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Sozialversicherung


Die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung


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Einkommen unter 2'300.00...

ist nicht beitragspflichtig.

Ausnahme: Hausdienst (inkl. Babysitting) Kunst (Barpianist) und Kulturbereich

Die AHV-/IV-/EO-Beitragspflicht wird mit dem Jahr beendet, in welchem die versicherte Person den Rentenvorbezug tätigt.
Falsch
Wer ist beitragspflichtig?
  • bis zum 31. Dezember nach erfülltem 17. Altersjahr = nicht beitragspflichtig.
  • Ab 1. Januar nach erfülltem 17. Altersjahr - 31. Dezember nach erfülltem 20. Altersjahr, sind erwerbstätige beitragspflichtig, nicht erwerbstätige nicht beitragspflichtig.
  • Ab 1. Januar nach erfülltem 20. Altersjahr bis zum Rentenalter = beitragspflichtig
  • Im Rentenalter sind Erwerbstätige beitragspflichtig (Einkommen - Rentenfreibetrag); Nichterwerbstätige sind nicht beitragspflichtig.
Definition Aquivalenzprinzip
risikogerechte abgestufte Prämien (Krankenkasse - je älter, je höher die Prämien)
Firmengründung: Welche obligatorischen Sozialversicherungen müssen für MA abgeschlossen werden?
  • AHV-IV-EO-ALV
  • FAK
  • UVG
  • BVG
  • Freiwillige Privatversicherungen
Verfahren bei nicht bezahlten Beträgen:
  • Schadenersatzverfügung durch die Ausgleichskasse
  • Strafanzeige wegen Veruntreuung der Arbeitnehmerbeiträge
Wer ist AHV-beitragspflichtig
  • Erwerbstätige ab. 1. Jan. nach dem 17. Geburtstag
  • Nichterwerbstätige ab dem 1. Jan. nach dem 20. Geburtstag
  • Erwerbstätige im AHV-Alter: Jahreseinkommen abzüglich Freibetrag
  • Einkommen unter 2300.00 (Nettolohn)
Vorteil und Nachteil Ausgaben- Umlageverfahren sind?

Vorteile

  • unabhängig vom wirtschaftlichen Verlauf kann heute eingenommenes heute ausgegeben werden

Nachteile

  • Abhängig von den jüngeren Generationen
  • Generationenvertrag
Zweck der AHV:
Das Decken des Existenzbedarfs bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge Alters- oder Tod des Versorgers.
Was beeinflusst die Rentenhöhe der 1. Säule?
  • Einkommen
  • Anzahl Beitragsjahre
  • Erziehungsgutschriften
  • Aufwertungsfaktur
Beim Rentenvorbezug wird die Plafonierungsgrenze reduziert.
Richtig
Entscheidungsprozess zur Beitragspflicht

1. Frage: Ist eine natürliche Person versichert?

2. Frage: Wenn ja, ist sie beitragspflichtig?

Was ist Splitting?

Die Einkommen von beiden Ehepaaren während der Ehe erzielt, werden aufgeteilt und je zur Hälfte den Ehepartnern gutgeschrieben:

  • sobald beide Ehepartner Anspruch auf eine Rente haben
  • wenn die Ehe geschieden wird
  • wenn ein Ehepartner stirbt und der andere bereits eine Rente bezieht.

Zu beachten: Es werden nur ganze Ehejahre und ungeachtet des Güterstandes gesplittet.

Was bedeutet "sinkende Beitragsskala"?
Bei selbständig Erwerbstätigen gilt ein AHV-Satz von 9.7% bei einem Einkommen von 56200.00. Bei tieferem Einkommen sinkt dieser Beitragssatz. Grund: starke soziale Belastung.
Nach welchem Prinzip funktioniert unser SV-System?

Kausalprinzip

= Ursache bestimmt, welche SV leisten muss

Vorteil und Nachteil Kapital-Deckungsverfahren sind:

Vorteil

  • unabhängig von der jungen Generation
  • unabhängig von Bevölkerungspyramide
  • mein Geld

Nachteil

  • Abhängig von der wirtschaftlichen Situation
Wer ist AHV-versichert?
  • Wohnsitz in der Schweiz
  • Erwerbstätig in der Schweiz
  • Tätigkeit im Ausland im Dienste der Eidgenossenschaft
  • Entsendung (Achtung zeitlicher Rahmen = ca. 2 Jahre - längere Zeit im Ausland = im Ausland versichert)
Finanzierungsverfahren sind:

Ausgaben-Umlageverfahren: AHV
Generationenvertrag - eingenommene Beiträge einer Periode werden zur Deckung von Leistungen während der gleichen Periode verwendet.

Kapitaldeckungsverfahren: BVG
beruht auf individuellen Sparprozess in dem durch Beiträge und Zinsertrag das Altersguthaben gebildet wird.

Was gehört nicht zum AHV-massgebenden Lohn?
  • Taggeldleistungen (Unfall, Krankheit)
  • Familienzulagen
  • Leistungen von Fürsorgeeinrichtungen
  • Stipendien/Zuwendungen, sofern sie nicht aus einem Arbeitsverhältnis fliessen
  • Spesen
  • Geschenkcharakter unter Fr. 500.00
Haftung des Arbeitgebers

Subsidiäre und solidarische Haftung der Organe für nicht bezahlte Beiträge. (Jeder haftet für den vollen Schaden  - auch mit Privatvermögen)

Erklären Sie, was es mit der sinkenden Beitragsskala auf sich hat.
mit zunehmendem Einkommen steigt, mit abnehmenden Einkommen sinkt der AHV-IV-EO Satz der Selbständigerwerbenden
Bestandteile des massgebenden Lohns
  • Bruttolohn
  • Orts-/Teuerungszulagen
  • Gratifikationen
  • Ferien- und Feiertagsentschädigung
  • Provisionen
  • Trinkgelder (wenn Bestandteil vom Lohn)
  • EO- und Mutterschaftsentschädigungen
  • Naturlalohn
Ein Aufschub der Rente ist auch möglich, wenn die versicherte Person bereits eine IV-Rente bezieht.
Nein
Definition Subsidiaritätsprinzip
Einsatz von SV dort, wo Selbsthilfe nicht mehr ausreicht.
Eine Altersrente kann maximal 6 Jahre über das ordentliche Rentenalter hinaus aufgeschoben werden.
Falsch
Während des Aufschubs kann die Rente jederzeit abgerufen werden.
Richtig
Wer ist obligatorisch AHV-Versichert?
  • Wohnsitz in der Schweiz
  • Erwerbstätig in der Schweiz
  • Tätigkeit im Ausland im Dienste der Eidgenossenschaft
Pflichten des Arbeitgebers:
  • Aufzeichnen aller relevanten Daten
    - Versichertennummer
    - Name/Vorname
    - Jahr/von - bis
    - Bruttolohnsumme
  • Rechnet ab und haftet gegenüber der Ausgleichskasse
Welche Finanzierungsarten gibt es?
(Wie werden Sozialversicherungen finanziert?)
  • Beiträge der Versicherten und der AG
  • Zinsen aus Ausgleichsfonds (Reserven)
  • Regresseinnahmen
  • Kostenbeteiligungen
  • Mittel der öffentlichen Hand (Steuern - MWST für IV)
Was ist der Zweck der 2. Säule?
Zusammen mit der ersten Säule die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung.
Die aufgeschobene Rente wird ab jenem Monat ausbezahlt, der dem Abruf folgt.
Richtig
Welche freiwilligen Versicherungen können zusätzlich zu den obligatorischen Versicherungen für MA abgeschlossen werden?
  • KTG
  • BVG Überobligatorium
Welcher Lohn muss nicht abgerechnet werden?
  • Bis 31.12. des 17. Altersjahres
  • bis 2'300.00 (Ausnahme Hausdienst, Kunst und Kulturbereich)
  • Bis 16800.00 Franken als Altersrentnerin/-rentner
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