33) Welche Bestätigung über die Personsdurchsuchung und dabei sichergestellte Gegenstände haben Sie innerhalb welcher Frist wem auszuhändigen (§ 122 Abs 3 StPO)?:
Dem Betroffenen ist innerhalb von 24h eine Bestätigung über die Durchsuchung + Ergebnis der Durchsuchung + gegebenenfalls die schriftliche Anordnung der STA mit der gerichtlichen Entscheidung auszufolgen.
7) Warum schreibt die Kripo Berichte (§100 Abs. 1 StPO)?:
Die Kripo hat alle ihre Ermittlungen aktenmäßig festzuhalten, damit
der etwaigen Ermittlungen nachvollzogen werden kann.
26) Wann ist eine Personsdurchsuchung generell zulässig (§ 119 Abs 2 StPO)?:
34) Was versteht man iSd Definition des § 117 Abs 2 unter „Durchsuchung von Orten und Gegenständen“?:
1) Wie ist in der StPO die Anwendung von Zwangsgewalt geregelt (§93 Abs 1 u 5 StPO)?:
Abs. 1:
Die Kripo ist nach Maßgabe des §5 (Verhältnismäßig) ermächtigt, angemessenen Zwang anzuwenden, um die ihr gesetzlich eingeräumten Befugnisse durchzusetzen.
= Ermächtigung, physische Gewalt gg Personen und Sachen anzuwenden, soweit für die Durchführung von Ermittlungen oder die Aufnahme von Beweisen unerlässlich.
Abs.5:
30) Wann darf die Kriminalpolizei eine Besichtigung des unbekleideten Körpers selbst vornehmen (§ 120 Abs 1 StPO)?:
3) Was ist mit „selbstständiger Ermittlungstätigkeit der Kriminalpolizei“ gemeint (§ 99 Abs 1 StPO)?:
Die Kripo ermittelt aufgrund der Verpflichtung, jedem ihr zur Kenntnis gelangten Anfangsverdacht einer Straftat – ausgen. Privatanklagedelikte – in einem Ermittlungsverfahren aufzuklären von Amts wegen oder auf Grund einer Anzeige.
Die Eigenbefungnisse der Kripo brauchen keine nachträgliche Anordnung bzw. Genehmigung von STA oder Gericht.
50) Unter welchen Voraussetzungen kann die Kriminalpolizei Personen zur „sofortigen Vernehmung vorführen“ - § 153 Abs 3 StPO?:
Variante 1 : Anordnung durch die STA
Die STA kann eine sofortige Vernehmung anordnen, wenn anzunehmen ist, dass der Beschuldigte
Auch in Eigenkompetenz der Kripo im Fall von Gefahr im Verzug durchführbar.
Variante 2: reine Eigenkompetenz der Kripo
Die Kripo kann einen Beschuldigten von sich aus vorführen, wenn er
Anhalteprotokoll muss verfasst werden!
23) Wie gehen Sie vor, wenn eine Person an der Identitätsfeststellung nicht mitwirkt? Welche Maßnahmen ziehen Sie in Erwägung (§ 118 Abs 4 StPO):
d.h. verhältnismäßiger Zwang darf eingesetzt werden;
47) Was ist unter „Tatwiederholungs-/Tatausführungsgefahr“ zu verstehen - § 170 Ab 1 Z 4 StPO?:
15) Wann ist die Kripo berechtigt Gegenstände „aus eigenem“ sicherzustellen (§110 Abs. 3 Z 3 StPO)?:
Die Kripo darf Gegenständen von sich aus sicherstellen, wenn
36) Geben Sie vier Beispiele von Orten an, die durch das Hausrecht geschützt sind:
4) Was ist mit „Ermittlungsmaßnahmen mit Anordnung der STA gemeint (§ 99 Abs 2 StPO)“?:
Ermittlungsmaßnahmen die eine Anordnung der STA voraussetzen – können nur bei Gefahr im Verzug – ohne vorherige Anordnung, aus eigenem ausgeübt werden:
45) Was ist unter „Fluchtgefahr“ zu verstehen - § 170 Abs 1 Z 2 StPO?:
Eine bloße abstrakte Fluchtmöglichkeit ist nicht ausreichend – es müssen konkrete Anhaltspunkte für die Fluchtgefahr vorliegen.
Das Fehlen eines inländischen Wohnsitzes reicht noch nicht aus.
Konkrete Anhaltspunkte sind z.B:
29) Unter welchen Voraussetzungen bzw Vorgehensweisen ist die Besichtigung des unbekleideten Körpers zulässig (§ 120 Abs 1 StPO)?:
Anordnung durch STA aufgrund einer gerichtlichen Bewilligung, außer bei
Betroffener ist vor Durchsuchung zur freiwilligen Herausgabe des Gesuchten aufzufordern, ausgenommen:
Betroffener hat das Recht, bei einer Besichtigung des unbekleideten Körpers eine Vertrauensperson hinzuzuziehen.
Besichtigung ist, wenn nicht ohnehin schon ein Arzt beigezogen wurde, von einer Person des gleichen Geschlechts durchzuführen.
(Verweis auf §5/3 RLV: Beachtung der Würde, Wahrung der Eigentums- u. Persönlichkeitsrechte)
10) Erklären Sie die Berichtsarten „Anlassbericht“ und „Abschlussbericht“.:
Anlassbericht:
Abschlussbericht:
Sachverhalt und Tatverdacht sind soweit geklärt, dass die STA über Anklage, Einstellung, Rücktritt, Abbruch des Verfahrens entscheiden kann.
41) Welche Dokumente bzw Bestätigungen sind den von Durchsuchungen Betroffenen innerhalb welche Fristen auszuhändigen (§ 122 Abs 3 StPO)?:
Dem Betroffenen ist innerhalb von 24h eine Bestätigung über die Durchsuchung + Ergebnis der Durchsuchung + gegebenenfalls die schriftliche Anordnung der STA mit der gerichtlichen Entscheidung auszufolgen.
11) Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie einen Bericht nach §100 Abs. 3a verfassen und an die STA schicken?:
39) Welche Orte darf die Kriminalpolizei ohne Anordnung durch die Staatsanwaltschaft (Eigenkompetenz der Kriminalpolizei) durchsuchen (§ 120 Abs 2 StPO)?:
Wenn nicht in das Hausrecht eingegriffen wird, kann Kripo aus eigenem handeln, aber auch bei Gefahr im Verzug. --> danach aber Anlassbericht an STA --> holt gerichtliche Entscheidung im Nachhinein ein;
19) Welche Berichtspflichten in Bezug auf Sicherstellungen gegenüber der Staatsanwaltschaft haben Sie innerhalb welcher Frist (§ 113 Abs 2 StPO)?:
An die STA muss ein Anlassbericht über die Sicherstellung durch die Kripo innerhalb von 14 Tagen geschickt werden.
22) Wann können Sie eine Identitätsfeststellung iSd § 118 Abs 1 StPO durchführen und welche Daten dürfen Sie erheben (§ 118 Abs 2 StPO)?:
Eine I-Feststellung wird durchgeführt, wenn
Bei der I-Feststellung wird folgendes festgestellt:
Des Weiteren kann, wenn notwendig, auch noch folgendes festgestellt/gemacht werden:
5) Was ist mit „Ermittlungsmaßnahme mit Anordnung der Staatsanwaltschaft und gerichtlicher Bewilligung“ gemeint (§ 99 Abs 3 StPO)?:
Ermittlungsmaßnahmen die über die Anordnung der STA hinaus weiters eine gerichtliche Bewilligung brachen, können bei Gefahr im Verzug nur dann aus Eigenem ausgeübt werden, wenn dies gesetzlich ausdrücklich vorgesehen ist.
16) Nennen Sie die wichtigsten drei „Gegenstände die allgemein verboten sind“ im Zusammenhang mit der Sicherstellung.:
Verbotene Gegenstände wie z.B.
6) Wie würden Sie den Begriff „ Gefahr im Verzug“ umschreiben?:
„Gefahr im Verzug“ beschreibt einen Zustand, bei dem nur durch ein sofortiges Eingreifen eine drohende Gefahr oder ein Schaden abgewendet werden kann.
27) Unterscheiden Sie iSd § 117 Abs 3 die zwei Arten der Personsdurchsuchung.:
Man unterscheidet zwischen:
12) Wann ist eine Sicherstellung grundsätzlich zulässig (§110 Abs. 1 StPO)?:
Sicherstellung zulässig, wenn erforderlich
32) Welche Richtlinien haben Sie bei Personsdurchsuchungen, insbesondere bei der Durchsuchung des unbekleideten Körpers zu befolgen (§ 121 Abs 3 StPO, auch § 5 Abs 3 RLV)?:
Besichtigung ist, wenn nicht ohnehin schon ein Arzt beigezogen wurde, von einer Person des gleichen Geschlechts durchzuführen.
(Verweis auf §5/3 RLV: Beachtung der Würde, Wahrung der Eigentums- u. Persönlichkeitsrechte)
13) Wer ordnet grundsätzlich eine Sicherstellung iSd §110 StPO an und wer führt sie aus?:
Die Sicherstellung ist grundsätzlich von der STA anzuordnen und von der Kripo durchzuführen. à bei Gefahr im Verzug auch ohne Anordnung zulässig à unverzügliche Genehmigung durch die STA ist jedoch erforderlich!
46) Was ist unter „Verdunkelungsgefahr“ zu verstehen - § 170 Abs 1 Z 3 StPO?:
= unlauteres Einwirken auf die Integrität von Beweismitteln
Hierbei ist es wesentlich, ob konkrete Anzeichen für eine mögliche (zukünftige) Verdunkelung gegeben sind oder dies vom Beschuldigten bereits versucht wurde.
Bsp.:
43) Welche „allgemeinen Voraussetzungen“ müssen erfüllt sein, dass Sie Personen iSd der StPO festnehmen dürfen?:
Die Festnahme einer Person, die der Begehung einer strafbaren Handlung verdächtig ist, ist zulässig, wenn sie
31) Wann hat eine Person im Zuge einer Personsdurchsuchung das Recht eine Vertrauensperson beizuziehen (§ 121 Abs 2 StPO)?:
Bei der Besichtigung des unbekleideten Körpers hat der Betroffene das Recht, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen.
24) Abgesehen von einer Personsdurchsuchung iSd § 117 Z 3 lit a, welche (Zwangs-) Maßnahmen können Sie noch ergreifen, wenn eine Person an der Identitätsfeststellung nicht mitwirkt bzw seine Identität aus anderen Gründen nicht sofort feststellbar ist? Welche allgemeine Rechtsgrundlage haben Sie dafür?:
9) Erklären Sie die Berichtsarten „Anfallsbericht“ und „Zwischenbericht“.:
Anfallsbericht:
Zwischenbericht:
17) Welche formalen Vorschriften haben Sie bei Sicherstellungen nach §110 StPO zu beachten?:
18) Welche Bestätigung über sichergestellte Gegenstände haben Sie innerhalb welcher Frist wem auszuhändigen (§111 Abs. 4 StPO)?:
Das Sicherstellungsprotokoll muss als Bestätigung innerhalb von 24h von der Kripo dem Betroffenen übergeben werden.
21) Wer ordnet eine „Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte“ an. Ist vorher eine Genehmigung einzuholen (§ 116 StPO)? Wenn ja, von wem?:
Anordnung = STA
Vorher aber gerichtliche Genehmigung!
44) Was ist unter „Betreten auf frischer Tat zu verstehen“ - § 170 Abs 1 Z 1 StPO?:
= unmittelbare Wahrnehmung (optisch/akustisch) eines Sachverhaltes (Verbrechen/Vergehen) durch ein Organ während der Deliktsbegehung.
38) Unter welchen Voraussetzungen ist eine „Durchsuchung von Orten und Gegenständen“ grundsätzlich zulässig (§ 119 Abs 1 StPO)?:
Durchsuchung von Orten und Gegenständen zulässig, wenn aufgrund best. Tatsachen anzunehmen ist, dass
25) Stellt eine vorübergehende Anhaltung einer Person zur Identitätsfeststellung iSd § 118 StPO eine „Festnahme“ dar? Begründen Sie kurz Ihre Annahme?:
Eine vorübergehende Anhaltung zur I-Feststellung ist keine Festnahme, denn nicht jede Einschränkung der Bewegungsfreiheit ist gleich eine Festnahme, sondern kann auch nur eine Begleiterscheinung einer kriminalpolizeilichen Maßnahme sein.
8) Welche Berichtsarten kennen Sie (§100 Abs. 2 StPO)?:
37) Geben Sie vier Beispiele von Orten an, die nicht durch das Hausrecht geschützt sind.:
20) Wer genehmigt einen Antrag der Kriminalpolizei auf „Auskunft aus dem Kontoregister“ und welche Daten erhalten Sie von den Bankinstituten (§ 116 StPO)?:
Genehmigung: STA (keine gerichtliche Bewilligung erforderlich)
Daten: Daten über Konten und Depots (z.B. Identitätsdaten, Geschäftsbeziehungen zu den Banken etc.)
14) Was hat die Kripo zu beachten, wenn sie Sicherstellungen wegen „Gefahr im Verzug“ durchführt?:
Unverzügliche Verständigung der STA -> unverzügliche Genehmigung durch die STA!
2) Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Personen (strafprozessuale) Amtshandlungen behindern und wie gehen Sie vor (§§94 iVm 93 Abs. 1 StPO)?:
Wegweisungsbefugnis gegenüber Störern der Amtshandlung
Person verhält sich trotz Abmahnung und Androhung der Wegweisung güber der Anwesenden aggressiv, ungebührlich oder behindert die Amtshandlung à kann weggewiesen oder entfernt werden, wenn er sein Verhalten trotz Ermahnung und nach Androhung von Zwangsgewalt nicht einstellt.
48) Unter welchen Voraussetzungen kann die Kriminalpolizei eine Festnahme von sich ausvornehmen - § 171 Abs 2 StPO?:
Bei betreten auf frischer Tat etc. ist eine Festnahme aus eigenem immer möglich.
Bei Gefahr in Verzug darf auch bei Fluchtgefahr eine Festnahme stattfinden wegen Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und Tatwiederholungs- und Tatausführungsgefahr
Ansonsten nur durch Anordnung durch die Sta
42) Was verstehen Sie unter „freiwilliger Nachschau“ und wie sind die Kriterien dazu festzumachen? Begründen Sie damit eine Befugnisausübung?:
40) Wann darf die Kriminalpolizei hausrechtsgeschützte Orte ohne Anordnung der Staatsanwaltschaft durchsuchen (§ 120 Abs1 StPO) und wie ist danach die formale Vorgehensweise (Berichtspflicht - § 122 Abs 1 StPO)?:
Wenn nicht in das Hausrecht eingegriffen wird, kann Kripo aus eigenem handeln.
Erfolgt die Durchsuchung eines vom Hausrecht geschützten Ortes/Wohnung durch die Kripo wegen Gefahr im Verzug, ist der STA so bald wie möglich zu berichten (Anlassbericht), welche im Nachhinein die Entscheidung über die Zulässigkeit der Maßnahme bei Gericht einzuholen hat.
49) Wie erfolgt in der Regel nach der Festnahme nach § 170ff StPO die Belehrung des Festgenommenen - § 171 Abs 4 StPO?:
Der Beschuldigte ist unmittelbar nach der Festnahme schriftlich in einer für ihn verständlichen Art und Weise über seine Rechte (§50 StPO) zu belehren.
Die Rechtsbelehrung hat zu enthalten
35) Was stellt man sich unter einer „Durchsuchung“ vor und wann ist es keine solche?:
= Suche nach Person oder Gegenständen, von welchen nicht bekannt ist, wo sie sich befinden à ≠ Durchsuchung wenn von vornherein klar ist, wo er/sie/es ist;
Stimmt der Betroffene einer Durchsuchung zu ≠ Befugnisausübung;
28) Welche Art der Personsdurchsuchung darf die Kriminalpolizei generell aus eigenem durchführen (§ 120 Abs 2 StPO)?:
Aus eigenem darf die Kripo nur die „Einfache“ Personsdurchsuchung durchführen, also die Durchsuchung der Kleidung und von Gegenständen die der Betroffene bei sich hat.