEITSVORANZEIGER – darf nur aufleuchten, wenn sich
das am selben Standort befindliche zugehörige Vor- bzw. Hauptsignal in Freistellung
befindet.

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