- schützt militärische Bereiche gegen unbefugten Zutritt
- verhindert die Ausführung oder Fortsetzung von Straftaten gegen
(a) Angehörige der BW, zivile Wachpersonen oder Angehörige der verbündeten Streitkräfte
(b) militärische Bereiche oder Gegenstände der BW oder verbündeter Streitkräfte in der BRD
(c) die militärische Geheimhaltung
- Schutz vor Spionage, Sabotage, Zersetztung, Terrorismus