Eltern im Jugendstrafrecht
Eltern sind gesetzliche Vertreter*innen
Mögliche Dauer von Dienstverhältnissen
Formen der Täterschaft:
ad Fristwidrige Kündigung und Kündigungsentschädigung
Allgemeines Strafrecht
Verfolgung durch Verwaltungsstrafrecht oder Gerichtliches Strafrecht (Quellen: Strafgesetzbuch (StGB) 1974 + Nebengesetze, z.B. Suchtmittelgesetz)
Jugendstrafrecht allgemein
Einvernehmliche Lösung
Günstigkeitsprinzip
schuldhaft
= alle Umstände wurden mit Wissen und Wollen verwirklicht
= schädlicher Erfolg wird nicht gewollt, Schuld besteht aber in pflichtwidriger Unvorsichtigkeit bzw. Leichtsinn
rechtswidrig
Straftat
Handlung bzw. Unterlassung, die
ist
Stufenbau im Arbeitsrecht
•Gesetze (für Angestellte, Vertragsbedienstete, Beamte)
•Verordnungen
•Kollektivverträge
•Betriebsvereinbarungen
•Dienstverträge
Warum Strafrecht?
Beendigungsarten
Befristetes Dienstverhältnis
Strafen
Zwecke >Vergeltung
Unterscheidung: Verbrechen - Vergehen
- Zweck = Spezialprävention
- soll gefährlichen Zustand einer Person ausschalten
- keine zeitliche Begrenzung
Evtl. Jobverlust
Austritt
Kündigung
Ablauf der Diversion:
Diversion
[EXKURS: Offizialdelikt = Gegenteil von Zivilgerichtsbarkeit; Amt leitet das Strafverfahren ein (nicht die klagende Partei wie bei Zivil)]
Stadien der Straftat
Unbefristetes Dienstverhältnis
Belastende Maßnahmen Diversion
ad Kündigungsanfechtung
Schuldunfähigkeit:
a. wegen mangelnder Reife
- unmündige (bis 14 J.)
- Jugendliche (14-18 J.) bei verzögerter seelischer Reife (mit Gutachten lt. Goedl)
b. wegen geistig-seelischer Gebrechen
- Geisteskrankheit (kog. Beeinträchtigung)
- Schwachsinn (kog. Beeinträchtigung)
- tiefgreifende Bewusstseinsstörung
- gleichwertige seelische Störung
Wichtigste = entschuldigende Notstand
ad Kündigungsfrist
Dienstzeit |
Kündigungsfrist |
Bis 2 Jahre |
6 Wochen |
Ab 2 Jahre |
2 Monate |
Ab 5 Jahre |
3 Monate |
Ab 15 Jahre |
4 Monate |
Ab 25 Jahre |
5 Monate |
Dienstverhältnis auf Probe
Voraussetzungen der Diversion:
Besonderes Strafrecht
Tod von Arbeitnehmer*in
Jugendstrafrecht - Altersregelung
(wurde 2001 eigeführt, gesellschaftliche Anpassung wegen längerer Ausbildungszeiten)
Gesetzliche Beurteilung eines Verhaltens und mögliche Reaktion stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit der handelnden Person
tatbestandsmäßig
ad Kündigungstermin
= Zeitpunkt an dem das Dienstverhältnis beendet wird
Sofortige Auflösung
Zeitablauf
Entlassung
Unterscheidung im Jugendstrafrecht
Strafrechtliche Fallprüfung