Drittvergleich
Postnumerandobesteuerung mit Gegenwartsbemessung
Steuerperiode = Kalenderjahr (Art. 40 Abs 1 DBG)
Gewinnungskosten:
Sind folgende Kosten abzugsfähig?
mehrheitliche Nutzung
Ist die geschäftliche Nutzung über 50% liegt, handelt es sich um Geschäftsvermögen. Falls die geschäftliche Nutzung unter 50% liegt, handelt es sich um Privatvermögen.
Die Zuteilung erfolgt für das ganze Vermögen. Es ist dann 100% Geschäftsvermögen, oder 100% Privatvermögen.
Die Differenz zwischen dem Abgabepreis und dem Verkehrswert im Zeitpunkt der Zuteilung unterliegt der Einkommenssteuer.
Nein.
Management Buy Out (kein Geld/Vermögen)
Schuldzinsbeschränkung
Welche Einkommensquellen, welche der Einkommenssteuer unterliegen, kennen Sie?
Was ist das Merkmal von Sozialabzügen resp. unter welchen Voraussetzungen werden sie gewährt?
Es müssen bestimmte Verhältnisse resp. Voraussetzungen am relevanten Stichtag erfüllt sein (z.B. minderjähriges Kind für dessen Unterhalt die steuerpflichtige Person sorgt).
Gewinnungskosten: Sind folgende Kosten abzugsfähig?
Jedes Vermögen wird einem Steuersubjekt zugerechnet (ob selbständig oder nicht)
Postnumerandobesteuerung mit Gegenwartsbemessung
Steuerperiode = Geschäftsjahr (Art 79 Abs 2 DBG)
Art 16 Abs 3 DBG: Kaitalgewinne auf Privatvermögen)
Art. 20 Abs. 1 DBG: Rückkaufsfähige Lebensversicherungen
Art 24 DBG:
Diese Liste ist abschliessend!!!
Sind die Begriffe Gewinnungskosten und Berufskosten Synonyme?
Nein, die Berufskosten sind nur eine Ausprägung der Gewinnungskosten, wenn auch die geläufigste Variante. Ebenso können Gewinnungskosten beispielsweise im Zusammenhang mit Vermögenserträgen (Wertschriftenverwaltungs- oder Liegenschaftsunterhaltskosten) anfallen.
Das Vermögen von natürlichen Personen unterliegt bei der direkten Bundessteuer keiner Steuer. es ist aber zu prüfen, ob der Verkauf des privaten Vermögens steuerbar ist.
immer zum Verkehrswert.
Bei Liegenschaften kann der DBG Art. 18a beansprucht werden.
Indizien:
Drittvergleich.
Differenz zwischen Buchwert und Verkehrswert ist für die Kapitalgesellschaft entgangener Gewinn (Gewinnvorwegnahme). Folgen:
Bundessteuer und Kantone mit dualistischem System: Differenz zwischen Buchwert und Verkehrswert wird mit der Gewinnsteuer erfasst.
Kantone mit monistischem System: wiedereingebrachte Abschreibungen = Gewinnsteuer; Gestehungskosten/Kaufpreis zum Verkehrswert = Grundstückgewinnsteuer
Art 17 DBG (unselbständig)
Art 18 + 19 DBG (selbstständig)
Je nach Kanton
Persönliche Zugehörigkeit mit unbeschränkter Steuerpflicht (Lebensmittelpunkt/Aufenthaltsort mit der Absicht dauernden Verweilens)
Wirtschaftliche Zugehörigkeit mit beschränkter Steuerpflicht
über Lohnaufwand gebucht = Lohnbestandteil
keine Buchung = geldwerte Leistung (Gewinnkorrektur bei der Gesellschaft und Vermögensertrag beim Aktionär)
Indizien sind:
Welche Vermögenszugänge für Privatpersonen unterliegen nicht der Einkommensbesteuerung?
Art. 20/20a DBG: Bewegliches Vermögen
Art. 21 DBG: Unbewegliches Vermögen
Bei den unselbständig Erwerbenden müssen die Kosten notwendig und erforderlich sein.
Bei den selbständig Erwerbenden müssen die Kosten lediglich angefallen sein.
Gewinne aus Veräusserung einer Liegenschaft im