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Arbeitsrecht

Discover Arbeitsrecht: 37 flashcards with questions and answers.

Subject
Society / Law
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 1

Question

Welche Haupt- und Nebenpflichten hat ein Arbeitgeber und Arbeitnehmer ?

Answer

Arbeitgeber:

HP - Lohnzahlungspflicht gem. Art. 322 OR

NP - Fürsorgepflicht gem. Art. 328 OR ff

 

Arbeitnehmer:

HP - Arbeitspflicht gem. Art. 321 OR

NP - Treuepflicht gem. Art . 321a ff. OR

Card 2

Question

Nenne die auf den Arbeitsvertrag anwendbaren Normen !

Answer

  1. Zwingendes Gesetzesrecht gem. Art 361, 1 OR (für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zwingend) und Art. 362, 1 OR (für Arbeitgeber zwingend)

  2. Normative Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrags (ff.GAV) gem. Art 356,1 OR

  3. Betriebsordnung gem. ArG

  4. Parteienvereinbarung

  5. Dispositiver Normalarbeitsvertrag (ff. NAV) gem. Art. 359 ff. OR

Card 3

Question

Wie lässt sich das Arbeitsrecht inhaltlich gliedern ?

Answer

Individualarbeitsrecht/Einzelarbeitsvertrag

(Arbeitsrechtliches Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gem. Art. 319 ff. OR)

Kollektives Arbeitsrecht

(Arbeitsrechtliches Verhältnis zwischen Arbeitsverbänden gem. Art. 326 ff. OR)

Recht des öffentlichen Dienstes

(Personalrecht des Bundes)

Öffentliches Arbeitsrecht

Card 4

Question

Beschreibe die Rechtsnatur des Arbeitsvertrages !

Answer

  • Verpflichtungsgeschäft (die Parteien verpflichten sich zu einer Leistung)

  • Vollkommen zweiseitiger (synallagmatischer) Vertrag (die beiden Parteien schulden sich gegenseitig bestimmte Hauptleistungen)

  • Vertrag mit personenspezifischen Nebenpflichten

  • Dauerschuldverhältnis

  • Gesetzlich geregelter Vertrag (Nominatvertrag)(Art. 319 ff. OR)

Card 5

Question

Unter welchen Voraussetzungen besteht eine Pflicht zur Leistung von Überstunden ?

Answer

  • Der Arbeitnehmer muss Überstunden gem. Art 321c,1 OR leisten, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Überstunden müssen notwendig sein (es reicht aus, wenn dies für Arbeitnehmer erkennbar ist)

  • Die Überstunden müssen dem Arbeitnehmer psychisch und physisch zugemutet werden können

  • Die Überstunden müssen nach Treu und Glauben zumutbar sein

Card 6

Question

In welchen Situationen entfällt die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers ?

Answer

  • Bei Annahmeverzug des Arbeitgebers gem. Art. 324 OR

  • Bei unverschuldeter Verhinderung des Arbeitnehmers an der Arbeitsleistung gem. 324a OR

  • Während der Freizeit und Ferien gem. Art. 329 ff. OR

  • Bei Teilnahmen an gerechtfertigten Streiks gem. Art. 28,3 BV

Card 7

Question

Welche Sanktionen kann der Arbeitgeber bei einer Verletzung der Arbeitspflicht anstreben ?

Answer

  • Kündigung (fristlos nur bei fortwährender Arbeitsverweigerung)

  • Verweigerung des Lohns (ohne Arbeit kein Lohn)

  • Schadenersatz gem. Art. 321e OR

  • Konventional- oder Ordnungsstrafen (wenn dies vereinbart wurde)

  • Erfüllungszwang – Leistungsklage ( kleine Bedeutung in der Praxis)

Card 8

Question

Nenne die Voraussetzungen für die Schadenersatzklage aus Art. 321e, 1 OR !

Answer

  • Schaden (unfreiwillige Vermögenseinbusse)

  • Vertragsverletzung

  • Natürlicher und adäquater Kausalzusammenhang

  • Verschulden unter Berücksichtigung der Sorgfaltsmassstabs nach Art. 321e, 2 OR

Card 9

Question

Welche Lohnzahlungsfristen und Termine bestehen im Arbeitsrecht gem. OR ?

Answer

  • Der Lohn muss grundsätzlich am Ende des Monats ausbezahlt werden gem. Art. 323, 1 OR (Abweichende Abreden aufgrund NAV oder GAV möglich)

  • Sonderbestimmungen gelten für Provisionen und Anteile an Geschäftsergebnis vgl. Art. 323, 2 OR und Art. 323, 3 OR

Card 10

Question

Welche Sanktionen stehen einem Arbeitnehmer bei Verletzung der Lohnzahlungspflichten offen ?

Answer

  • Kündigung (fristlos nur bei wiederholter / andauernder Nichterfüllung)

  • Verweigerung der Arbeitsleistung gestützt auf Art. 82 OR

  • Schadenersatz (Verzugszinsen und weiteren Schaden gem. Art. 104-106 OR)

  • Erfüllungsklage-Betreibung

Card 11

Question

Was ist ein Lohnrückbehalt ? Wie hoch darf ein solcher höchstens sein ?

Answer

  • Bei einem Lohnrückbehalt hält der Arbeitgeber ein Teil des geschuldeten Lohns zur Sicherung von Forderungen gegen den Arbeitnehmer zurück.

  • Von dem an einem Arbeitstag fälligen Arbeitslohn darf höchstens ein Zehntel und total nur der Lohn für eine Arbeitswoche zurückbehalten werden.

  • Die gesetzlichen Regelungen finden sich in Art. 323a OR

Card 12

Question

Welchen Lohn kann ein Arbeitnehmer nicht verpfänden oder abtreten ?

Answer

  • Die Abtretung / Verpfändung von Lohnforderungen, welche noch nicht fällig sind, ist gem. Art. 325, 2 OR nicht möglich

  • Einige Ausnahme von obiger Regel bildet Art. 325, 1 OR: Zur Sicherung von familienrechtlicher Unterhalts- und Unterstützungspflichten, kann auch ein noch nicht fällige Lohnforderung abgetreten / verpfändet werden.

Card 13

Question

Definiere die Treuepflicht des Arbeitnehmers !

Answer

  • Gem. Art. 321a, 1 OR hat der Arbeitnehmer die berechtigten Interessen des Arbeitsgebers in guten Treuen zu wahren

  • Es wird zwischen allgemeinen Treuepflicht (Art. 321a, 1 OR) und der besonderen Treuepflicht (Art. 321a, 3 OR – Art. 321c OR) unterschieden

  • Die Treuepflicht ist die arbeitsvertragliche Nebenpflicht des Arbeitnehmers

Card 14

Question

Welche im Gesetz normierte Treuepflichten gibt es ?

Answer

  • Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit Produktionsmitteln gem. Art. 321a, 2 OR

  • Pflicht zur Unterlassung von Schwarzarbeit gem. Art. 321a, 3 OR

  • Die Geheimhaltungspflicht gem. Art. 321a, 4 OR

  • Die Rechenschaftspflicht gem. Art. 321b, 1 OR

  • Die Herausgabepflicht gem. Art. 321b, 2 OR

Card 15

Question

Welche Sanktionen stehen dem Arbeitgeber bei einer Verletzung der Treuepflicht zur Verfügung ?

Answer

  • Kündigung (fristlos nur in schweren Fällen oder nach Verwarnung)

  • Schadenersatz gem. Art. 321e OR

  • Konventional- oder Ordnungsstrafe (wenn vereinbart)

Erfüllungszwang (beispielsweise Einhaltung der Geheimhaltungspflicht)

Card 16

Question

Welche Sanktionen stehen dem Arbeitgeber bei einer Verletzung der Treuepflicht nicht zur Verfügung ? Wieso ?

Answer

  • Nicht in Frage kommt die Verweigerung oder Kürzung des Lohns !

  • Die Treuepflicht (Nebenpflicht) des Arbeitnehmers steht nicht mit der Lohnzahlungspflicht (Hauptpflicht) des Arbeitgebers in einem Austauschverhältnis

Card 17

Question

Wie kann die Freizeit unterteilt werden ? Wo ist sie geregelt ?

Answer

  • Wöchentliche Freizeit: gem. Art. 329, 1 OR und Art. 329, 2 OR; 1 Tag pro Woche, keine Abgeltung durch Geld o.ä. möglich (Art. 329d OR analog). Es besteht (wenn nichts anderes vereinbart wurde) kein Lohnanspruch für die freien Tage

  • Übrige Freizeit: Suche einer neuen Stelle, wichtige persönliche familiäre Angelegenheiten, Feiertage, Arztbesuche, usw.. Diese Freizeit muss der Arbeitgeber gewähren, solange die Verlegung dieser Geschäfte in die reguläre Freizeit unzumutbar ist. (vgl. Art. 329, 4 OR)

Card 18

Question

Wo ist die Dauer der Ferien geregelt ? Wie lange müssen sie sein ?

Answer

  • Gem. Art. 329a, 1 OR mindestens 4 Wochen pro Dienstjahr

  • Bei unter 20-jährigen 5 Wochen pro Dienstjahr

  • Für begonnene Dienstjahre; entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnis (Art. 329a, 3 OR)

  • Bei Krankheit oder Unfall in den Ferien besteht Anspruch auf Nachgewährung

Card 19

Question

Unter welchen Voraussetzungen können Ferien gekürzt werden ?

Answer

  • Gem. Art. 329b OR können Ferien um ein zwölftel für jeden vollen Monat den der Arbeitnehmer an der Arbeit verhindert ist, gekürzt werden, sofern in das Verschulden (Art. 324 OR analog) trifft

  • Wenn den Arbeitnehmer kein verschulden an der Verhinderung trifft: Abs. 2: Bei unverschuldeter Verhinderung durch Gründe, die in seiner Person liegen, fällt 1 Monat bei der Berechnung ausser Betracht. Abs. 3: Bei Schwangerschaft fallen 2 Monate bei der Berechnung ausser Betracht.

Card 20

Question

Welche Ansprüche hat der Arbeitnehmer in Bezug auf das Zeugnis ?

Answer

  • Weigert sich der Arbeitgeber ein Zeugnis auszustellen oder hat er ein falsches / negatives Zeugnis ausgestellt, kann der Arbeitnehmer eine Leistungsklage geltend machen oder die Berichtigung des Zeugnisses verlangen.

  • Das Zeugnis darf das wirtschaftliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht negativ beeinflussen

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