Für welchen Zeitraum müssen juristische Personen einen Geschäftsabschluss erstellen?
Art. 79 Abs. 3 DBG: In jedem Kalenderjahr, ausgenommen im Gründungsjahr, muss ein Geschäftsabschluss erstellt werden.
Ausserdem bei Verlegung des Geschäftssitzes, der Verwaltung, eines Geschäftsbetriebes oder einer Betriebsstätte sowie bei Abschluss der Liquidation.
Für welchen Zeitraum wird die Steuervom Reingewinn von juristischen Personen festgesetzt und erhoben?
Art. 79 Abs. 1 DBG: Die Stueer vom Reingewinn wird für jede Steuerperiode festgesetzt und erhoben.
Art. 79 Abs. 2 DBG; Als Steuerperiode gilt das Geschäftsjahr
Es erfolgt keine Umrechnung auf 12 Monate bei über- oder unterjährigen Geschäftsjahren und somit auch keine Unterscheidung in ordentliche oder ausserordentliche Ergenbisteile.