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Strafrecht Besonderer Teil II


Zürcher Anwaltsprüfung (mündlich): Repetitionsfragen zu Delikten gegen die Allgemeinheit (Auswahl von Tatbeständen ab Art. 212 StGB).


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Was steht in Art. 322quater StGB?

Sich bestechen lassen

Wer als Mitglied einer richterlichen oder anderen Behörde, als Beamter, als amtlich bestellter Sachverständiger, Übersetzer oder Dolmetscher oder als Schiedsrichter im Zusammenhang mit seiner amtlichen Tätigkeit für eine pflichtwidrige oder eine im Ermessen stehende Handlung oder Unterlassung für sich oder einen Dritten einen nicht gebührenden Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Gegenstück zu Art. 322ter StGB.

Es fehlt am subjektiven Tatbestand, wenn der Amtsträger nicht erkennt, dass der Vorteil als Gegenleistung für eine amtliche Tätigkeit steht.

Weitere Tatbestandsmerkmale entsprechen Art. 322ter StGB.

Was steht in Art. 303 Ziff. 1 Abs. 1 StGB?

Falsche Anschuldigung

1. Wer einen Nichtschuldigen wider besseres Wissen bei der Behörde eines Verbrechens oder eines Vergehens beschuldigt, in der Absicht, eine Strafverfolgung gegen ihn herbeizuführen, [...]

wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Abstraktes Gefährdungsdelikt, Tätigkeitsdelikt.

Tathandlung kann aus eigener Initiative oder auf Befragen hin geschehen. Es genügt, wenn der Unschuldige bestimmbar ist und ein Umstände angegeben werden, die einen dringenden Tatverdacht bewirken. Falls der Unschuldige nicht bestimmbar ist: Art. 304 StGB (Irreführung der Rechtspflege).

Wendet sich der Täter an eine Privatperson oder eine nicht zur Weiterleitung verpflichtete staatliche Stelle, so ist der Tatbestand nur dann erfüllt, wenn mit der Weiterleitung zu rechnen ist und diese tatsächlich erfolgt.

Der Beschuldigte darf die Tat nicht objektiv verübt haben. Er gilt auch dann als unschuldig, wenn er einen vorsätzlich zu erfüllenden Tatbestand unvorsätzlich erfüllt. Blosse Übertreibungen des Täters genügen nicht.

Der Täter muss lediglich falsche Tatsachen vorbringen. Es ist nicht erforderlich, dass er "Verbrechen", "Vergehen" oder "Übertretungen" qualifizieren kann.

Eventualvorsatz bleibt straflos. Eventualabsicht genügt aber.

Ist das Strafverfahren im Gange, ist Versuch zu prüfen.

Was steht in Art. 287 StGB?

Amtsanmassung

Wer sich in rechtswidriger Absicht die Ausübung eines Amtes oder militärische Befehlsgewalt anmasst, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Dieses Delikt kann auch durch einen Beamten/Behördenmitglied/Träger militärischer Befehlsgewalt erfüllt werden, soweit eine Anmassung eines fremden Verwaltungszweigs stattfindet. Kompetenzüberschreitungen fallen ev. unter Art. 312 StGB (Amtsmissbrauch).

Tathandlung: Wer unbefugt eine amtliche, d.h. öffentlichrechtliche und hoheitliche Handlung, vornimmt oder vorzunehmen versucht, die einer Sonderperson zustehen.

Was steht in Art. 257 StGB?

Beseitigung von Vermessungs- und Wasserstandszeichen

Wer ein öffentliches Vermessungs- oder Wasserstandszeichen beseitigt, verrückt, unkenntlich macht oder falsch setzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Was steht in Art. 227 StGB?

Verursachen einer Überschwemmung oder eines Einsturzes

1. Wer vorsätzlich eine Überschwemmung oder den Einsturz eines Bauwerks oder den Absturz von Erd- und Felsmassen verursacht und dadurch wissentlich Leib und Leben von Menschen oder fremdes Eigentum in Gefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Ist nur ein geringer Schaden entstanden, so kann auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe erkannt werden.

2. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Was steht in Art. 260bis StGB?

Strafbare Vorbereitungshandlungen

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer planmässig konkrete technische oder organisatorische Vorkehrungen trifft, deren Art und Umfang zeigen, dass er sich anschickt, eine der folgenden strafbaren Handlungen auszuführen:

a. Vorsätzliche Tötung (Art. 111);
b. Mord (Art. 112);
c. Schwere Körperverletzung (Art. 122);
cbis. Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124);
d. Raub (Art. 140);
e. Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183);
f. Geiselnahme (Art. 185);
fbis. Verschwindenlassen (Art. 185bis);
g. Brandstiftung (Art. 221);
h. Völkermord (Art. 264);
i. Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264a);
j. Kriegsverbrechen (Art. 264c-264h).

Führt der Täter aus eigenem Antrieb die Vorbereitungshandlung nicht zu Ende, so bleibt er straflos.

Strafbar ist auch, wer die Vorbereitungshandlung im Ausland begeht, wenn die beabsichtigten strafbaren Handlungen in der Schweiz verübt werden sollen. Artikel 3 Absatz 2 ist anwendbar.

Was steht in Art. 238 StGB?

Störung des Eisenbahnverkehrs

Wer vorsätzlich den Eisenbahnverkehr hindert, stört oder gefährdet und dadurch wissentlich Leib und Leben von Menschen oder fremdes Eigentum in Gefahr bringt, namentlich die Gefahr einer Entgleisung oder eines Zusammenstosses herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.

Handelt der Täter fahrlässig und werden dadurch Leib und Leben von Menschen oder fremdes Eigentum erheblich gefährdet, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Was steht in Art. 230 StGB?

Beseitigung oder Nichtanbringung von Sicherheitsvorrichtungen

1. Wer vorsätzlich in Fabriken oder in andern Betrieben oder an Maschinen eine zur Verhütung von Unfällen dienende Vorrichtung beschädigt, zerstört, beseitigt oder sonst unbrauchbar macht, oder ausser Tätigkeit setzt,

wer vorsätzlich eine solche Vorrichtung vorschriftswidrig nicht anbringt,

und dadurch wissentlich Leib und Leben von Mitmenschen gefährdet,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Mit Freiheitsstrafe ist eine Geldstrafe zu verbinden.

2. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Was steht in Art. 292 StGB?

Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen

Wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Busse bestraft.

Deliktsform: Blankettnorm. Das verbotene/gebotene Handeln wird durch die entsprechende Verfügung definiert.

Behörde muss örtlich und sachlich zuständig sein. Spezielle Ermächtigung ist nicht nötig.

Der Hinweis muss ausdrücklich sein, ausser er wurde im gleichen Verfahren bereits mitgeteilt. Er muss sich an eine bestimmte Person richten. Allgemeinverfügungen und allgemeine Normen scheiden daher aus.

Bei Aufrechterhaltung eines rechtswidrigen Zustands ist eine mehrfache Bestrafung möglich.

Was steht in Art. 261bis II und III StGB?

Rassendiskriminierung

[...] wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind,

wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt, [...]

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Erforderlich ist nur, dass die Propaganda selbst auf die Öffentlichkeit bezogen ist.

 

Was steht in Art. 320 StGB?

Verletzung des Amtsgeheimnisses

1. Wer ein Geheimnis offenbart, das ihm in seiner Eigenschaft als Mitglied einer Behörde oder als Beamter anvertraut worden ist, oder das er in seiner amtlichen oder dienstlichen Stellung wahrgenommen hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Die Verletzung des Amtsgeheimnisses ist auch nach Beendigung des amtlichen oder dienstlichen Verhältnisses strafbar.

2. Der Täter ist nicht strafbar, wenn er das Geheimnis mit schriftlicher Einwilligung seiner vorgesetzten Behörde geoffenbart hat.

Deliktsform: Echtes Sonderdelikt.

Tathandlung: Indem es auf beliebige Weise einer oder mehreren aussenstehenden Personen mitgeteilt oder zugänglich gemacht wird. Es spielt keine Rolle, ob der Dritte seinerseits dem Amtsgeheimnis unterliegt.

Vollendung mit Kenntnisnahme durch den aussenstehenden Dritten.

Kausalzusammenhang zwischen der entsprechenden Funktion und der Erfahrung des Geheimnisses.

Die Geheimnispflicht gilt bis zum Tod der Person.

Rechtfertigungsgründe: Einwilligung des Verletzten möglich, wenn der Verletzte alleiniger Geheimnisherr ist.

Was steht in Art. 263 StGB?

Verübung einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit

Wer infolge selbstverschuldeter Trunkenheit oder Betäubung unzurechnungsfähig ist und in diesem Zustand eine als Verbrechen oder Vergehen bedrohte Tat verübt, wird mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.

Hat der Täter in diesem selbstverschuldeten Zustand ein mit Freiheitsstrafe als einzige Strafe bedrohtes Verbrechen begangen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Was steht in Art. 229 StGB?

Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde

Wer vorsätzlich bei der Leitung oder Ausführung eines Bauwerkes oder eines Abbruches die anerkannten Regeln der Baukunde ausser acht lässt und dadurch wissentlich Leib und Leben von Mitmenschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Mit Freiheitsstrafe ist eine Geldstrafe zu verbinden.

Lässt der Täter die anerkannten Regeln der Baukunde fahrlässig ausser Acht, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Was steht in Art. 321bis StGB?

Berufsgeheimnis in der Forschung am Menschen

Wer ein Berufsgeheimnis unbefugterweise offenbart, das er durch seine Tätigkeit in der Forschung am Menschen nach dem Humanforschungsgesetz erfahren hat, wird nach Artikel 321 bestraft.

Berufsgeheimnisse dürfen für die Forschung zu Krankheiten des Menschen sowie zu Aufbau und Funktion des menschlichen Körpers offenbart werden, wenn die Voraussetzungen nach Artikel 34 des Humanforschungsgesetzes erfüllt sind und die zuständige Ethikkommission die Offenbarung bewilligt hat.

Deliktsform: Echtes Sonderdelikt (Personen, welche eine Tätigkeit für die Forschung im Bereich der Medizin oder des Gesundheitswesens ausüben).

Konkretisierung in der Verordnung über die Offenbarung des Berufsgeheimnisses im Bereich der medizinischen Forschung.

Im Gegensatz zu Art. 321 StGB muss das Offenbaren "unbefugterweise" erfolgen. Besteht eine ausdrückliche Einwilligung des Geheimnisherrn, ist der objektive Tatbestand nicht erfüllt.

Art. 34 HFG: Sind die Anforderungen an Einwilligung und Information nach den Artikeln 32 und 33 nicht erfüllt, so dürfen biologisches Material oder gesundheitsbezogene Personendaten ausnahmsweise zu Forschungszwecken weiterverwendet werden, wenn:

a. es unmöglich oder unverhältnismässig schwierig ist, die Einwilligung einzuholen beziehungsweise über das Widerspruchsrecht zu informieren, oder dies der betroffenen Person nicht zugemutet werden kann;

b. keine dokumentierte Ablehnung vorliegt; und

c. das Interesse der Forschung gegenüber dem Interesse der betroffenen Person, über die Weiterverwendung ihres biologischen Materials und ihrer Daten zu bestimmen, überwiegt.

Was steht in Art. 239 StGB?

Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen

1. Wer vorsätzlich den Betrieb einer öffentlichen Verkehrsanstalt, namentlich den Eisenbahn-, Post-, Telegrafen- oder Telefonbetrieb hindert, stört oder gefährdet,

wer vorsätzlich den Betrieb einer zur allgemeinen Versorgung mit Wasser, Licht, Kraft oder Wärme dienenden Anstalt oder Anlage hindert, stört oder gefährdet,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Was steht in Art. 217 StGB?

Vernachlässigung von Unterhaltspflichten

Wer seine familienrechtlichen Unterhalts- oder Unterstützungspflichten nicht erfüllt, obschon er über die Mittel dazu verfügt oder verfügen könnte, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Das Antragsrecht steht auch den von den Kantonen bezeichneten Behörden und Stellen zu. Es ist unter Wahrung der Interessen der Familie auszuüben.

Was steht in Art. 314 StGB?

Ungetreue Amtsführung

Mitglieder einer Behörde oder Beamte, die bei einem Rechtsgeschäft die von ihnen zu wahrenden öffentlichen Interessen schädigen, um sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Mit der Freiheitsstrafe ist eine Geldstrafe zu verbinden.

Deliktsform: Erfolgsdelikt (Schädigung öffentlicher Interessen). Dieses Delikt weist viele Parallen zu Art. 158 (ungetreue Geschäftsführung) auf. Tatbestandsmässiges Handeln: Tun oder Unterlassen.

Anwendung nur dann, wenn das Gemeinwesen als Subjekt des Privatrechts rechtsgeschäftlich handelt.

Was steht in Art. 260ter StGB?

Kriminelle Organisation

1. Wer sich an einer Organisation beteiligt, die ihren Aufbau und ihre personelle Zusammensetzung geheim hält und die den Zweck verfolgt, Gewaltverbrechen zu begehen oder sich mit verbrecherischen Mitteln zu bereichern,

wer eine solche Organisation in ihrer verbrecherischen Tätigkeit unterstützt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. Der Richter kann die Strafe mildern (Art. 48a), wenn der Täter sich bemüht, die weitere verbrecherische Tätigkeit der Organisation zu verhindern.

3. Strafbar ist auch, wer die Tat im Ausland begeht, wenn die Organisation ihre verbrecherische Tätigkeit ganz oder teilweise in der Schweiz ausübt oder auszuüben beabsichtigt. Artikel 3 Absatz 2 ist anwendbar.

Organisation: Rechtliches oder faktisches Gebilde von mind. 3 Personen mit einer auf Dauer angelegten Struktur (vom Ausscheiden unabhängig).

Geheimhalten: Systematische Abschottung oder Tarnung hinter einem legalen Gebilde. Zugehörigen werden i.d.R. zum Schweigen verpflichtet und entsprechend sanktioniert. Es genügt, wenn das Bestreben zum Ausdruck kommt.

Zweck: Verübung von Verbrechen muss zentrales Anliegen sein. Zwecksetzung muss noch nicht in die Tat umgesetzt sein.

Unterstützung der Organisation: Zwischen Beihilfe zur konkreten Straftat und dem Organisationstatbestand besteht echte Konkurrenz.

Was steht in Art. 321 StGB?

Verletzung des Berufsgeheimnisses

1. Geistliche, Rechtsanwälte, Verteidiger, Notare, Patentanwälte, nach Obligationenrecht zur Verschwiegenheit verpflichtete Revisoren, Ärzte, Zahnärzte, Chiropraktoren, Apotheker, Hebammen, Psychologen sowie ihre Hilfspersonen, die ein Geheimnis offenbaren, das ihnen infolge ihres Berufes anvertraut worden ist oder das sie in dessen Ausübung wahrgenommen haben, werden, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Ebenso werden Studierende bestraft, die ein Geheimnis offenbaren, das sie bei ihrem Studium wahrnehmen.

Die Verletzung des Berufsgeheimnisses ist auch nach Beendigung der Berufsausübung oder der Studien strafbar.

2. Der Täter ist nicht strafbar, wenn er das Geheimnis auf Grund einer Einwilligung des Berechtigten oder einer auf Gesuch des Täters erteilten schriftlichen Bewilligung der vorgesetzten Behörde oder Aufsichtsbehörde offenbart hat.

3. Vorbehalten bleiben die eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen über die Zeugnispflicht und über die Auskunftspflicht gegenüber einer Behörde.

Deliktsform: Echtes Sonderdelikt. Ausdehnung in Art. 321bis StGB ist zu beachten.

Hilfspersonen: Solche, welche den Schweigepflichtigen bei der Aufgabenerfüllung unterstützen, welche die Kenntnisnahme in sich schliesst.

Tathandlung: Es genügt eine beliebige Handlung, reines Zugänglichmachen genügt, unabhängig der Kenntnisnahme. Auch die Bestätigung einer Vermutung genügt.

 

Was steht in Art. 260quater StGB?

Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen

Wer jemandem Schusswaffen, gesetzlich verbotene Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition oder Munitionsbestandteile verkauft, vermietet, schenkt, überlässt oder vermittelt, obwohl er weiss oder annehmen muss, dass sie zur Begehung eines Vergehens oder Verbrechens dienen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, sofern kein schwererer Straftatbestand erfüllt ist.

Deliktsform: Abstraktes Gefährdungsdelikt. Das Delikt geht Art. 33 WG vor. Es handelt sich der Sache nach um Vorbereitungshandlungen. Auch die versuchte Gefährdung ist strafbar (i.V.m. Art. 22 I StGB).

Es genügt Eventualvorsatz: Wissen, dass die Tatbobjekte mindestens möglicherweise zur Begehung eines Verbrechens/Vergehens dienen sollen.

Das Delikt ist gegenüber Gehilfenschaft zu den konkret verübten Delikten formell subsidiär.

Was steht in Art. 261bis IV und V StGB?

Rassendiskriminierung

[...] wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,

wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion verweigert,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Die Diskriminierung gemäss Abs. 5 braucht nicht öffentlich zu geschehen. Die Bestimmung begründet keinen Bewirtschaftungszwang. Er greift ferner dann, wenn eine Leistung von vorherein nicht der Allgemeinheit angeboten wird, aber dafür keine sachlichen Gründe vorhanden sind (Umgehung).

Was steht in Art. 253 StGB?

Erschleichung einer falschen Beurkundung

Wer durch Täuschung bewirkt, dass ein Beamter oder eine Person öffentlichen Glaubens eine rechtlich erhebliche Tatsache unrichtig beurkundet, namentlich eine falsche Unterschrift oder eine unrichtige Abschrift beglaubigt,

wer eine so erschlichene Urkunde gebraucht, um einen andern über die darin beurkundete Tatsache zu täuschen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Es handelt sich um einen Spezialfall der mittelbaren Falschbeurkundung. Es bedarf keines arglistigen Vorgehens, sondern einer blossen Irreführung.

Handelt die Urkundsperson mit Vorsatz, so kommt nur Anstiftung zu Art. 317 Ziff. 1 StGB in Frage.

Was steht in Art. 318 StGB?

Falsches ärztliches Zeugnis

1. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Hebammen, die vorsätzlich ein unwahres Zeugnis ausstellen, das zum Gebrauche bei einer Behörde oder zur Erlangung eines unberechtigten Vorteils bestimmt, oder das geeignet ist, wichtige und berechtigte Interessen Dritter zu verletzen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Hat der Täter dafür eine besondere Belohnung gefordert, angenommen oder sich versprechen lassen, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Busse.

Konkurrenzen: Dieses Delikt geht Art. 251 StGB (Urkundenfälschung) vor (Spezialfall der Falschbeurkundung).

Deliktsform: Echtes Sonderdelikt.

Was steht in Art. 322bis StGB?

Nichtverhinderung einer strafbaren Veröffentlichung

Wer als Verantwortlicher nach Artikel 28 Absätze 2 und 3 eine Veröffentlichung, durch die eine strafbare Handlung begangen wird, vorsätzlich nicht verhindert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Busse.

Wo ist die Urkundenfälschung i.e.S. geregelt?

Art. 251 Ziff. 1 Abs. 2 StGB:

1. Wer in der Absicht, jemanden am Vermögen oder an andern Rechten zu schädigen oder sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen,

eine Urkunde fälscht oder verfälscht, die echte Unterschrift oder das echte Handzeichen eines andern zur Herstellung einer unechten Urkunde benützt [...],

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Abstraktes Gefährdungsdelikt. Begeht dieses Delikt ein Beamter, so ist Art. 317 Ziff. 1 StGB anwendbar (Urkundenfälschung im Amt).

Es liegt eine unechte Urkunde vor. Es wird über die Identität des Ausstellers getäuscht. Es ist ohne Bedeutung, ob die Urkunde wahr oder unwahr ist.

Nachträgliche Änderung durch Verfasser ist keine Verfälschung, aber allenfalls Falschbeurkundung.

Als ungeschriebenes Tatbestandselement ist erforderlich, dass der Täter im Bewusstsein handelt, er oder ein anderer werde die Urkunde mindestens möglicherweise zur Täuschung verwenden, um die verpönte Absicht zu verwirklichen.

Wo ist die Falschbeurkundung geregelt?

Art. 251 Ziff. 1 Abs. 2 StGB (Urkundenfälschung):

Urkundenfälschung

1. Wer in der Absicht, jemanden am Vermögen oder an andern Rechten zu schädigen oder sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen,

 [...] eine rechtlich erhebliche Tatsache unrichtig beurkundet oder beurkunden lässt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Der Täter stellt also eine unwahre Urkunde her. Ist die unwahre Urkunde auch nicht echt, wird der Tatbestand der Urkundenfälschung i.e.S. anwendbar. Wird ein Beamter getäuscht, liegt Art. 253 StGB (Erschleichen einer falschen Beurkundung) vor.

BGer verlangt erhöhte Anforderungen an den Urkundenbegriff bei dieser Tatbestandsvariante. Es handelt sich um eine unwahre Urkunde, wenn der Urkunde erhöhte Glaubwürdigkeit zukommt, d.h. wenn allgemein gültige objektive Garantien die Wahrheit gewährleisten (wie z.B. Prüfungspflicht einer Urkundsperson, gesetzliche Vorschriften etc.).

Was steht in Art 256 StGB?

Grenzverrückung

Wer in der Absicht, jemanden am Vermögen oder an andern Rechten zu schädigen oder sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen, einen Grenzstein oder ein anderes Grenzzeichen beseitigt, verrückt, unkenntlich macht, falsch setzt oder verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Was steht in Art. 311 StGB?

Meuterei von Gefangenen

1. Gefangene oder andere auf amtliche Anordnung in eine Anstalt Eingewiesene, die sich in der Absicht zusammenrotten,

vereint Anstaltsbeamte oder andere mit ihrer Beaufsichtigung beauftragte Personen anzugreifen,

durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt Anstaltsbeamte oder andere mit ihrer Beaufsichtigung beauftragte Personen zu einer Handlung oder Unterlassung zu nötigen,

gewaltsam auszubrechen,

werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe nicht unter 30 Tagessätzen bestraft.

2. Der Teilnehmer, der Gewalt an Personen oder Sachen verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft.

Was steht in Art. 305 StGB?

Begünstigung

Wer jemanden der Strafverfolgung, dem Strafvollzug oder dem Vollzug einer der in den Artikeln 59-61, 63 und 64 vorgesehenen Massnahmen entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Ebenso wird bestraft, wer jemanden, der im Ausland wegen eines Verbrechens nach Artikel 101 verfolgt wird oder verurteilt wurde, der dortigen Strafverfolgung oder dem dortigen Vollzug einer Freiheitsstrafe oder einer Massnahme im Sinne der Artikel 59-61, 63 oder 64 entzieht.

Steht der Täter in so nahen Beziehungen zu dem Begünstigten, dass sein Verhalten entschuldbar ist, so kann der Richter von einer Bestrafung Umgang nehmen.

Selbstbegünstigung ist straflos.

Zeitpunkt: Bevor ein Verfahren eröffnet wurde, bis zum rechtskräftigen Urteil und sogar bevor ein Delikt verübt wird, wenn die Verfolgung nach der Tat wirklich erschwert worden ist.

BGer: Es genügt, wenn die Tathandlung geeignet ist, den Begünstigten für eine gewisse Zeit zu entziehen (Umdeutung in ein abstraktes Gefährdungsdelikt).

Befreiung aus einer Vollzugsanstalt sowie Hilfe beim Entweichen einer solchen ist nach Art. 310 StGB strafbar.

Privilegierter Tatbestand: Freispruch ist nicht möglich. Diese Bestimmung findet auch auf den Anstifter Anwendung.

Was steht in Art. 321ter StGB?

Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses

Wer als Beamter, Angestellter oder Hilfsperson einer Organisation, die Post- oder Fernmeldedienste erbringt, einem Dritten Angaben über den Post-, Zahlungs- oder den Fernmeldeverkehr der Kundschaft macht, eine verschlossene Sendung öffnet oder ihrem Inhalt nachforscht, oder einem Dritten Gelegenheit gibt, eine solche Handlung zu begehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Ebenso wird bestraft, wer eine nach Absatz 1 zur Geheimhaltung verpflichtete Person durch Täuschung veranlasst, die Geheimhaltungspflicht zu verletzen.

Die Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses ist auch nach Beendigung des amtlichen oder dienstlichen Verhältnisses strafbar.

Die Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses ist nicht strafbar, soweit sie zur Ermittlung des Berechtigten oder zur Verhinderung von Schäden erforderlich ist.

Vorbehalten bleiben Artikel 179octies sowie die eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen über die Zeugnispflicht und über die Auskunftspflicht gegenüber einer Behörde.

Deliktsform: Echtes Sonderdelikt (Beamter, Angestellter oder Hilfsperson einer entsprechenden Organisation), qualifizierte Norm der Verletzung des Briefgeheimnisses (Art. 179 StGB).

BGer: Erfasst ist auch der E-Mail-Verkehr.

Es wird keine bestimmte Absicht vorausgesetzt.

Was steht in Art. 317 StGB?

Urkundenfälschung im Amt

1. Beamte oder Personen öffentlichen Glaubens, die vorsätzlich eine Urkunde fälschen oder verfälschen oder die echte Unterschrift oder das echte Handzeichen eines andern zur Herstellung einer unechten Urkunde benützen,

Beamte oder Personen öffentlichen Glaubens, die vorsätzlich eine rechtlich erhebliche Tatsache unrichtig beurkunden, namentlich eine falsche Unterschrift oder ein falsches Handzeichen oder eine unrichtige Abschrift beglaubigen,

werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Busse.

Konkurrenzen: Dieses Delikt geht Art. 251 StGB (Urkundenfälschung) und Art. 252 StGB (Fälschung von Ausweisen) vor (lex specialis).

Tathandlung entspricht Art. 251 StGB.

Es ist keine Absicht verlangt (im Unterschied zu Art. 251 StGB).

Die Urkunde muss keine öffentliche sein. Erforderlich ist aber ein enger Zusammenhang zwischen der Amtspflicht und der Urkundenfälschung.

Als ungeschriebens Tatbestandselement ist vorauszusetzen, dass der Täter im Bewusstsein handelt, er oder ein anderer werde die Urkunde mind. möglicherweise zur Täuschung verwenden.

Was steht in Art. 322decies StGB?

. Gemeinsame Bestimmungen

Keine nicht gebührenden Vorteile sind:

a. dienstrechtlich erlaubte oder vertraglich vom Dritten genehmigte Vorteile;

b. geringfügige, sozial übliche Vorteile.

Private, die öffentliche Aufgaben erfüllen, sind Amtsträgern gleichgestellt.

Was steht in Art. 294 StGB?

Missachtung eines Tätigkeitsverbots oder eines Kontakt- und Rayonverbots

Wer eine Tätigkeit ausübt, deren Ausübung ihm durch ein Tätigkeitsverbot nach Artikel 67, nach Artikel 50 des Militärstrafgesetzes vom 13. Juni 1927 (MStG) oder nach Artikel 16a JStG untersagt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.

Wer mit einer oder mehreren bestimmten Personen oder mit Personen einer bestimmten Gruppe Kontakt aufnimmt oder sich ihnen nähert, wer sich an bestimmten Orten aufhält, obwohl ihm dies durch ein Kontakt- und Rayonverbot nach Artikel 67b, nach Artikel 50b MStG oder nach Artikel 16a JStG untersagt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.

Was steht in Art. 224 StGB?

Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht

Wer vorsätzlich und in verbrecherischer Absicht durch Sprengstoffe oder giftige Gase Leib und Leben von Menschen oder fremdes Eigentum in Gefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Ist nur Eigentum in unbedeutendem Umfange gefährdet worden, so kann auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe erkannt werden.

Deliktsform: Konkretes Gefährdungsdelikt, Erfolgsdelikt.

Es genügt jeder Umgang mit Sprengstoff oder giftigen Gasen.

Blosse verbrecherische Eventualabsicht genügt nicht.

Was steht in Art. 308 StGB?

Strafmilderungen

Berichtigt der Täter seine falsche Anschuldigung (Art. 303), seine falsche Anzeige (Art. 304) oder Aussage (Art. 306 und 307) aus eigenem Antrieb und bevor durch sie ein Rechtsnachteil für einen andern entstanden ist, so kann der Richter die Strafe mildern (Art. 48a) oder von einer Bestrafung Umgang nehmen.

Hat der Täter eine falsche Äusserung getan (Art. 306 und 307), weil er durch die wahre Aussage sich oder seine Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde, so kann der Richter die Strafe mildern (Art. 48a)

Was steht in Art. 222 StGB?

Fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst

Wer fahrlässig zum Schaden eines andern oder unter Herbeiführung einer Gemeingefahr eine Feuersbrunst verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Bringt der Täter fahrlässig Leib und Leben von Menschen in Gefahr, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Was steht in Art. 313 StGB?

Gebührenüberforderung

Ein Beamter, der in gewinnsüchtiger Absicht Taxen, Gebühren oder Vergütungen erhebt, die nicht geschuldet werden oder die gesetzlichen Ansätze überschreiten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Was steht in Art. 220 StGB?

Entziehen von Minderjährigen

Wer eine minderjährige Person dem Inhaber des Rechts zur Bestimmung des Aufenthaltsortes entzieht oder sich weigert, sie ihm zurückzugeben, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Was steht in Art. 226ter StGB?

Strafbare Vorbereitungshandlungen

Wer planmässig konkrete technische oder organisatorische Vorbereitungen zu Handlungen trifft, um durch Kernenergie, radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlen eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder für fremdes Eigentum von erheblichem Wert zu verursachen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Mit der Freiheitsstrafe ist eine Geldstrafe zu verbinden.

Wer radioaktive Stoffe, Anlagen, Apparate oder Gegenstände, die radioaktive Stoffe enthalten oder ionisierende Strahlen aussenden können, herstellt, sich verschafft, einem anderen übergibt, von einem anderen übernimmt, aufbewahrt, verbirgt oder weiterschafft, wird, wenn er weiss oder annehmen muss, dass sie zu strafbarem Gebrauch bestimmt sind, mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe bestraft. Mit der Freiheitsstrafe ist eine Geldstrafe zu verbinden.

Wer jemanden zur Herstellung von solchen Stoffen, Anlagen, Apparaten oder Gegenständen anleitet, wird, wenn er weiss oder annehmen muss, dass sie zu strafbarem Gebrauch bestimmt sind, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Mit der Freiheitsstrafe ist eine Geldstrafe zu verbinden.

Wo ist der Gebrauch gefälschter Urkunden geregelt? Welche Privilegierung gibt es generell bei der Urkundenfälschung?

Art. 251 Ziff. 1 Abs. 3 StGB:

1. Wer in der Absicht, jemanden am Vermögen oder an andern Rechten zu schädigen oder sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen,

[...] eine Urkunde dieser Art zur Täuschung gebraucht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. In besonders leichten Fällen kann auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe erkannt werden.

Der Gebrauch einer von einem Beamten oder einer Person öffentlichen Glaubens durch Täuschung erschlichenen unwahren Urkunde fällt unter den speziellen Tatbestand von Art. 254 III StGB.

Auch anwendbar, wenn jemand eine unechte oder unwahre Urkunde verwendet, die er selber hergestellt hat, hierfür aber nicht bestraft werden kann (z.B. Herstellung im Ausland). In den übrigen Fällen gilt Abs. 3 als mitbestrafte Nachtat.

Was steht in Art. 291 StGB?

Verweisungsbruch

Wer eine von einer zuständigen Behörde auferlegte Landes- oder Kantonsverweisung bricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Die Dauer dieser Strafe wird auf die Verweisungsdauer nicht angerechnet.

Als Täter kommen nur Ausländer in Betracht (vgl. Art. 24 und 25 BV).

Tathandlung: Täter kommt Ausweisungsentscheid von vorherein nicht nach, nach Ablauf eines vorübergehend bewilligten Aufenthaltes im Land verweilt oder später das Gebiet der Schweiz erneut betritt.

Setzt einen rechtkräftigen und vollstreckbaren Ausweisungsentscheid voraus.

Was steht in Art. 322octies StGB?

Bestechen (Privater)

Wer einem Arbeitnehmer, einem Gesellschafter, einem Beauftragten oder einer anderen Hilfsperson eines Dritten im privaten Sektor im Zusammenhang mit dessen dienstlicher oder geschäftlicher Tätigkeit für eine pflichtwidrige oder eine im Ermessen stehende Handlung oder Unterlassung zu dessen Gunsten oder zu Gunsten eines Dritten einen nicht gebührenden Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

In leichten Fällen wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.

Was steht in Art. 303 Ziff. 2 StGB?

2. Betrifft die falsche Anschuldigung eine Übertretung, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Definiere den Urkundenbegriff.

Art. 110 IV StGB: Urkunden sind Schriften, die bestimmt und geeignet sind, oder Zeichen, die bestimmt sind, eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen. Die Aufzeichnung auf Bild- und Datenträgern steht der Schriftform gleich, sofern sie demselben Zweck dient.

Material und Schrift bzw. die Datenträger müssen von einer gewissen Beständigkeit (Perpetuierungsfunktion) bzw. gegen unbefugte Änderungen geschützt sein.

Zeichen = bildliche, symbolische Darstellungen sowie Buchstaben- und Zahlentexte, welche an Gegenständen angebracht werden.

Der festgehaltene Gedankeninhalt muss eine Erklärung beinhalten, mithin an Dritte gerichtet sein.

Die Erkennbarkeit des Ausstellers ist ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal.

Sog. Zufallsurkunde wird erst dann zur Urkunde, wenn sie jemand zum Beweis für eine rechtserhebliche Tatsache verwendet.

Beweiseignung kann sich aus Gesetz oder Verkehrsübung ergeben. Eine Tatsache ist rechtserheblich, wenn sie allein oder in Verbindung mit anderen Tatsachen die Entstehung, Aufhebung, Änderung oder Feststellung eines Rechtes bewirkt.

Was steht in Art. 215 StGB?

Mehrfache Ehe oder eingetragene Partnerschaft

Wer eine Ehe schliesst oder eine Partnerschaft eintragen lässt, obwohl er verheiratet ist oder in eingetragener Partnerschaft lebt,

wer mit einer Person, die verheiratet ist oder in eingetragener Partnerschaft lebt, die Ehe schliesst oder die Partnerschaft eintragen lässt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Was steht in Art. 258 StGB?

Schreckung der Bevölkerung

Wer die Bevölkerung durch Androhen oder Vorspiegeln einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum in Schrecken versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Was steht in Art. 237 StGB?

Störung des öffentlichen Verkehrs

1. Wer vorsätzlich den öffentlichen Verkehr, namentlich den Verkehr auf der Strasse, auf dem Wasser oder in der Luft hindert, stört oder gefährdet und dadurch wissentlich Leib und Leben von Menschen in Gefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Bringt der Täter dadurch wissentlich Leib und Leben vieler Menschen in Gefahr, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren erkannt werden.

2. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Was steht in Art. 317bis StGB?

Nicht strafbare Handlungen

Wer mit richterlicher Genehmigung im Rahmen einer verdeckten Ermittlung zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung seiner Legende oder mit Ermächtigung der Vorsteherin oder des Vorstehers des VBS nach Artikel 14c BWIS zur Schaffung oder Aufrechterhaltung seiner Tarnidentität Urkunden herstellt, verändert oder gebraucht, ist nicht nach den Artikeln 251, 252, 255 und 317 strafbar.

Wer mit Bewilligung für eine verdeckte Ermittlung oder mit Zustimmung der Vorsteherin oder des Vorstehers des VBS nach Artikel 14c BWIS Urkunden für Tarnidentitäten herstellt oder verändert, ist nicht nach den Artikeln 251, 252, 255 und 317 strafbar.

Wer im Rahmen des Bundesgesetzes vom 23. Dezember 2011 über den ausserprozessualen Zeugenschutz Urkunden herstellt, verändert oder gebraucht, ist nicht nach den Artikeln 251, 252, 255 und 317 strafbar.

Was steht in Art. 322quinquies StGB?

Vorteilsgewährung

Wer einem Mitglied einer richterlichen oder anderen Behörde, einem Beamten, einem amtlich bestellten Sachverständigen, Übersetzer oder Dolmetscher, einem Schiedsrichter oder einem Angehörigen der Armee im Hinblick auf die Amtsführung zu dessen Gunsten oder zu Gunsten eines Dritten einen nicht gebührenden Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Auffangtatbestand im Verhältnis zur Bestechung.

Die Vorteilsgewährung steht nicht im Zusammenhang mit einer Gegenleistung.

Die Vorteilsgewährung an einen Dritten wird nicht erfasst.

Sie muss sich auf künftiges Handeln beziehen ("Günstig-stimmen des Amtsträgers").

Was steht in Art. 304 Ziff. 1 Abs. 1 StGB?

Irreführung der Rechtspflege

1. Wer bei einer Behörde wider besseres Wissen anzeigt, es sei eine strafbare Handlung begangen worden, [...]

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Abstraktes Gefährdungsdelikt.

Der Täter führt die Strafbehörden in die Irre, ohne eine unschuldige Drittperson zu belasten.

Der Täter braucht nicht in der Absicht zu handeln, dass durch sein Anzeige ein Strafverfahren eröffnet wird.

Blosse Veranstaltungen, welche die Begehung einer Straftat vortäuschen, sind straflos.

Falsche Angaben über ein tatsächlich verübtes Delikt erfüllen höchstens den Tatbestand von Art. 305 StGB.

Eventualvorsatz ist straflos.

Was steht in Art. 305bis 1bis StGB?

Als qualifiziertes Steuervergehen gelten die Straftaten nach Artikel 186 DBG und nach Artikel 59 Absatz 1 erstes Lemma StHG, wenn die hinterzogenen Steuern pro Steuerperiode mehr als 300 000 Franken betragen.

D.h.:

Steuerbetrug (Art. 186 DBG): Wer zum Zweck einer Steuerhinterziehung im Sinne der Artikel 175-177 gefälschte, verfälschte oder inhaltlich unwahre Urkunden wie Geschäftsbücher, Bilanzen, Erfolgsrechnungen oder Lohnausweise und andere Bescheinigungen Dritter zur Täuschung gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Eine bedingte Strafe kann mit Busse bis zu 10 000 Franken verbunden werden.

Art. 59 StHG ist die Parallelbestimmung für die Kantone.

Was steht in Art. 226bis StGB?

Gefährdung durch Kernenergie, Radioaktivität und ionisierende Strahlen

Wer vorsätzlich durch Kernenergie, radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlen eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder fremdes Eigentum von erheblichem Wert verursacht, wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft. Mit der Freiheitsstrafe ist eine Geldstrafe zu verbinden.

Handelt der Täter fahrlässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Mit der Freiheitsstrafe ist eine Geldstrafe zu verbinden.

Was steht in Art. 322ter StGB?

Bestechen

Wer einem Mitglied einer richterlichen oder anderen Behörde, einem Beamten, einem amtlich bestellten Sachverständigen, Übersetzer oder Dolmetscher, einem Schiedsrichter oder einem Angehörigen der Armee im Zusammenhang mit dessen amtlicher Tätigkeit für eine pflichtwidrige oder eine im Ermessen stehende Handlung oder Unterlassung zu dessen Gunsten oder zu Gunsten eines Dritten einen nicht gebührenden Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Abstraktes Gefährdungsdelikt, Tätigkeitsdelikt.

Anbieten: Unterbreiten eines Angebots einer Zuwendung. Kenntnisnahme ist nicht erforderlich. Versprechen: Inaussichtstellen eines Vorteils. Gewähren: Direkts oder indirektes (über Mittelsmänner) Zukommenlassen.

Erforderlich ist ein funktionaler Zusammenhang zur öffentlichen Aufgabenerfüllung. Es ist nicht verlangt, dass es sich um ein künftiges Verhalten handeln muss.

Vorteil: Leistung materieller oder immaterieller Natur, die den Adressaten besser stellt.

Was steht in Art. 286 StGB?

Hinderung einer Amtshandlung

Wer eine Behörde, ein Mitglied einer Behörde oder einen Beamten an einer Handlung hindert, die innerhalb ihrer Amtsbefugnisse liegt, wird mit Geldstrafe bis zu 30 Tagessätzen bestraft.

Als Beamte gelten auch Angestellte von Unternehmen nach dem Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957, dem Personenbeförderungsgesetz vom 20. März 2009 und dem Gütertransportgesetz vom 19. Dezember 2008 sowie Angestellte der nach dem Bundesgesetz vom 18. Juni 2010 über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr mit Bewilligung des Bundesamts für Verkehr beauftragten Organisationen.

Deliktsform: Erfolgsdelikt. Dieses Delikt ist gegenüber Art. 285 (Gewalt und Drohung gegen Behörden/Beamte) subsidiär.

Tathandlung: Im Gegensatz zu Art. 285 StGB rein passiver Widerstand. Blosser Ungehorsam genügt aber nicht, dieser fällt unter Art. 292 StGB.

Was steht in Art. 254 StGB?

Unterdrückung von Urkunden

Wer eine Urkunde, über die er nicht allein verfügen darf, beschädigt, vernichtet, beiseiteschafft oder entwendet, in der Absicht, jemanden am Vermögen oder an andern Rechten zu schädigen oder sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Die Unterdrückung von Urkunden zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt.

Deliktsform: Verletzungsdelikt.

Die Urkunde kann auch unwahr sein, sofern sie ihrerseits - wie Belege für eine kaufmännische Buchhaltung - Bestandteil einer anderen Urkunde ist. Sie muss aber echt sein.

Im Falle der Beschädigung und Vernichtung besteht echte Idealkonkurrenz zu Art. 144 StGB.

Entwendung: Wie Gewahrsamsbruch bei Diebstahl. Allerdings nicht, um sich unrechtmässig zu bereichern, sondern die Beweismittelfunktion zu entziehen.

Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal: Absicht, dem Berechtigten die Beweisführung mit der Urkunde zu verunmöglichen.

Was steht in Art. 296 StGB?

Beleidigung eines fremden Staates

Wer einen fremden Staat in der Person seines Oberhauptes, in seiner Regierung oder in der Person eines seiner diplomatischen Vertreter oder eines seiner offiziellen Delegierten an einer in der Schweiz tagenden diplomatischen Konferenz oder eines seiner offiziellen Vertreter bei einer in der Schweiz niedergelassenen oder tagenden zwischenstaatlichen Organisation oder Abteilung einer solchen öffentlich beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Was steht in Art. 272 StGB?

Politischer Nachrichtendienst

1. Wer im Interesse eines fremden Staates oder einer ausländischen Partei oder einer andern Organisation des Auslandes zum Nachteil der Schweiz oder ihrer Angehörigen, Einwohner oder Organisationen politischen Nachrichtendienst betreibt oder einen solchen Dienst einrichtet,

wer für solche Dienste anwirbt oder ihnen Vorschub leistet,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. In schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Als schwerer Fall gilt es insbesondere, wenn der Täter zu Handlungen aufreizt oder falsche Berichte erstattet, die geeignet sind, die innere oder äussere Sicherheit der Eidgenossenschaft zu gefährden.

Was steht in Art. 228 StGB?

Beschädigung von elektrischen Anlagen, Wasserbauten und Schutzvorrichtungen

1. Wer vorsätzlich elektrische Anlagen, Wasserbauten, namentlich Dämme, Wehre, Deiche, Schleusen, Schutzvorrichtungen gegen Naturereignisse, so gegen Bergsturz oder Lawinen, beschädigt oder zerstört und dadurch wissentlich Leib und Leben von Menschen oder fremdes Eigentum in Gefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Ist nur ein geringer Schaden entstanden, so kann auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe erkannt werden.

2. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Was steht in Art. 271 StGB?

Verbotene Handlungen für einen fremden Staat

1. Wer auf schweizerischem Gebiet ohne Bewilligung für einen fremden Staat Handlungen vornimmt, die einer Behörde oder einem Beamten zukommen,

wer solche Handlungen für eine ausländische Partei oder eine andere Organisation des Auslandes vornimmt,

wer solchen Handlungen Vorschub leistet,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, in schweren Fällen mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

2. Wer jemanden durch Gewalt, List oder Drohung ins Ausland entführt, um ihn einer fremden Behörde, Partei oder anderen Organisation zu überliefern oder einer Gefahr für Leib und Leben auszusetzen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

3. Wer eine solche Entführung vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.

Was steht in Art. 312 StGB?

Amtsmissbrauch

Mitglieder einer Behörde oder Beamte, die ihre Amtsgewalt missbrauchen, um sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen oder einem andern einen Nachteil zuzufügen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

"zweckentfermdeter Einsatz staatlicher Macht". Deliktsform: Echtes Sonderdelikt.

Tathandlung: Unrechtmässige Anwendung von Machtbefugnissen, die der Sonderperson nicht zustehen. Es ist jeglicher Zwang erfasst.

Die Nachteile bei der Absicht müssen ebenfalls unrechtmässig sein.

Was steht in Art. 252 StGB?

Fälschung von Ausweisen

Wer in der Absicht, sich oder einem andern das Fortkommen zu erleichtern,

Ausweisschriften, Zeugnisse, Bescheinigungen fälscht oder verfälscht,

eine Schrift dieser Art zur Täuschung gebraucht,

echte, nicht für ihn bestimmte Schriften dieser Art zur Täuschung missbraucht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Abstraktes Gefährdungsdelikt. Es handelt sich um privilegierte Fälle der Urkundenfälschung. Die Ausweise, Zeugnisse etc. müssen die Merkmale einer Urkunde i.S.v. Art. 110 IV StGB enthalten.

Erfasst sind nebst Fälschung und Verfälschung alle weiteren Tathandlungen gemäss Art. 251 StGB.

Was steht in Art. 310 StGB?

Befreiung von Gefangenen

1. Wer mit Gewalt, Drohung oder List einen Verhafteten, einen Gefangenen oder einen andern auf amtliche Anordnung in eine Anstalt Eingewiesenen befreit oder ihm zur Flucht behilflich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. Wird die Tat von einem zusammengerotteten Haufen begangen, so wird jeder, der an der Zusammenrottung teilnimmt, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Der Teilnehmer, der Gewalt an Personen oder Sachen verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe nicht unter 30 Tagessätzen bestraft.

Deliktsform: Erfolgsdelikt (Erlangung der Freiheit).

Art. 319 StGB (Entweichenlassen von Gefangenen) ist lex specialis zu diesem Delikt. Dieses Delikt geht aber Art. 305 StGB (Begünstigung) vor. Es handelt sich ferner um einen speziellen Fall des gewaltsamen Widerstandes gegen Behörden/Beamte (Art. 285 StGB) und Vollzugsbegünstigung (Art. 305 StGB).

Selbstbefreiung ist höchstens nach Art. 311 StGB (Meuterei von Gefangenen) strafbar. Ferner kommt Art. 181 StGB (Nötigung) und Art. 285 StGB (s.o.) in Betracht.

"List": Irreführung oder Ausnützen eines Irrtums.

Keine Ausnahme für jugendstrafrechtliche Sanktionen. Erfasst werden auch Formen amtlich angeordneter Anstaltseinweisungen (fürsorgerische Unterbringung).

Zusammenrottung: Menschenansammlung, die nach aussen als vereinte Macht erscheint und von einer bedrohlichen Grundstimmung getragen wird.

Was steht in Art. 290 StGB?

Siegelbruch

Wer ein amtliches Zeichen, namentlich ein amtliches Siegel, mit dem eine Sache verschlossen oder gekennzeichnet ist, erbricht, entfernt oder unwirksam macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Was steht in Art. 261 StGB?

Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit

Wer öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt,

wer eine verfassungsmässig gewährleistete Kultushandlung böswillig verhindert, stört oder öffentlich verspottet,

wer einen Ort oder einen Gegenstand, die für einen verfassungsmässig gewährleisteten Kultus oder für eine solche Kultushandlung bestimmt sind, böswillig verunehrt,

wird mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.

Was steht in Art. 260 StGB?

Landfriedensbruch

Wer an einer öffentlichen Zusammenrottung teilnimmt, bei der mit vereinten Kräften gegen Menschen oder Sachen Gewalttätigkeiten begangen werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Die Teilnehmer, die sich auf behördliche Aufforderung hin entfernen, bleiben straffrei, wenn sie weder selbst Gewalt angewendet noch zur Gewaltanwendung aufgefordert haben.

Was steht in Art. 309 StGB?

Verwaltungssachen und Verfahren vor internationalen Gerichten

Die Artikel 306-308 finden auch Anwendung auf:

a. das Verwaltungsgerichtsverfahren, das Schiedsgerichtsverfahren und das Verfahren vor Behörden und Beamten der Verwaltung, denen das Recht der Zeugenabhörung zusteht;

b. das Verfahren vor internationalen Gerichten, deren Zuständigkeit die Schweiz als verbindlich anerkennt.

Was steht in Art. 322novies StGB?

Sich bestechen lassen

Wer als Arbeitnehmer, als Gesellschafter, als Beauftragter oder als andere Hilfsperson eines Dritten im privaten Sektor im Zusammenhang mit seiner dienstlichen oder geschäftlichen Tätigkeit für eine pflichtwidrige oder eine im Ermessen stehende Handlung oder Unterlassung für sich oder einen Dritten einen nicht gebührenden Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

In leichten Fällen wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.

Was steht in Art. 293 StGB?

Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen

Wer, ohne dazu berechtigt zu sein, aus Akten, Verhandlungen oder Untersuchungen einer Behörde, die durch Gesetz oder durch Beschluss der Behörde im Rahmen ihrer Befugnis als geheim erklärt worden sind, etwas an die Öffentlichkeit bringt, wird mit Busse bestraft.

Die Gehilfenschaft ist strafbar.

Der Richter kann von jeglicher Strafe absehen, wenn das an die Öffentlichkeit gebrachte Geheimnis von geringer Bedeutung ist.

Täter kann jedermann sein.

Allgemeiner Informationsauftrag der Medien ist kein allgemeiner Rechtfertigungsgrund.

Vorausgesetzt wird ein legitimes Geheimhaltungsinteresse seitens der Behörden.

Geheimnisbegriff: Formell. Nicht entscheidend ist die Tatsache, dass nur ein kleiner Personenkreis davon weiss oder ob ein Geheimhaltunswille und -interesse vorhanden sind. Wissen viele Personen davon, kann der Entscheid allerdings gegen Art. 10 EMRK (Meinungsäusserungsfreiheit) überprüft werden.

Tathandlung: Bekanntmachung der als Geheimnis zu behandelnden Tatsache an einen grösseren Personenkreis. Bei Druckpresse kommt Art. 28 StGB zur Anwendung.

Abs. 3 (Privilegierung) kann zur Anwendung kommen, wenn die Geheimhaltungserklärung problematisch ist.

Definiere den materiellen Geheimnisbegriff (vgl. Art. 320 bis 321bis StGB).

Als geheim gelten Tatsachen, welche nur einem beschränkten Personenkreis bekannt sind (Geheimnisträger),

sowie an deren Geheimhaltung derjenige, den die Tatsachen betreffen (Geheimnisherr) ein schutzwürdiges Interesse hat und dieses auch ausdrücklich oder stillschweigend bekunden (Geheimhaltungswille).

Geheimnis: Nicht nur objektiv feststehende Umstände, sondern auch blosse Vermutungen und Informationen, welche sich als unrichtig erweisen. Gleichgültig ist, ob sie sich auf legales oder illegales Verhalten bezieht.

Nicht massgebend ist das Interesse Dritter oder der Öffentlichkeit für den Geheimnisbegriff.

Was steht in Art. 307 StGB?

Falsches Zeugnis. Falsches Gutachten. Falsche Übersetzung

Wer in einem gerichtlichen Verfahren als Zeuge, Sachverständiger, Übersetzer oder Dolmetscher zur Sache falsch aussagt, einen falschen Befund oder ein falsches Gutachten abgibt oder falsch übersetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Werden die Aussage, der Befund, das Gutachten oder die Übersetzung mit einem Eid oder mit einem Handgelübde bekräftigt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen.

Bezieht sich die falsche Äusserung auf Tatsachen, die für die richterliche Entscheidung unerheblich sind, so ist die Strafe Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.

Was steht in Art. 260quinquies StGB?

Finanzierung des Terrorismus

Wer in der Absicht, ein Gewaltverbrechen zu finanzieren, mit dem die Bevölkerung eingeschüchtert oder ein Staat oder eine internationale Organisation zu einem Tun oder Unterlassen genötigt werden soll, Vermögenswerte sammelt oder zur Verfügung stellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Nimmt der Täter die Möglichkeit der Terrorismusfinanzierung lediglich in Kauf, so macht er sich nach dieser Bestimmung nicht strafbar.

Die Tat gilt nicht als Finanzierung einer terroristischen Straftat, wenn sie auf die Herstellung oder Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse oder die Ausübung oder Wahrung von Menschenrechten gerichtet ist.

Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn mit der Finanzierung Handlungen unterstützt werden sollen, die nicht im Widerspruch mit den in bewaffneten Konflikten anwendbaren Regeln des Völkerrechts stehen.

Deliktsform: Auffangtatbestand, falls Finanzierungshandlungen zugunsten von schwächer strukturierten Gruppierungen und zu Gunsten von terroristischen Einzeltätern vorgenommen werden, die keine Organisation i.S.v. Art. 260ter StGB darstellen.

Keine Akzessorietät zu einem terroristischen Akt.

Was steht in Art. 305bis Ziff. 2 und 3 StGB?

2. In schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Mit der Freiheitsstrafe wird eine Geldstrafe bis zu 500 Tagessätzen verbunden.

Ein schwerer Fall liegt insbesondere vor, wenn der Täter:

a. als Mitglied einer Verbrechensorganisation handelt;

b. als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Ausübung der Geldwäscherei zusammengefunden hat;

c. durch gewerbsmässige Geldwäscherei einen grossen Umsatz oder einen erheblichen Gewinn erzielt.

Der Begriff "Verbrecherorgnisation" entspricht der "kriminellen Organisation" nach Art. 260ter StGB.

"Grosser" Umsatz: Ab CHF 100'000 ohne Rücksicht auf die Zeitspanne.

"Erheblicher" Gewinn: Ab CHF 10'000.

Was steht in Art. 221 StGB?

Brandstiftung

Wer vorsätzlich zum Schaden eines andern oder unter Herbeiführung einer Gemeingefahr eine Feuersbrunst verursacht, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Bringt der Täter wissentlich Leib und Leben von Menschen in Gefahr, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

Ist nur ein geringer Schaden entstanden, so kann auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe erkannt werden.

Feuer muss nicht mehr vom Täter selbst gelöscht werden können. Der Ort bzw. die Eigentumsverhältnisse sind nicht massgebend.

Bei Schädigung eines anderen: Qualifizierter Fall der Sachbeschädigung (Art. 144 StGB). Diese wird konsumiert. Geschädigter: Wer ein fremdes Eigentums-, Gebrauchs-, oder Nutzniessungsrecht am betroffenen Brandobjekt hat (nicht der obligatorisch Berechtigte). Schaden von Leib und Leben: Abs. 2 kommt zur Anwendung.

Was steht in Art. 322 StGB?

Verletzung der Auskunftspflicht der Medien

Medienunternehmen sind verpflichtet, jeder Person auf Anfrage unverzüglich und schriftlich ihren Sitz sowie die Identität des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 2 und 3) bekannt zu geben.

Zeitungen und Zeitschriften müssen zudem in einem Impressum den Sitz des Medienunternehmens, namhafte Beteiligungen an anderen Unternehmungen sowie den verantwortlichen Redaktor angeben. Ist ein Redaktor nur für einen Teil der Zeitung oder Zeitschrift verantwortlich, so ist er als verantwortlicher Redaktor dieses Teils anzugeben. Für jeden Teil einer solchen Zeitung oder Zeitschrift muss ein verantwortlicher Redaktor angegeben werden.

Bei Verstössen gegen die Vorschriften dieses Artikels wird der Leiter des Medienunternehmens mit Busse bestraft. Ein Verstoss liegt auch vor, wenn eine vorgeschobene Person als verantwortlich für die Veröffentlichung (Art. 28 Abs. 2 und 3) angegeben wird.

Was steht in Art. 273 StGB?

Wirtschaftlicher Nachrichtendienst

Wer ein Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnis auskundschaftet, um es einer fremden amtlichen Stelle oder einer ausländischen Organisation oder privaten Unternehmung oder ihren Agenten zugänglich zu machen,

wer ein Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnis einer fremden amtlichen Stelle oder einer ausländischen Organisation oder privaten Unternehmung oder ihren Agenten zugänglich macht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, in schweren Fällen mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Mit der Freiheitsstrafe kann Geldstrafe verbunden werden.

Deliktsform: Abstraktes Gefährdungsdelikt. Geschützt sind nur die Geheimnisse, die einen Bezug zur Schweiz haben und deren Offenlegung deswegen die Interessen der Schweiz als Staat berührt.

Da nur Gesamtinteressen geschützt sind: Echte Idealkonkurrenz zu Art. 162 (Verletzung des Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisses).

Eventualvorsatz genügt.

Geheimnis: Wirtschaftlich bedeutsame Tatsachen, die lediglich einem beschränkten Personenkreis bekannt sind und vom Ausland nur mit einiger Mühe festgestellt werden können. Es muss ein Geheimhaltungsinteresse und ein Geheimhaltungswille bestehen.

Zugänglichmachen: Verschaffung der Möglichkeit, in wirtschaftliche Geheimnisse Einblick zu nehmen. Tatsächliche Kenntnisnahme ist nicht gefordert.

Was steht in Art. 322septies StGB?

Bestechung fremder Amtsträger

Wer einem Mitglied einer richterlichen oder anderen Behörde, einem Beamten, einem amtlich bestellten Sachverständigen, Übersetzer oder Dolmetscher, einem Schiedsrichter oder einem Angehörigen der Armee, die für einen fremden Staat oder eine internationale Organisation tätig sind, im Zusammenhang mit dessen amtlicher Tätigkeit für eine pflichtwidrige oder eine im Ermessen stehende Handlung oder Unterlassung zu dessen Gunsten oder zu Gunsten eines Dritten einen nicht gebührenden Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt,

wer als Mitglied einer richterlichen oder anderen Behörde, als Beamter, als amtlich bestellter Sachverständiger, Übersetzer oder Dolmetscher, als Schiedsrichter oder als Angehöriger der Armee eines fremden Staates oder einer internationalen Organisation im Zusammenhang mit seiner amtlichen Tätigkeit für eine pflichtwidrige oder eine im Ermessen stehende Handlung oder Unterlassung für sich oder einen Dritten einen nicht gebührenden Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Tathandlung: Vorteilsgewährung ist nicht erfasst.

Amtsträger: Autonome Definition nach Art. 1 Ziff. 4 lit. a und b OECD-Konvention. Entspricht schweizerischem Recht.

Was steht in Art. 285 StGB?

Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte

1. Wer eine Behörde, ein Mitglied einer Behörde oder einen Beamten durch Gewalt oder Drohung an einer Handlung, die innerhalb ihrer Amtsbefugnisse liegt, hindert, zu einer Amtshandlung nötigt oder während einer Amtshandlung tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Als Beamte gelten auch Angestellte von Unternehmen nach dem Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957, dem Personenbeförderungsgesetz vom 20. März 2009 und dem Gütertransportgesetz vom 19. Dezember 2008 sowie Angestellte der nach dem Bundesgesetz vom 18. Juni 2010 über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr mit Bewilligung des Bundesamts für Verkehr beauftragten Organisationen.

2. Wird die Tat von einem zusammengerotteten Haufen begangen, so wird jeder, der an der Zusammenrottung teilnimmt, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Der Teilnehmer, der Gewalt an Personen oder Sachen verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe nicht unter 30 Tagessätzen bestraft.

Deliktsform: Erfolgsdelikt.

Gewalt/Drohung: I.S.v. Art. 181 StGB (Nötigung).

Der Beamte muss im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit tätig werden, also durch eine Handlung amtlicher, nicht privater Natur.

Nötigung: Die Rechtswidrigkeit muss positiv nachgewiesen werden. Ein rechtswidriges Verhalten liegt nur vor, wenn die abverlangte Handlung nicht rechtmässig ist oder wenn mit unverhältnismässigen Mitteln ein an sich erlaubter Zweck angestrebt wird.

Tätlicher Angriff: Es genügt Art. 126 StGB (Tätlichkeit).

Was steht in Art. 303 Ziff. 1 Abs. 2 StGB

Falsche Anschuldigung

wer in anderer Weise arglistige Veranstaltungen trifft, in der Absicht, eine Strafverfolgung gegen einen Nichtschuldigen herbeizuführen,

wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.

Wer mit einem Dritten vereinbart, dass sich dieser fälschlicherweise selbst bezichtigt, erfüllt diesen Tatbestand nicht. Denkbar ist aber Anstiftung zu Art. 304 Ziff. 1 StGB (falsche Selbstbezichtigung).

Arglistigkeit: Wenn die Handlung nicht leicht durchschaubar ist und objektiv die Einleitung einer Strafuntersuchung erwarten lässt.

Veranstaltungen: Aktives Tun, kein Unterlassen.

Was steht in Art. 255 StGB?

Urkunden des Auslandes

Die Artikel 251-254 finden auch Anwendung auf Urkunden des Auslandes.

Was steht in Art. 223 StGB?

Verursachung einer Explosion

1. Wer vorsätzlich eine Explosion von Gas, Benzin, Petroleum oder ähnlichen Stoffen verursacht und dadurch wissentlich Leib und Leben von Menschen oder fremdes Eigentum in Gefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Ist nur ein geringer Schaden entstanden, so kann auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe erkannt werden.

2. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Erfasst werden nur Stoffe, die nicht zum Explodieren bestimmt sind. Ansonsten: Art. 224 und 225 StGB.

Bezüglich Gefährdung von Menschen oder fremden Sachen wird direkter Vorsatz verlangt. Eventualvorsatz begründet aber Voraussehbarkeit i.S.v. Ziff. 2.

Was steht in Art. 304 Ziff. 1 Abs. 1 und Ziff. 2 StGB?

Irreführung der Rechtspflege

wer sich selbst fälschlicherweise bei der Behörde einer strafbaren Handlung beschuldigt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. In besonders leichten Fällen kann der Richter von einer Bestrafung Umgang nehmen.

Das falsche Geständnis während einer laufenden Strafuntersuchung ist nicht tatbestandsmässig. Möchte der Täter einen Dritten schützen, so komment ev. Art. 305 (Begünstigung) in Betracht.

Falsche Angaben über ein vom Täter wirklich verübtes Delikt sind straflos.

Was steht in Art. 305bis Ziff. 1 und Ziff. 3 StGB?

Geldwäscherei

1. Wer eine Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Ermittlung der Herkunft, die Auffindung oder die Einziehung von Vermögenswerten zu vereiteln, die, wie er weiss oder annehmen muss, aus einem Verbrechen oder aus einem qualifizierten Steuervergehen herrühren, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

3. Der Täter wird auch bestraft, wenn die Haupttat im Ausland begangen wurde und diese auch am Begehungsort strafbar ist.

Deliktsform: Abstrakter Gefährdungsdelikt.

Konkurrenzen: Echte Konkurrenz mit Art. 160 (Hehlerei) und Art. 305 StGB (Begünstigung).

Täterkreis ist nach h.M. nicht beschränkt (auch der Vortäter erfasst).

Tathandlung: Handlungen, die sich typischerweise zur Vereitelung der Einziehung eignen, wie z.B. Umwandlung des Wertträgers, Ankauf von Wertpapieren etc. Nicht tauglich: Einzahlen auf das eigene Konto, blosses Annehmen.

Nicht (mehr) einziehbare Vermögenswerte sind keine tauglichen Tatobjekte, da Ermittlungs- und Auffindungsvereitelung keine eigenständige Bedeutung haben.

Vermögenswerte: I.S.v. Art. 59 StGB. Auch kontaminierte Surrogate sind erfasst.

Annehmenmüssen: Keine Ausdehnung auf fahrlässige Begehung.

Bewusstsein, dass der Vermögenswert aus einem Verbrechen herrührt: Parallelwertung in der Laiensphäre ist relevant.

Vortat: Verbrechen i.S.v. Art. 10 II StGB.

Was steht in Art. 305ter StGB?

Mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht

Wer berufsmässig fremde Vermögenswerte annimmt, aufbewahrt, anlegen oder übertragen hilft und es unterlässt, mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt die Identität des wirtschaftlich Berechtigten festzustellen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.

Die von Absatz 1 erfassten Personen sind berechtigt, der Meldestelle für Geldwäscherei im Bundesamt für Polizei Wahrnehmungen zu melden, die darauf schliessen lassen, dass Vermögenswerte aus einem Verbrechen oder aus einem qualifizierten Steuervergehen nach Artikel 305bis Ziffer 1bis herrühren.

Deliktsform: Abstraktes Gefährdungsdelikt, echtes Sonderdelikt, kein echtes Unterlassungsdelikt (aktives Tun unter Verletzung bestimmter Pflichten).

Straflosigkeit: Wer fälschlicherweise davon ausgeht, keinen Anlass zur Überprüfung der Identität des Berechtigten gehabt oder im gegenteiligen Fall das Notwendige zu ihrer Feststellung getan zu haben und sie deshalb zu kennen glaubt.

Der Sorgfaltsmassstab muss vorsätzlich missachtet werden.

Was steht in Art. 295 StGB?

Missachtung von Bewährungshilfe oder Weisungen

Wer sich der vom Gericht oder den Vollzugsbehörden angeordneten Bewährungshilfe entzieht oder die vom Gericht oder den Vollzugsbehörden erteilten Weisungen missachtet, wird mit Busse bestraft.

Was steht in Art. 225 StGB?

Gefährdung ohne verbrecherische Absicht. Fahrlässige Gefährdung

Wer vorsätzlich, jedoch ohne verbrecherische Absicht, oder wer fahrlässig durch Sprengstoffe oder giftige Gase Leib und Leben von Menschen oder fremdes Eigentum in Gefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

In leichten Fällen kann auf Busse erkannt werden.

Was steht in Art. 289 StGB?

Bruch amtlicher Beschlagnahme

Wer eine Sache, die amtlich mit Beschlag belegt ist, der amtlichen Gewalt entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Art. 169 StGB (Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte) geht vor. Fehlt die Absicht, Gläubiger zu schädigen, kommt dieser Tatbestand zum Zug.

Es sind auch beschlagnahmte Forderungen erfasst.

Was steht in Art. 306 StGB?

Falsche Beweisaussage der Partei

Wer in einem Zivilrechtsverfahren als Partei nach erfolgter richterlicher Ermahnung zur Wahrheit und nach Hinweis auf die Straffolgen eine falsche Beweisaussage zur Sache macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Wird die Aussage mit einem Eid oder einem Handgelübde bekräftigt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen.

Darunter fällt auch das Adhäsionsverfahren. Die "Partei" definiert das einschlägige Prozessrecht.

Falsche Beweisaussage ist erst strafbar, wenn die Einvernahme nach Massgabe des Prozessrechts abgeschlossen ist.

Was steht in Art. 226 StGB?

Herstellen, Verbergen, Weiterschaffen von Sprengstoffen und giftigen Gasen

Wer Sprengstoffe oder giftige Gase herstellt, die, wie er weiss oder annehmen muss, zu verbrecherischem Gebrauche bestimmt sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen bestraft.

Wer Sprengstoffe, giftige Gase oder Stoffe, die zu deren Herstellung geeignet sind, sich verschafft, einem andern übergibt, von einem andern übernimmt, aufbewahrt, verbirgt oder weiterschafft, wird, wenn er weiss oder annehmen muss, dass sie zu verbrecherischem Gebrauche bestimmt sind, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe nicht unter 30 Tagessätzen bestraft.

Wer jemandem, der, wie er weiss oder annehmen muss, einen verbrecherischen Gebrauch von Sprengstoffen oder giftigen Gasen plant, zu deren Herstellung Anleitung gibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe nicht unter 30 Tagessätzen bestraft.

Was steht in Art. 319 StGB?

Entweichenlassen von Gefangenen

Der Beamte, der einem Verhafteten, einem Gefangenen oder einem andern auf amtliche Anordnung in eine Anstalt Eingewiesenen zur Flucht behilflich ist oder ihn entweichen lässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Konkurrenzen: Dieses Delikt geht Art. 310 StGB (Befreiung von Gefangenen) vor (echtes Sonderdelikt). Art. 305 StGB (Begünstigung) wird konsumiert.

Der Beamte muss als Garant für eine sichere Verwahrung der Gefangenen erscheinen.

Es besteht keine Ausnahme für jugendstrafrechtliche Sanktionen. Erfasst wird auch die fürsorgerische Unterbringung.

Tathandlung: Erfasst wird auch passives Verhalten.

Was steht in Art. 219 StGB?

Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht

Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer minderjährigen Person verletzt oder vernachlässigt und sie dadurch in ihrer körperlichen oder seelischen Entwicklung gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Handelt der Täter fahrlässig, so kann statt auf Freiheitsstrafe oder Geldstrafe auf Busse erkannt werden.

Was steht in Art. 322sexies StGB?

Vorteilsannahme

Wer als Mitglied einer richterlichen oder anderen Behörde, als Beamter, als amtlich bestellter Sachverständiger, Übersetzer oder Dolmetscher oder als Schiedsrichter im Hinblick auf die Amtsführung für sich oder einen Dritten einen nicht gebührenden Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Gegenstück zur Vorteilsgewährung nach Art. 322quinquies StGB. Die Tatbestandselemente entsprechen bzw. spiegeln diejenigen von Art. 322quinquies StGB.

Was steht in Art. 259 StGB?

Öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit

Wer öffentlich zu einem Verbrechen auffordert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Die öffentliche Aufforderung zum Völkermord (Art. 264), der ganz oder teilweise in der Schweiz begangen werden soll, ist auch strafbar, wenn die Aufforderung im Ausland erfolgt.

Wer öffentlich zu einem Vergehen mit Gewalttätigkeit gegen Menschen oder Sachen auffordert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Was steht in Art. 261bis I StGB?

Rassendiskriminierung

Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft,

[...]

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Schlichtes Tätigkeitsdelikt. Nur öffentliche Handlungen sind erfasst.

Aufrufen: Es ist eine gesteigerte Eindringlichkeit des Aufrufens nötig.

BGer: Es gelten inskünftig ungeachtet der Zahl der Adressaten alle Äusserungen und Verhaltensweisen als öffentlich, die nicht im privaten Rahmen erfolgen. Als privaten gelten Äusserungen, die im Familien- oder Freundeskreis oder sonst in einem durch persönliche Beziehungen/besonderen Vertrauen geprägten Umfeld erfolgen.

Nicht notwendig ist, dass Merkmale auf die Gruppen/Mitglieder zutreffen.

Hass: Gefühl, das höchstens durch das Schüren von Emotionen hervorgebracht wird.

Diskriminierung: Täter beeinträchtigt die betroffenen Personen durch sein Verhalten in einer äusserlich sichtbaren Weise in ihrer Menschenwürde, d.h. ihren Anspruch auf prinzipiell gleiche Anerkennung missachtet.

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