Betreibung auf Pfändung, Betreibung auf Pfandverwertung
- Beiwohnen od. genügende Vertretung
- Alle Aktiven in CH liegend angeben
- Öffnen der Räume und Behältnisse
- Verfügungsverbot
- Strafbestimmungen
SchKG 91
Wiederherstellung der Rechtsvorschlag-Frist beim Richter und Rechtsvorschlag beim Betreibungsamt erheben unter Hinweis auf das Wiederherstellungsgesuches beim Richter (Kopie Gesuch an Richter dem Rechtsvorschlag beilegen).
SchKG 33 Abs. 4
Welche Einreden sind möglich?
- bei der provisorischen Rechtsöffnung
- bei der definitiven Rechtsöffnung
Berechne folgende Fristen:
- Teilnahmefrist ab 18. Januar 2015
- 1 Monat ab 28. Februar 2015
- 2 Wochen ab Freitag, 16. Juni 2015
- Teilnahmefrist (30 Tage gem. SchKG 110) ab 18. Januar 2015 --> 17. Februar 2015
- 1 Monat ab 28. Februar 2015 --> 28. März 2015
- 2 Wochen ab Freitag 16. Juni 2015 --> Freitag 30. Juni 2015
- Wohnsitz unbekannt
- Schuldner entzieht sich beharrlich der Zustellung
- Wohnsitz im Ausland und Zustellung innert angemessener Frist nicht möglich
SchKG 66 Abs. 4
- definitive Rechtsöffnung, SchKG 80
- provisorische Rechtsöffnung, SchKG 82
- Anerkennungsklage mit Rechtsöffnung, SchKG 79
Arrest und andere unaufschiebbare Massnahmen
SchKG 56 Abs. 1
Durch die Pfändungsankündigung
SchKG 90
BA muss in fragen, ob er einen Vertreter innert angesetzter Frist des BA ernennen will
SchKG 60
Wenn Wohnsitzwechsel nach Pfändungsankündigung oder Konkursandrohung erfolgt, so bleibt ursprüngliches Betreibungsamt zuständig.
SchKG 53
Wenn Verbindlichkeit in Schweiz begründet worden ist.
Wenn in der Schweiz ein Spezialdomizil zur Erfüllung gewählt worden ist.
Wahlmöglichkeit bei Faustpfand (Wohnsitz Schuldner oder Ort des Pfandes). Grundpfand am Ort des Pfandes.
Vgl. SchKG 41 Abs 2 und 51
- Anspruch auf Kompetenzgüter
- Anspruch auf korrektes Verfahren
- öff. rechtliche Forderungen
- Unterhaltsbeiträge
- Ansprüche auf Sicherheitsleistung
SchKG 43
Der Schuldner hat die Möglichkeit der Aberkennungsklage
SchKG 83
Vorlage des Forderungstitel durch Gläubiger via BA. Achtung: die Rechtsvorschlagefrist wird dadurch nicht erstreckt!
SchKG 73
Nein, geschlossene Zeit nach SchKG 56 Ziff 1.
Ja, nur mit Einverständis des Schuldners.
Wechselbetreibung
SchKG 56 Ziff. 2
Er hemmt den Fortgang der Betreibung
SchKG 78
Fristverlängerung um 3 Werkstage, also ohne SA/SO/staatlich anerkannte Feiertage
SchKG 63