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RW_13.01.01 - Abschnitt 9.4 Signalnachahmer



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9.4 Signalnachahmer

(4) Wann darf von der Aufstellungsseite gemäß RW 30.02 bei Signalnachahmer abgewichen werden?

(4) Es darf von den Bestimmungen abgewichen werden, wenn es die örtlichen
Verhältnisse erfordern.

9.4 Signalnachahmer

(5) Wird ein Signalnachahmer abweichend von RW 30.02 aufgestellt, was kann notwendig werden?

(5) Es ist im Rahmen der Signalstandortbestimmung festzulegen, ob ein Signal – RICHTUNGSPFEIL – erforderlich ist.

9.4 Signalnachahmer

(11) Folgendes Beispiel:

a) Wann darf der Signalnachahmer 3R1 die Freistellung des zugehörigen Hauptsignals R1 anzeigen?

b) Wann leuchten die jeweiligen Signalnachahmer des obrigen Beispiels auf?

(11) a) Ein vor einem Schutzsignal alleinstehend aufgestellter Signalnachahmer (3R1) darf die
Freistellung des zugehörigen Hauptsignals nur dann anzeigen, wenn das Schutzsignal
das Signal – FAHRVERBOT AUFGEHOBEN – zeigt.

(11) b) Der Signalnachahmer:

  1. 1R1 leuchtet immer und zeigt immer die Halt- oder Freistellung des Signals R1 an.
  2. 2R1 leuchtet und zeigt die Halt- oder Freistellung des Signals R1 nur an, wenn das Schutzsignal Sch101R das Signal – FAHRVERBOT AUFGEHOBEN – zeigt.
  3. Der Signalnachahmer 3R1 leuchtet immer, zeigt aber die Freistellung des Signals R1 nur an, wenn das Schutzsignal Sch101R das Signal – FAHRVERBOT AUFGEHOBEN – zeigt.

9.4 Signalnachahmer

(10) Wann darf ein am Mast eines Schutzsignal befindlicher Signalnachahmer aufleuchten?

(10) Ein am Mast eines Schutzsignals angeordneter Signalnachahmer darf nur aufleuchten,
wenn das Schutzsignal das Signal – FAHRVERBOT AUFGEHOBEN – zeigt.

9.4 Signalnachahmer

(14) Was ist bei der Anzeige der Signalnachahmer in der nachstehenden Konfiguration zu beachten?

(14) Laufen vor einem Hauptsignal mehrere Fahrwege zusammen, so dürfen für jeden dieser
Fahrwege Signalnachahmer aufgestellt werden. In diesem Fall darf nur jener Signalnachahmer die Freistellung des zugehörigen Hauptsignals anzeigen, der auch im Verlauf einer zu diesem Hauptsignal eingestellten Teilfahrstraße liegt.

9.4 Signalnachahmer

(12) Was ist bei der Signalanordnung bei Signalnachahmern zu beachten?

(12) Die Signalanordnung ist so auszuführen, dass kein Zug an einem Signalnachahmer
vorbeifahren muss, auf den kein Hauptsignal folgt.

9.4 Signalnachahmer

(7) In welcher Ausführung sind Signalnachahmer zu errichten?

(7) Signalnachahmer sind in hoher Ausführung zu errichten.

9.4 Signalnachahmer

Teil I von (8) Wann sind Signalnachahmer mit gelben Lichtpunkten für das Signal – HAUPTSIGNAL ZEIGT
HALT – und gelber Umrandung auf Streckenabschnitten mit dem Zugbeeinflussungssystem PZB vorzusehen?

(8) Signalnachahmer mit gelben Lichtpunkten für das Signal – HAUPTSIGNAL ZEIGT
HALT – und gelber Umrandung sind auf Streckenabschnitten mit dem Zugbeeinflussungssystem PZB wie folgt vorzusehen:

a) in Haltestellen oder Personenzughalte, nur für jene Fahrtrichtung die keine Zustimmung zur Abfahrt benötigt, möglichst 10 m nach der betrieblich nutzbaren Bahnsteiglänge:

  • zwischen einem Vorsignal und einem Blocksignal, wenn der Triebfahrzeugführer das Hauptsignal oder einen zu diesem Hauptsignal gehörenden Signalnachahmer vom Ende der betrieblich nutzbaren Bahnsteiglänge aus nicht
    erkennen kann, oder
  • zwischen einem Vorsignal und einem Einfahr- bzw. Deckungssignal, wenn der
    Triebfahrzeugführer das Hauptsignal vom Ende der betrieblich nutzbaren Bahnsteiglänge aus nicht erkennen kann bzw. der Abstand zwischen dem Ende
    der betrieblich nutzbaren Bahnsteiglänge und dem Hauptsignal größer als 150m
    ist;

b) am Standort eines Schutzsignals, mit einem abwertenden Signal –GESCHWINDIGKEITSANZEIGER –;

c) am Standort eines aufwertenden Formsignals – GESCHWINDIGKEITSANZEIGER –
gemäß 9.2 (9) d) [im Weichenbereich]: oder

d) am Standort eines Schutzsignals im Bahnsteigbereich und des ersten zustimmenden
Schutzsignals nach dem Bahnsteig.

9.4 Signalnachahmer

(3) Wie ist die Aufstellungsseite eines Signalnachahmers definiert? 

(3) Die Aufstellungsseite eines Signalnachahmers ist grundsätzlich:

  1. am Standort eines in Fahrtrichtung rückgelegenen Schutzsignals,
  2. nach dem Einfahrsignal bis zur letzten befahrenen Weiche eines Bahnhofes rechts neben oder über dem zugehörigen Gleis,
  3. auf eingleisiger Strecke rechts neben oder über dem zugehörigen Gleis, oder
  4. auf zweigleisiger Strecke nach der letzten befahrenen Weiche eines Bahnhofes bis vor dem nächsten Einfahrsignal außen neben oder über den zugehörigen Gleisen.

9.4 Signalnachahmer

(13) Was ist bei der im nachstehenden Bild dargestellten Anordnung von Signalnachahmern bezüglich der Anzeige zu beachten?

(13) Muss ein Signalnachahmer vor einer Fahrwegverzweigung aufgestellt werden, so gilt er
für beide Hauptsignale. Der Signalnachahmer darf in diesem Fall die Freistellung des zugehörigen Hauptsignals nur anzeigen, wenn auch eine Teilfahrstraße über die Verzweigungsweiche zu diesem Hauptsignal eingestellt ist.

9.4 Signalnachahmer

Teil II von (8) Welche Maßnahmen können anstatt eines Signalnachahmers mit gelben Lichtpunkten für das Signal – HAUPTSIGNAL ZEIGT HALT – und gelber Umrandung getroffen werden?

(8) Auf den Signalnachahmer mit gelben Lichtpunkten für das Signal – HAUPTSIGNAL
ZEIGT HALT – und gelber Umrandung kann verzichtet werden, wenn

  • stattdessen ein Signalnachahmer ohne gelben Lichtpunkten für das Signal –
    HAUPTSIGNAL ZEIGT HALT – und ohne gelber Umrandung errichtet wird und
  • bis zum nächsten Hauptsignal alle folgenden Schutzsignale inkl. dem Hauptsignal mit PZB-Gleismagneten 500 Hz ausgestattet werden und
  • die Entfernung zwischen den PZB-Gleismagneten 500 Hz für die nachfolgenden
    Hauptsignale und den zugehörigen Vorsignalen höchstens 1.500 m beträgt.

Auf diese PZB-Gleismagnete 500 Hz kann verzichtet werden, wenn sich hinter dem
betroffenen Signal kein Kreuzungspunkt befindet.

9.4 Signalnachahmer

(9) Was darf zwischen einem Signalnachahmer und einem zugehörigen Hauptsignal nicht angeordnet werden?

(9) Zwischen einem Hauptsignal und dem zugehörigen Signalnachahmer darf weder ein
anderes Hauptsignal noch ein Vorsignal angeordnet werden.

9.4 Signalnachahmer

(1) Wann sind Signalnachahmer aufzustellen?

(1) Signalnachahmer sind gemäß nachstehender Abbildung aufzustellen, wenn die erforderliche
Sichtweite auf ein Hauptsignal nicht err​eicht werden kann.

9.4 Signalnachahmer

(6) Was ist zu beachten, wenn mehrere Signalnachahmer zu Erreichen der erforderlichen Sicht auf das Hauptsignal zu errichten sind?

(6) Werden zu einem Hauptsignal mehrere Signalnachahmer zum Erreichen der
erforderlichen Sicht auf das Hauptsignal errichtet, sind alle Signalnachahmer auf
derselben Seite aufzustellen.

9.4 Signalnachahmer

(2) Wann sind Signalnachahmer zu einer Signalgruppe von Hauptsignalen zu errichten?

(2) Signalnachahmer sind weiters vorzusehen, wenn die Hauptsignale einer Signalgruppe ab
der erforderlichen Sichtweite nicht in der richtigen Reihenfolge nebeneinander erblickt
werden können.

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