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RW_13.01.01 - Kapitel 3 Begriffe



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3 Begriffe

(1) Bleibt frei.

(Anmerkung: Mit der Regelwerksänderung Juni/Juli 2023 des RW 13.01.01 wurde dieser Absatz entfernt. Die ehemals örtlich zulässige Geschwindigkeit = im VzG festgelegte Geschwindigkeitslinie wird als Begriff nicht mehr verwendet.)

(1) Bleibt frei.

3 Begriffe

(14) Bleibt frei. (zuvor ETCS Geschwindigkeit).

(14) Bleibt frei.

3 Begriffe

Teil II von (11) Wie werden Eisenbahnsicherungsanlagen genannt, die die Sicherung eines schienengleichen Eisenbahnübergangs mittels Lichtzeichen, Lichtzeichen mit Schranken bzw. Schranken durchführen?

(11) Eisenbahnkreuzungssicherungsanlagen (EKSA).

3 Begriffe

(10) Was ist eine Abrollanlage und welche Bereiche gibt es?

(10) Abrollanlage = Anlage zur automatischen Verteilung von Wagen bzw. Wagengruppen, die folgende Gleisbereiche umfasst:

  1. Bergzuführungsgleis(e),
  2. den Abrollberg,
  3. den Verteilbereich mit den Verteilweichen (im Gefälle),
  4. die anschließenden Richtungsgleise, welche vor den weiterführenden Haupt-, Schutz oder Verschubsignalen oder dem Signal – ETCS STOP MARKER – aus den Richtungsgleisen enden.

Anmerkung I: Eine Abrollanlage hat grundsätzlich eine direkte Anbindung an Einfahrgleise/-gruppen bzw. mögliche nachgelagerte Ausfahrgleise/-gruppen.

Anmerkung II: Richtungsgleise können, wenn festgelegt, auch in der Funktion als Ausfahrgleise genutzt werden.

 

3 Begriffe

Teil III von (9) Wie ist vorzugehen, wenn eine Gleis kürzer als die Mindestsichtweite eines Signals ist?

(9) Wird eine Mindestsichtweite für das jeweilige Signal gefordert und ist das Gleis vor dem jeweiligen Signal kürzer als diese Mindestsichtweite, gilt die erforderliche Sichtweite mit einer durchgehenden Sicht von der Spitze der Fahrt (Gleisende) bis zum jeweiligen Signal als erfüllt.

[Info: Mindestsichtweite = 100 m. Bei Stumpfgleisen (startender Zug) kann von den 100 Meter abgewichen werden (Verlautbarung BMK)]

3 Begriffe

(13) Was versteht man unter Einrichtungen einer ESA?

(13) = alle Elemente, die mit der Funktion der Eisenbahnsicherungsanlage in Verbindung stehen (z. B. Gleisfreimeldeanlage, Sicherungseinrichtungen)

3 Begriffe

Teil I von (9) Was versteht man unter der erforderlichen Sichtweite?

(9) Die erforderliche Sichtweite auf ein ortsfestes Signal bezieht sich auf den Standort des jeweiligen Signals und der Spitze einer Fahrt.

3 Begriffe

(2) Was versteht man unter der zulässigen Geschwindigkeit?

(2) Die zulässige Geschwindigkeit ist die niedrigste der folgenden Geschwindigkeiten:

  • „Geschwindigkeit ohne Führerstandsignalisierung“ (gemäß VzG) oder
  • Geschwindigkeit, die sich durch zusätzliche Einschränkungen (z. B. Weichenradius, Oberbauform, Linienführung von Gleisen, Schutzwegbestimmungen, Vorsignalabstand) ergibt

3 Begriffe

(7) Was versteht man unter einer Schutzweiche?

(7) Weiche, die in der abweisenden Stellung von der zu schützenden Fahrt (Flankenschutz) oder von dem zu schützenden Bereich (Absicherung, Nahbedienbereich) ablenkt.

3 Begriffe

(15) Was versteht man unter Gefahrenpunkt?

(15) Der Gefahrenpunkt stellt den Standort hinter einem Hauptsignal oder Signal – ETCS STOP MARKER – in der Funktion als Einfahrsignal, Ausfahrsignal, Zwischensignal,
Deckungssignal oder Schutzsignal oder Signal – FAHRWEGENDE – als Zugziel dar, wo ein seitlicher Zusammenstoß mit einer Fahrt (Flankenfahrt) erfolgen kann, deshalb ist das Signal – GRENZMARKE – bzw. – MARKIERTE GRENZMARKE – der Gefahrenpunkt.

(Anmerk1.: zum Begriff: Das Signal – GRENZMARKE – bzw. – MARKIERTE GRENZMARKE – einer gegen
die Spitze befahrenen Weiche ist kein Gefahrenpunkt, da dort kein seitlicher Zusammenstoß mit einer Fahrt
(Flankenfahrt) erfolgen kann.

Anmerk2.: zum Begriff: Die Ermittlung eines Gefahrenpunktes endet beim nächsten Hauptsignal, Signal –
ETCS STOP MARKER –, – ETCS LOCATION MARKER –, Schutzsignal in Fahrtrichtung oder Einfahr- bzw.
Deckungssignal der Gegenrichtung.

Anmerk3.: Aus wirtschaftlichen Überlegungen und mit Ausnahmegenehmigung der Arbeitsplattform Infrastruktur-Planung darf im Ausnahmefall statt dem Signal –GRENZMARKE – der imaginäre Standort des Signals – MARKIERTE GRENZMARKE – gemäß RW 01.04. als Gefahrenpunkt angewendet werden.)

 

3 Begriffe

Teil II von (9) Wie beeinflussen Witterungseinflüsse die erforderliche Sichtweite?

(9) Für die Ermittlung der erforderlichen Sichtweite bleiben Witterungseinflüsse unberücksichtigt.

3 Begriffe

Teil I von (11) Was versteht man unter Eisenbahnsicherungsanlagen?

(11) = Eisenbahnanlage, die dem Fahrbetrieb dient und

  1. ganze bzw. Teile der Fahrstraßenbildung (Stellen der Weichen bzw. Flankenschutzeinrichtungen, Verschließen und Festlegen der Weichen bzw.
    Flankenschutzeinrichtungen, Freistellen der Signale, Bedienungshandlung für die
    Fahrstraßeneinstellung) oder
  2. die Sicherung eines schienengleichen Eisenbahnübergangs mittels Lichtzeichen,
    Lichtzeichen mit Schranken bzw. Schranken

durchführt.

3 Begriffe

(4) Was versteht man unter dem Vorsignalabstand?

(4) = tatsächliche Entfernung zwischen dem Vorsignal, Signal – KREUZTAFEL – oder EKÜS und dem zugehörigen Haupt- oder Schutzsignal, den Signalen – FAHRWEGENDE –, –
TRAPEZTAFEL –, – WEITERFAHRT VERBOTEN – oder dem zugehörigen technisch gesicherten schienengleichen Eisenbahnübergang.

3 Begriffe

(3) Was ist eine Gefahrenstelle?

(3) Gefahrenstelle:

Stelle, die hinter einem Hauptsignal, Signal – ETCS STOP MARKER – oder – ETCS LOCATION MARKER – in der Funktion als Einfahr-, Deckungs- oder Blocksignal zuerst erreicht wird.

Gefahrenstellen sind:

  1. Signal – GRENZMARKE –,
  2. Signal – MARKIERTE GRENZMARKE – oder
  3. folgende Signale der Gegenrichtung: Haupt- oder Verschubsignal, Signale –VERSCHUBHALTTAFEL –, – ETCS STOP MARKER – oder – ETCS LOCATION MARKER –.

3 Begriffe

(12) Was versteht man unter Sicherungseinrichtung?

(12) = Sammelbezeichnung für Signale, Sperrschuhe, Weichenantriebe, Schranken, Lichtzeichen (Straßensignale), Weichenriegel, Weichenschlösser und Schlösser für Sperrschuhe, Drehscheiben oder Schiebebühnen.

3 Begriffe

Teil III von (11)  Welche üblichen Schnittstellen gibt es bei Eisenbahnsicherungsanlagen (ESAs)?

(11) Eisenbahnsicherungsanlagen können Schnittstellen zu ESA, EKSA, Zugbeeinflussungssystemen (PZB, LZB und ETCS), technischen Einrichtungen zur Warnung und Sicherung von ArbeitnehmerInnen (siehe RW 90.05.) und weiteren technischen Einrichtungen (z. B. Leitsysteme, Zuglaufcheckpoint) haben.

3 Begriffe

(16) Was versteht man unter dem Gefahrenpunktabstand?

(16) Der Gefahrenpunktabstand ist der Abstand zwischen dem Zugziel und dem Gefahrenpunkt.

3 Begriffe

(6) Was versteht man unter einem Zusammenlauf?

(6) Zusammenlauf:

Bereich zwischen Weichenspitze und Herzstück jener Weiche, bei der alle zur Gleisgruppe gehörenden Fahrwege zusammentreffen.

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